Kleinprojektefonds der Euroregion Erzgebirge
Mit dem Kleinprojektefonds (KPF) der Euroregion Erzgebirge/Krušnohoří werden deutsch-tschechische Begegnungen und Kooperationen unterstützt. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Schulen, Kommunen und Institutionen beider Länder zu stärken.
Gefördert werden Projekte, die Menschen über die Grenze hinweg zusammenbringen – ob in Kultur, Bildung, Sport, Jugend, Umwelt oder regionaler Entwicklung.
Wer kann beantragen?
Antragsberechtigt sind deutsche und tschechische Partner, die gemeinsam ein Projekt planen und umsetzen. Förderfähig sind insbesondere Vereine, Kommunen, Bildungseinrichtungen, Verbände und gemeinnützige Organisationen.
Das Projekt muss einen grenzüberschreitenden Charakter haben, also Partner und Teilnehmende aus beiden Ländern einbinden.
Das Fördergebiet auf deutscher Seite umfasst auch den Erzgebirgskreis, mit Ausnahme folgender Gemeinden und Städte: Aue-Bad Schlema, Bockau, Breitenbrunn, Eibenstock, Grünhain-Beierfeld, Johanngeorgenstadt, Lauter-Bernsbach, Lößnitz, Raschau-Markersbach, Schneeberg, Schönheide, Schwarzenberg, Stützengrün und Zschorlau.
Welche Projekte werden unterstützt?
Der KPF fördert zwei Arten von Projekten:
Veranstaltungen mit Teilnehmenden wie Workshops, Austausche, Seminare oder Fachkonferenzen. Hier gelten vereinfachte Pauschalen pro Person und Tag (z. B. 54 EUR für Begegnungen, 78 EUR für Fortbildungen, 108 EUR für Fachkonferenzen).
Öffentliche Projekte ohne feste Teilnehmerzahl, etwa Festivals, Ausstellungen, Märkte oder gemeinsame Medien- und Onlineprojekte. Diese werden auf Grundlage eines detaillierten Kostenplans gefördert.
Förderfähig sind Sach- und Organisationskosten, Öffentlichkeitsarbeit, kleinere Anschaffungen (max. 800 EUR netto in Deutschland) sowie Maßnahmen, die den deutsch-tschechischen Austausch sichtbar machen.
Höhe der Förderung
Gefördert werden bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten, maximal 20.000 EUR pro Projekt.
Bei wiederholten Projekten kann der Fördersatz sinken (70 % bzw. 50 %).
Die Förderung erfolgt als Erstattung – das heißt, die Kosten werden nach Projektabschluss rückwirkend ausgezahlt.
Fristen und Antragstellung
Anträge können fortlaufend online über das Antragsportal eingereicht werden.
Wichtig sind jedoch feste Stichtage für die Behandlung durch den Lokalen Lenkungsausschuss.
Nächster Sitzungstermin ist der 11. Dezember 2025 in Freiberg.
Dafür müssen die vollständigen Anträge bis spätestens 30. Oktober 2025 eingereicht werden.
Weitere Informationen
Microsoft PowerPoint - 2024-07-11_Präsentation_KPF-de-cs_Aktualisierung März 2025
Euroregion Erzgebirge e. V.
Projektkoordinator: Erik Vogel
Tel.: 0155 66296010
E-Mail: vogel@euroregion-erzgebirge.de
www.euroregion-erzgebirge.de
Quelle: www.euroregion-erzgebirge.de / 24.10.2025 re

