Kleinprojektefonds für Kunst- und Kulturprojekte in ländlichen Regionen
Mit dem Kleinprojektefonds fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Regionen Sachsens. Das Programm wurde 2019 ins Leben gerufen und bietet kleineren Projekten eine unkomplizierte und kurzfristige Fördermöglichkeit. Gefördert werden Projekte mit einer Summe zwischen 500 Euro und 5.000 Euro.
Was wird gefördert?
Kunst- und Kulturprojekte in ländlichen Regionen Sachsens
Vorhaben lokaler Akteure für ein lokales Publikum (Theater, Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Workshops, Kulturprogramme bei kleineren Stadt-/Dorffesten)
Nicht gefördert werden:
Projekte in großen Städten (Dresden, Leipzig, Chemnitz)
Projekte ohne Beteiligung ländlicher Akteure
Kommerzielle Projekte, Kunstwerke im öffentlichen Raum, Publikationen
Investitionen in Privatbesitz
Regelmäßige Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte
Kriterien:
Erweiterung des kulturellen Angebots vor Ort
Nachhaltigkeit, relevante Reichweite, Stärkung des ehrenamtlichen Engagements
Projekte müssen öffentlich zugänglich sein
Wer kann beantragen?
Natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz oder Sitz in Sachsen
Maximal ein Antrag pro Jahr
Keine Anträge von staatlichen/kommunalen Einrichtungen oder solchen, die bereits überwiegend öffentliche Mittel erhalten
Antragszeitraum:
Anträge können ab dem 15. Januar 2026 fortlaufend gestellt werden
Bearbeitungszeit: ca. 6 Wochen
Antrag mindestens 6 Wochen vor Projektbeginn einreichen
Förderhöhe:
500 Euro bis 5.000 Euro
Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss
Eigenanteil erwünscht, aber nicht erforderlich
Förderfähige Ausgaben:
Sach- und Honorarausgaben
Anschaffungskosten, wenn unbedingt notwendig und nachhaltig
Antragstellung:
Über ein Online-Formular
Digitale Beratungsstunde
Am 20. Januar 2026 um 14:00 Uhr informiert die Kulturstiftung in einer digitalen Beratungsstunde über das Förderprogramm für kleinere Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Räumen Sachsens.
Weitere Informationen
Quelle: Kulturstiftung des Freistaates Sachsen / 23.12.2025/re

