Kulturfonds Sachsen-Ukraine

31. März 2022
News

Förderung von Stipendienplätzen, Kulturprojekten und Hilfsangeboten

Seit dem 24. Februar 2022 werden die Menschen vom Krieg in der Ukraine erschüttert. Viele der Konsequenzen sind noch nicht absehbar. Doch bereits jetzt ist sicher, dass Millionen von Menschen fliehen müssen und ihrer Lebensgrundlage beraubt werden, darunter auch Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende. Insbesondere sie möchte die Kulturstiftung durch die Einrichtung des „Kulturfonds Sachsen-Ukraine“ unterstützen. Durch die Förderung von Stipendienplätzen, Kulturprojekten und konkreten Hilfsangeboten sächsischer Kunst- und Kulturträger soll ihnen in Europa eine Stimme gegeben werden. Dafür stellt die Kulturstiftung insgesamt 250.000 Euro aus Stiftungsmitteln zur Verfügung.

Was wird gefördert?

  • Vorhaben sächsischer Kunst- und Kulturträger, die sich für kriegsbetroffene Kunst- und Kulturschaffende einsetzen

  • Kunst- und Kulturinitiativen, die der Unterstützung und Förderung von kriegsbetroffenen Künstlerinnen, Künstlern und Kulturschaffenden aus der Ukraine sowie der Umsetzung von konkreten künstlerischen Projekten und Veranstaltungen dienen

  • Denkbar sind z.B.

    • die Ermöglichung von Arbeitsaufenthalten, Stipendien, Hospitanzen oder Vernetzungsaktivitäten für geflüchtete Kunst- und Kulturschaffende

    • Veranstaltungen für und mit ukrainischen Künstlerinnen und Künstlern wie Lesungen, Konzerte, Filmvorführungen, Ausstellungen, Benefizveranstaltungen oder Diskussionformate sowie kulturelle Angebote für aus der Ukraine geflüchtete Menschen

    • künstlerische Workshops für Kinder und Jugendliche

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen

  • i.d.R. Vorhaben im Freistaat Sachsen

  • nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher Trägerschaft

 

Förderhöhe?

  • bis zu 100% der Gesamtausgaben (kein Nachweis von Eigen- oder Drittmitteln)

  • Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung)

 

Antragstellung und Fristen?

  • fortlaufend ab 28.03.2022 formlos per E-Mail bei der  an sachsen-ukraine@kdfs.de

  • kurze Beschreibung des Vorhabens und der BeteiligtenKostenaufstellung unter Angabe der Antragssumme

  • Entscheidung über den Antrag obliegt der Geschäftsstelle der Kulturstiftung (kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung)

 

weitere Informationen

 

 

Quelle: Kulturstiftung des Freistaates Sachsen / wu