Neue Förderaktion „Digitale Teilhabe für alle“

04. Januar 2023
Förderung News

Bis zu 20.000 EUR | Beantragung ab sofort möglich!

Gesellschaftliche und soziale Teilhabe bedeutet bei zunehmender Digitalisierung auch immer stärker digitale Teilhabe. Nur wer sich in der digitalen Welt auskennt, kann ihre Vorteile aktiv nutzen und sich gleichberechtigt einbringen. Das macht die digitale Teilhabe zu einem Grundrecht für alle Menschen. Die Aktion Mensch möchte diese Teilhabe ermöglichen und stärken. Mit dem Aktions-Förderangebot fördert die Aktion Mensch inklusive Medienarbeit, die digitale Teilhabe für alle Menschen möglich macht, mit bis zu 20.000 EUR Zuschuss.

 

 

 

 

Was kann gefördert werden (Beispiele):

  • Inklusive Medienarbeit

    • Die Aktion Mensch fördert inklusive Medienarbeit, die allen Beteiligten die Möglichkeit gibt, ihre Wünsche und Ideen aktiv einzubringen und zu gestalten. Ziel ist das Erlernen eines selbstbestimmten, verantwortungsbewussten, kritischen, souveränen, kompetenten und kreativen Umgangs mit den Medien. Alle Beteiligten sollen daher Inhalte bewerten, Konsequenzen einschätzen und selbst Medienprodukte erstellen können. Unterstützt werden beispielsweise folgende partizipative Vorhaben:

      • Erstellen barrierearmer Medienprodukte / Dreh und Bearbeitung von Videos

      • Programmierung und Gestaltung von Webseiten

      • Programmierung von Lern-Robotern

      • Erstellen von Beiträgen für soziale Medien

  • Ausbildung von Peer-Berater*innen

    • Die Aktion Mensch fördert die Ausbildung, Qualifizierung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen als Peer-Berater/-Trainer*innen für digitale Themen, um Peers bei der Bedienung und Nutzung von digitalen Geräten und Anwendungen zu unterstützen. Auf diese Weise wollen wir die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung an digitalen Medien ermöglichen und verbesser

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Maximaler Zuschuss: 20.000 EUR

    • Vorhaben zur inklusiven Medienarbeit bis zu 15.000 EUR,

    • davon dürfen maximal 5.000 EUR für technische Ausstattung anfallen,

    • zusätzlich können zur Herstellung der Barrierefreiheit maximal 5.000 EUR beantragt werden.

  • Laufzeit: bis zu 2 Jahren  

  • Eigenmittel: nicht notwendig

  • Förderfähige Kosten im Bereich Honorar- und Sachkosten:

    • inklusive Medienarbeit

    • technische Ausstattung

    • Barrierefreiheit

 

Antragszeitraum und Fristen?

  • Förderanträge können vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden.

  • Nach Bewilligung ist jedes Vorhaben innerhalb von 24 Monaten umzusetzen.

 

Weitere Informationen

Digitale Teilhabe für alle - Aktion Mensch

Antragstellung - Aktion Mensch

Aktion Mensch e.V.
Heinemannstr. 36
53175 Bonn

Team Förderung
Tel.: 0228 - 2092-5555
E-Mail: foerderung(at)aktion-mensch.de 

 

Quelle:  Newsletter Aktion Mensch 01-2023/ 02.01.2023 re