Kommunales Ehrenamtsbudget 2025

21. Oktober 2025
Förderung News

Fördermittel ausgeschöpft! Wegen der überwältigenden Resonanz endet die Antragstellung für das Ehrenamtsbudget 2025 heute um 23:59 Uhr.

***Wichtiger Hinweis***

Aufgrund des außergewöhnlich hohen Antragseingangs und der Tatsache, dass das für das Jahr 2025 bereitgestellte Förderbudget von 50.000 Euro bereits ausgeschöpft ist, wird das Antragsportal am heutigen Tag (21. Oktober 2025) um 23:59 Uhr geschlossen.

Bereits eingegangene Anträge werden weiterhin geprüft und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel berücksichtigt. 
Eine Antragstellung nach dem genannten Zeitpunkt ist nicht mehr möglich.

Wir danken für das große Interesse und die beeindruckende Resonz auf das Kommunale Ehrenamtsbudget 2025. sie zeigt eindrucksvoll, wie vielfältig und engagiert das Ehrenamt im Erzgebirgskreis gelebt wird.

 

Der Erzgebirgskreis stellt im Jahr 2025 insgesamt 50.000 Euro aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget bereit. Mit dieser Förderung sollen Projekte unterstützt werden, die das Ehrenamt sichtbar machen, würdigen und weiterentwickeln – denn Engagement verdient Anerkennung.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit Sitz im Erzgebirgskreis, darunter insbesondere Spitzenverbände und örtliche Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden und Stiftungen sowie andere gemeinnützige Vereine und Verbände.

Pro Organisation kann ein Vorhaben mit bis zu 2.000 Euro gefördert werden. Die Auswahl erfolgt nach dem Windhundprinzip: Wer seinen vollständigen, formell zulässigen Antrag zuerst einreicht, hat die besten Chancen, eine Förderung zu erhalten. Teilkürzungen sind möglich, wenn nicht förderfähige Positionen enthalten sind, Höchstbeträge überschritten werden oder zur Haushaltsbewirtschaftung eine quotale Kürzung erforderlich ist. Teilkürzungen werden begründet; der Zuwendungszweck muss weiterhin erreichbar sein.

Bewilligungszeitraum ist der 1. Januar − 31. Dezember 2025. D. h., auch bereits im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum heutigen Tag entstandene Ausgaben können grundsätzlich gefördert werden, sofern sie den Förderbedingungen entsprechen.

Nutzen Sie diese Chance, um Ihr Vorhaben umzusetzen und die Vielfalt des Ehrenamts sichtbar zu machen, Engagement und Vereinsarbeit zu stärken oder weitere Personen für ehrenamtliche Tätigkeiten zu gewinnen.

 

Förderschwerpunkte:

  • Sachkostenzuschüsse – Engagement praktisch unterstützen

  • Fort- und Weiterbildungen – Kompetenzen stärken

  • Reisekosten 

  • Personalausgaben – Engagement professionell begleiten

  • Ehrenamtsveranstaltungen – Vielfalt sichtbar machen und würdigen

  • Prämierungen und Auszeichnungen – Engagement honorieren

  • Aktivierungs- und Gewinnungsmaßnahmen – neue Freiwillige gewinnen

 

Förderbeispiele: Materialien, Vereinsbedarf, Technik, Drucksachen, Ausstattung, Teilnahmegebühren, Referentenhonorare, Raummieten, Bewirtungskosten, Fahrten zu Veranstaltungen, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, Dankeschön-Aktionen, Freiwilligentage, kleine Präsente, Pokale, Urkunden, Gutscheine, Preisgelder, symbolische Anerkennungen, Öffentlichkeitsarbeit, Info- und Mitmachaktionen, Kampagnen zur Freiwilligengewinnung usw.

Nicht förderfähig sind Baumaßnahmen, der Erwerb unbeweglicher Sachen sowie der Erwerb von Fahrzeugen. Im Zweifel ist eine vorherige Absprache mit dem Fördermittelgeber zur Klärung einzelner Positionen empfehlenswert.

 

Alle Informationen, Förderkriterien und den Zugang zum Online-Antrag finden Sie hier:

Antragstellung: Fördermittel SächsKomPauschVO - Kommunales Ehrenamtsbudget 2025

 

Haben Sie Fragen? Die Fachstelle Ehrenamt unterstützt Sie gern per E-Mail oder telefonisch auf Ihrem Weg zum Fördermittelantrag.

Landratsamt Erzgebirgskreis – Fachstelle Ehrenamt
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

Telefon: 03733 831 – 1021 / –1022 
E-Mail: ehrenamt@kreis-erz.de 

 

Hintergrund

Mit dem Kommunalen Ehrenamtsbudget stellt der Freistaat Sachsen Mittel bereit, damit Landkreise und Kreisfreie Städte das bürgerschaftliche Engagement würdigen, anerkennen und weiterentwickeln können. Der Erzgebirgskreis setzt dieses Ziel um, indem er geeignete Vorhaben fördert, die die Vielfalt des Ehrenamts sichtbar machen, Engagement und Vereinsarbeit stärken oder weitere Personen für ehrenamtliche Tätigkeiten gewinnen.  Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Sächsischen Kommunaleigenverantwortungsstärkungsgesetzes (SächsKomEigVStärkG) sowie der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO). Die Mittel werden aus Steuermitteln bereitgestellt, die im Haushaltsplan des Freistaates Sachsen von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossen wurden.

 

Quelle: Fachstelle Ehrenamt / 15.10.2025 re