LEADER-Regionen starten Aufruf zur Kleinprojekteförderung

01. April 2021
Förderung

Regionalbudget zur Förderung von Vorhaben bis 20.000 Euro

Über die sogenannten Regionalbudgets haben die LEADER-Regionen die Möglichkeit Kleinprojekte regional und punktgenau zu fördern. Die LEADER-Regionen Zwönitztal-GreifensteineErzgebirgsregion Flöha- und ZschopautalWesterzgebirge und Silbernes Erzgebirge haben dazu aktuelle Aufrufe gestartet. Grundvoraussetzung für eine Förderung ist, dass sich das Vorhaben der Gebietskulisse der jeweiligen LEADER-Region zuordnen lässt.

Die Aufrufe der LEADER-Regionen im Überblick

Zwönitztal-Greifensteine:

Was wird gefördert / Was sind Förderschwerpunkte?

  • Maßnahme 3.0 GAK-Rahmenplan Dorfentwicklung

  • Maßnahme 8.0 GAK-Rahmenplan Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

Rahmenbedingungen?

  • Kleinprojekte mit einer Investitionssumme von max. 20.000 Euro

  • Mindestzuschuss 1.000 Euro, maximale Zuschusshöhe 10.000 Euro

  • Fördersatz von 80% Prozent (anteiliger nicht rückzahlbarer Zuschuss)

Wer ist anntragsberechtigt?

  • gemeinnützige Vereine

  • Gebietskörperschaften oder anerkannte Religionsgesellschaften (Körperschaften des öffentlichen Rechts)

Antragsfrist und weitere Fristen?

  • bis 30.04.2021 (12.00 Uhr Posteingang)

  • Umsetzung der Maßnahme bis 30.10.2021 (Beginn der Maßnahme frühestens nach Vertragsabschluss)

Details um Aufruf / weitere Informationen

 

Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal:

Was wird gefördert / Was sind Förderschwerpunkte?

  • Maßnahme 3.0 GAK-Rahmenplan Dorfentwicklung

  • Maßnahme 8.0 GAK-Rahmenplan Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

Rahmenbedingungen?

  • Kleinprojekte mit einer Investitionssumme von max. 20.000 Euro

  • Mindestzuschuss für Gebietskörperschaften 2.000 Euro, für Vereine 1.000 Euro

  • Höchstzuschuss für Gebietskörperschaften 16.000 Euro, für Vereine 8.000 Euro

  • Fördersatz von 80% Prozent (anteiliger nicht rückzahlbarer Zuschuss)

Wer ist anntragsberechtigt?

  • gemeinnützige Vereine

  • Gebietskörperschaften oder anerkannte Religionsgesellschaften (Körperschaften des öffentlichen Rechts)

Antragsfrist und weitere Fristen?

  • bis 10.05.2021

  • Umsetzung der Maßnahme bis 01.10.2021 (Beginn der Maßnahme frühestens nach Vertragsabschluss)

Details zum Aufruf / weitere Informationen

 

Westerzgebirge:

Was wird gefördert / Was sind Förderschwerpunkte?

  • Maßnahme 3.0 GAK-Rahmenplan Dorfentwicklung

Rahmenbedingungen?

  • Kleinprojekte mit einer Investitionssumme von max. 20.000 Euro

  • Mindestzuschuss 1.000 Euro, maximale Zuschusshöhe 16.000 Euro

  • Fördersatz von 80% Prozent (anteiliger nicht rückzahlbarer Zuschuss)

Wer ist anntragsberechtigt?

  • gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Gebietskörperschaften mit Kleinprojekten, welche den satzungsmäßigen Zwecken des Vereins Zukunft Westerzgebirge e.V. dienen

Antragsfrist und weitere Fristen?

  • bis 12.05.2021, 10.00 Uhr (Posteingang)

  • Umsetzung der Maßnahme bis 03.11.2021 (Beginn der Maßnahme frühestens nach Vertragsabschluss)

Details zum Aufruf / weitere Informationen

 

Silbernes Erzgebirge:

Der Aufruf zum Regionalbudget steht in den Startlöchern und es ist damit zu rechnen, dass dieser zeitnah veröffentlicht wird. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den FAQ's des Regionalmanagements unter dem nachfolgenden Link.

weitere Informationen

 

wu