Landesprogramm „Integrative Maßnahmen“

21. November 2022
Förderung

31.01.2023 | Sächsische Aufbaubank SAB

Das Landesprogramm „Integrative Maßnahmen“ fördert Projekte, die zur gleichberechtigten Teilhabe von Personen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens beitragen, „Hilfe zur Selbsthilfe“ geben, zum Abbau von Vorurteilen  und Fremdenfeindlichkeit beitragen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.

Im ersten Teil liegt der Fokus auf Projekten, die den Dialog und das Zusammenleben zwischen Zugewanderten und einheimischer Bevölkerung aufbauen beziehungsweise stärken.

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände, kommunale Gebietskörperschaften, Träger der freien Wohlfahrtspflege, anerkannte Religionsgemeinschaften und deren Untergliederungen sowie wissenschaftliche Einrichtungen in Kooperation mit gemeinnützigen Trägern oder kommunalen Gebietskörperschaften.

 

Förderkonditionen?

  • Die Zuwendung wird als Projektförderung im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt.

  • Ein Eigenanteil in Höhe von 5 % ist erforderlich (auch als unbare Arbeitsleistungen).

 

Antragstellung und Fristen?

  • Nächste Antragsfrist: 31. Januar 2023.

  • Zum Stichtag 31. Januar dürfen nur Anträge für Maßnahmen gestellt werden, die ab dem 1. Mai des laufenden Jahres oder später beginnen und die eine maximale Projektlaufzeit bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres haben.

  • Die Antragstellung von mehr- und überjährigen Projekten ist zum Antragsstichtag 31. Januar ausgeschlossen.

  • Anträge inklusive der dazugehörigen Anlagen per E-Mail an: integrative_massnahmen@sab.sachsen.de .

 

Weitere Informationen:

Integrative Maßnahmen - Teil 1 

Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden

Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
Tel.: 0351 4910-4930
E-Mailservicecenter@sab.sachsen.de 

 

Quelle: SAB + Netzwerk Tolerantes Sachsen / 02.11.2022 re

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