KJP-Mittel für Internationale Jugendarbeit 2025
Für Träger der internationalen Jugendarbeit bietet das Jahr 2025 erneut die Möglichkeit, Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) zu beantragen. Diese Mittel sind essentiell für die Durchführung von Begegnungs- und Austauschprogrammen für Jugendliche.
Träger, die einer bundesweiten Dachorganisation angehören, wenden sich für die Antragstellung an ihre jeweilige Bundeszentralstelle. Als mitverantwortliche Zentralstelle bearbeitet der KSV Sachsen für Kommunen, lokale und regionale Maßnahmenträger, welche keinem Bundesverband angehören, nachfolgende Förderrichtlinien:
Vorhaben mit Israel (ConAct)
Antragstellung bis zum 1. September 2024.
Weitere Informationen sind auf der Website von ConAct — Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch verfügbar.
Vorhaben mit Tschechien (Tandem):
Antragstellung bis zum 1. September 2024.
Weitere Informationen sind auf der Website von Tandem - Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch verfügbar.
Vorhaben mit Griechenland:
Antragstellung bis zum 1. Oktober 2024.
Weitere Informationen sind auf der Website des Deutsch-Griechischen Jugendwerks (DGJW) verfügbar.
Vorhaben mit Russland:
Antragstellung bis zum 1. September 2024.
Weitere Informationen sind auf der Website der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch (DRJA) verfügbar.
Vorhaben mit Frankreich:
Antragstellung bis zum 1. Oktober 2024.
Weitere Informationen sind auf der Website des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) verfügbar.
Vorhaben im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes (mit Ausnahme der vorgenannten Länder):
Antragstellung bis zum 1. November 2024.
Außer Vorhaben mit China: Antragstellung bis zum 1. Oktober 2024.
Deutsche Staatsangehörige können bis Ende 2025 unter bestimmten Bedingungen visumfrei nach China einreisen. Visakosten können für längere Aufenthalte beantragt werden.
Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verfügbar.
Für Voranmeldungen, Anträge und Fragen zu Maßnahmen der Internationalen Jugendarbeit wenden Sie sich bitte an:
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Reichsstraße 3
09112 Chemnitz
Frau Laurinat
Tel.: 0371 577 472
E-Mail: savina.laurinat@ksv-sachsen.de
Vorhaben mit Polen:
Antragstellung bis zum 1. Oktober 2024.
Weitere Informationen sind auf der Website des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) verfügbar.
Achtung: Die Antragsstellung erfolgt direkt beim DPJW.
Quelle: KSV Sachsen / 12.08.2024 re