KJP-Mittel für Internationale Jugendarbeit 2025

12. August 2024
Förderung News

Wichtige Fristen und Hinweise

Für Träger der internationalen Jugendarbeit bietet das Jahr 2025 erneut die Möglichkeit, Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) zu beantragen. Diese Mittel sind essentiell für die Durchführung von Begegnungs- und Austauschprogrammen für Jugendliche.

 

 

Träger, die einer bundesweiten Dachorganisation angehören, wenden sich für die Antragstellung an ihre jeweilige Bundeszentralstelle. Als mitverantwortliche Zentralstelle bearbeitet der KSV Sachsen für Kommunen, lokale und regionale Maßnahmenträger, welche keinem Bundesverband angehören, nachfolgende Förderrichtlinien:

 

 

 

 

 

 

  • Vorhaben im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes (mit Ausnahme der vorgenannten Länder):

    • Antragstellung bis zum 1. November 2024.

    • Außer Vorhaben mit China: Antragstellung bis zum 1. Oktober 2024.

      • Deutsche Staatsangehörige können bis Ende 2025 unter bestimmten Bedingungen visumfrei nach China einreisen. Visakosten können für längere Aufenthalte beantragt werden.

    • Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verfügbar.

Für Voranmeldungen, Anträge und Fragen zu Maßnahmen der Internationalen Jugendarbeit wenden Sie sich bitte an:

Kommunaler Sozialverband Sachsen
Reichsstraße 3
09112 Chemnitz

Frau Laurinat
Tel.: 0371 577 472
E-Mail: savina.laurinat@ksv-sachsen.de

 

Achtung: Die Antragsstellung erfolgt direkt beim DPJW. 

 

Quelle: KSV Sachsen / 12.08.2024 re