Landesprogramm „Integrative Maßnahmen“ für integrationsfördernde Kleinprojekte

04. September 2024
Förderung

Frist: 30.09.2024 | Sächsische Aufbaubank 

Das Landesprogramm „Integrative Maßnahmen“ unterstützt Projekte zur Integration und Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Sachsen. Aktuell ausgeschrieben sind Förderungen in der Richtlinie C – Integrationsfördernde Kleinprojekte.

 

 

 

Wer ist förderfähig?

  • eingetragene Vereine und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind 

  • anerkannte Religionsgemeinschaften und deren Untergliederungen, die juristische Personen des öffentlichen Rechts sind

 

Zuschusshöhe und Auszahlung?

  • Zuwendung in Höhe von 90 Prozent (gemeinnützige eingetragene Vereine 95 Prozent) der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 25.000 EUR pro Jahr 

  • Auszahlung für 6 Monate im Vorauszahlungsprinzip

 

Fristen:

  • fortlaufende Antragstellung, aber frühestens mit Beginn des Jahres in dem das Projekt starten soll und mindestens 4 Wochen vor Beginn des Projektes

    Nutzen Sie bis spätestens zum 30. September 2024 die Möglichkeit für die Antragstellung mit einer Projektumsetzung längstens bis zum 31. Dezember 2024. Aufgrund der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln geht die SAB davon aus, dass eine Aussage zur Umsetzung von Projekten in 2025 voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2025 möglich sein wird.

 

Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

Eine Antragstellung erfolgt grundsätzlich per E-Mail an integrative_massnahmen@sab.sachsen.de

Erforderliche Vordrucke, Leitfaden und die Bewertungskriterien können auf der Internetseite der Bewilligungsstelle (SAB) abgerufen werden.

 

Weitere Informationen:

Integrative Maßnahmen

Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden

Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
Tel.: 0351 4910-4930

E-Mailservicecenter@sab.sachsen.de od. integrative_massnahmen@sab.sachsen.de 

 

Quelle: SAB / 04.09.2024 re