LOKAL: Programm für Kultur und Engagement

27. Dezember 2024
Förderung

Antragsfrist: 14. Februar 2025 

Mit dem Programm LOKAL fördert die Kulturstiftung des Bundes Kulturvereine und Kulturinstitutionen in Städten unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, die sich bereits aktiv für vielfaltsorientierte Partizipationsprozesse und ein soziales Miteinander vor Ort einsetzen und die im Hinblick auf lokal verschärfte Polarisierungsprozesse zunehmend herausgefordert sind.

 

 

 


Ziel der Förderung ist, dass sich die geförderten Kultureinrichtungen und -vereine über vier Jahre vor Ort lokale Partner suchen, mit ihnen sowie Künstlerinnen und Künstlern und den Menschen im Ort künstlerische Projekte entwickeln, gesellschaftliche Themen debattieren und ein soziales Miteinander organisieren.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Kultureinrichtungen mit und ohne Haus wie Kulturvereine, soziokulturelle Zentren, Theater, Bibliotheken, Kulturhäuser oder Museen, die sich bereits aktiv für vielfaltsorientierte Partizipationsprozesse und ein soziales Miteinander vor Ort einsetzen, die über ein regelmäßiges Kulturangebot verfügen – mit nachweisbarem Schwerpunkt in einer Stadt oder Gemeinde unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Die antragstellenden Kultureinrichtungen und -vereine müssen ihren Sitz in Deutschland haben und als öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft organisiert sein.

Beispiele für öffentlich-rechtliche Körperschaften:

  • Kommunen (z. B. Städte, Landkreise)

  • Universitäten

Beispiele für privatrechtliche Körperschaften:

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • Vereine

  • Stiftungen

 

Das Wichtigste in Kürze:

Projektlaufzeit:

  • Start: Mit Förderzusage (voraussichtlich Juni 2025)

  • Dauer: 4 Jahre

Fördersumme:

  • 240.000 EUR für die gesamte Programmlaufzeit von 4 Jahren (exakt diese Summe muss beantragt werden)

Eigen- und Drittmittel:

  • Unbare Eigenleistungen in Höhe von 10% der Fördersumme sind erforderlich (z. B. ehrenamtliche Arbeit, Nutzung vorhandener Infrastruktur)

  • Schätzungen der Eigenleistungen müssen im Kosten- und Finanzierungsplan angegeben werden

Antragsfrist:

  • 14. Februar 2025

 

Weitere Informationen:

LOKAL – Programm für Kultur und Engagement - Kulturstiftung des Bundes

Zur Antragsberatung

 

Programmentwicklung
Kulturstiftung des Bundes
Franckeplatz 2
06110 Halle an der Saale

Teresa Darian
Tel: 0345 - 2997 162
E-Mail 

 

Quelle: Kulturstiftung des Bundes/ 27.12.2024 re