Neue Minijob-Verdienstgrenze
Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine höhere Verdienstgrenze für Minijobber: Statt bisher 520 Euro dürfen geringfügig Beschäftigte nun bis zu 556 Euro monatlich verdienen. Grund für die Anpassung ist die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde.
Vorteile für gemeinnützige Tätigkeiten
Besonders für Beschäftigte in gemeinnützigen Organisationen ergeben sich durch die neue Regelung zusätzliche finanzielle Spielräume. Wer einen Minijob mit steuerfreien Pauschalen kombiniert, kann höhere Einkünfte erzielen:
Ehrenamtspauschale: In Verbindung mit einem Minijob sind bis zu 626 Euro monatlich möglich.
Übungsleiterpauschale: Hier steigt der mögliche Monatsverdienst auf bis zu 806 Euro.
Wichtig dabei:
Eine gleichzeitige Beschäftigung im Minijob und die Nutzung der Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale beim selben Arbeitgeber ist grundsätzlich zulässig. Allerdings muss eine klare Trennung der Tätigkeiten erfolgen, um steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Probleme zu vermeiden.
Weitere Informationen:
Minijob | Bundesagentur für Arbeit
Haufe: Minijobs / 4.1.3 Steuerfreies bzw. pauschal besteuertes Arbeitsentgelt
Deutsche Rentenversicherung: Ehrenamt: Ihr Einsatz kann sich lohnen
13.02.2025/re