Kleinprojektefonds des Welterbe Montanregion Erzgebirge e.V.

02. Februar 2022
Förderung News

Unterstützung für Welterbe-Aktive wird 2022 fortgeführt

Mit dem Kleinprojektefonds des Welterbe Montanregion Erzgebirge e.V. konnten 2021 über 100 Projekte in der Montanregion gefördert werden. Insgesamt 200.000 Euro standen im Vereinshaushalt für die Förderung von Maßnahmen rund um Schutz, Erhalt, Vermittlung und Kommunikation des UNESCO-Welterbe Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří zur Verfügung.

Eine unkomplizierte Antragstellung, ein kurzes Antragsformular und schnelle Entscheidungswege halfen vielen Antragstellern auf dem Weg zur Förderung. So weit wie sich die Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří erstreckt – so vielfältig waren auch die Anträge die zur Förderung eingereicht wurden. Von baulichen Reparaturen über die Gestaltung von Webseiten oder Drucksachen bis hin zu künstlerischen Ideen zeigte sich das Spektrum.

In seiner letzten Sitzung für 2021 beschloss der Vorstand des Welterbvereins eine Fortführung der Kleinprojekteförderung auch im Jahr 2022 – mit einer Erweiterung: Um auch größere Projekte realisieren zu können, wird das maximale Fördervolumen auf 4.500 Euro pro Projekt angehoben.


Der Kleinprojektefond im Überblick

Antragsberechtigung?

  • Vereine mit mittelbarer und unmittelbarer Verbindung zu den sächsischen Welterbebestandteilen, zu assoziierten Objekten und Einrichtungen, die immaterielle Werte unterstützen

  • Körperschaften des öffentlichen Rechts bzw. Betreiber eines Welterbebestandteiles bzw. eines Objektes, das direkt zu einem Welterbebestandteil gehört oder assoziiert ist und deren Vorhaben den Erhalt und Schutz sowie Vorhaben zur Bildung und Vermittlung des Welterbes und seiner assoziierten Bestandteile beabsichtigen

  • Privatpersonen

 

Förderfähigkeit?

  • Vorhaben muss Gemeinnützigkeit und öffentliche Nutzung zur Folge haben

  • Anschaffung und Instandsetzung oder eine Bezuschussung von Vorhaben zum Schutz und Erhalt des Objektes (z.B. Kleinmaterialien für Reparaturen und Instandsetzungen)

  • Unterstützung zur Durchführung einer Veranstaltung bei mittelbarem und unmittelbarem Bezug zum Welterbe oder dessen assoziierten Bestandteilen oder zu dessen immateriellen Werten, für eine breite Öffentlichkeit von Interesse (z.B. Präsentations-, Informations- und Bildungsveranstaltungen)

  • Unterstützung bei Sonderbeschilderungen mit Bezügen zum Welterbe

  • Organisation von berg- und hüttenmännischen Paraden, Aufwartungen und Zapfenstreichen bei besonderen Anlässen

  • Ersatz eines Eigenanteils für eine weitergehende Projektförderung

 

Art und Höhe der Zuwendungen?

  • nicht rückzahlbare Zuschüsse

  • Höhe der Zuwendung max. 4.500 € (Gesamthöhe des Vorhabens 5.625 €)

  • 80%ige Förderung der zuwendungsfähigen Ausgaben, 20% Eigenanteil durch den Zuwendungsempfänger

  • Eigenanteil als Eigenleistung in Form von erbrachten Arbeitsstunden möglich

 

Antragstellung?

  • ohne Fristen bis längstens 15.09.22

  • vollständig ausgefülltes AntragsformularAngabe und Beschreibung des Projektvorhabens

  • erforderliche Genehmigungen zur Errichtung sind vorab einzuholen (insbesondere Denkmalschutz)

  • Kostenvoranschläge sowie Angebote sind mit dem Antrag einzureichen

 

weitere Informationen

Förderrichtlinie

Antragsformular

Downloads im Überblick

 

Quelle: Welterbe Montanregion Erzgebirge e.V. / wu

 

 

 

 

 

Vielen Dank an unsere Förderer