Kleinprojektefonds der EUREGIO EGRENSIS
Der Kleinprojektefonds der EUREGIO EGRENSIS unterstützt auch in der laufenden Förderperiode grenzüberschreitende Begegnungsprojekte zwischen deutschen und tschechischen Partnern. Die nächste Antragsfrist für 2025 steht bevor: Die Anträge müssen bis spätestens 22. April 2025 eingereicht werden.
Was ist der Kleinprojektefonds?
Der Kleinprojektefonds fördert sogenannte People-to-people-Projekte, bei denen deutsche und tschechische Projektpartner gemeinsam Projekte entlang der sächsisch-tschechischen Grenze umsetzen.
Ziel ist es, das Vertrauen zwischen den Nachbarländern zu stärken und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu intensivieren.
Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere grenzüberschreitende Veranstaltungen und Austauschprojekte, wie zum Beispiel:
Workshops, Seminare, Konferenzen und Informationsveranstaltungen
Erfahrungsaustausche, Vernetzungstreffen und Wettbewerbe
Sport- und Kulturveranstaltungen
Gruppenaustausche, insbesondere von Kinder-, Jugend-, Studenten- und Schülergruppen
Bildungsmaßnahmen, einschließlich Sprachmodule zur Förderung von Sprachkompetenzen
Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Begegnungsprojekten, z.B. durch die Erstellung von mehrsprachigen Publikationen und Informationsmaterialien
Wer ist förderfähig?
Begünstigte auf deutscher Seite:
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
Kommunale Gebietskörperschaften und deren Einrichtungen
Sozialpartnerorganisationen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, sofern ihre Vertreter rechtliche Verpflichtungen eingehen können
Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)
Begünstigte auf tschechischer Seite:
Behörden und Organe der öffentlichen Verwaltung sowie von ihnen gegründete Organisationen
Bildungseinrichtungen
Wirtschafts- und Berufsverbände, Kammern und Nichtregierungsorganisationen
Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)
Wo muss das Projekt stattfinden?
Das Projekt muss im Fördergebiet auf der sächsischen Seite realisiert werden, welches die folgenden Landkreise und Städte umfasst:
Vogtlandkreis
Landkreis Zwickau
folgende Gemeinden und Städte des Erzgebirgskreises: Aue-Bad Schlema, Bockau, Breitenbrunn, Eibenstock, Grünhain-Beierfeld, Johanngeorgenstadt, Lauter-Bernsbach, Lößnitz, Raschau-Markersbach, Schneeberg, Schönheide, Schwarzenberg, Stützengrün, Zschorlau
Wie hoch ist die Förderung?
Für die erstmalige Beantragung können bis zu 80 % der Gesamtkosten gefördert werden, wobei die Förderung zwischen 800 EUR und maximal 20.000 EUR liegt.
Projekte mit Gesamtkosten zwischen 1.000 Euro und 30.000 Euro können unterstützt werden.
Für wiederholte Anträge erfolgt eine Kürzung des Fördersatzes um mindestens 10 %.
Fristen und Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Antragssystem. Die nächsten wichtigen Fristen für die Antragseinreichung sind:
22. April 2025
Weitere Fristen sind der 17. Juli 2025 und der 9. Oktober 2025.
Die Entscheidung über die Anträge erfolgt in den Sitzungen des Lokalen Lenkungsausschusses, die an folgenden Terminen stattfinden:
19. Juni 2025
11. September 2025
4. Dezember 2025
Bitte beachten Sie, dass vor der Antragstellung keine Projektaktivitäten durchgeführt werden dürfen.
WICHTIG: Beratung!
Nutzen Sie bitte die Möglichkeit und lassen Sie sich vor der Antragstellung beraten!
Bitte kontaktieren Sie die Koordinierungsstelle telefonisch, per Mail oder persönlich für eine Erstberatung und nutzen Sie die Online-Sprechstunden an jedem ersten Donnerstag im Monat von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr!
Ansprechpartner:
Frau Miroslava Dzianová (Projektkoordinatorin)
Tel.: 03741-180 8759
E-Mail: miroslava.dzianova@euregioegrensis.de
Weitere Informationen
Kleinprojektefonds der EUREGIO EGRENSIS / EUREGIO EGRENSIS
Quelle: EUREGIO EGRENSIS AG Sachsen/Thüringen e.V. / 04.04.2025 re