Neuer Förderaufruf für Kleinstinfrastruktur im Wander- und Pilgerland Sachsen
Die Wander- und Pilgerakademie Sachsen startet auch 2026 einen Förderaufruf für sogenannte Kleinstinfrastrukturprojekte (KIP) im Bereich Wandern und Pilgern. Ziel ist es, die touristische Infrastruktur im Freistaat weiter auszubauen und die Qualität bestehender Wege nachhaltig zu sichern.
Anträge können ausschließlich online vom 2. März bis 27. März 2026 eingereicht werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind:
gemeinnützige Vereine und Gesellschaften
Kirchgemeinden und Pfarreien
Initiativen in Kooperation mit Vereinen oder Kirchgemeinden
Kommunen in Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Initiativen
Die Förderung richtet sich insbesondere an Akteure, die sich aktiv für die Weiterentwicklung bestehender Wander- und Pilgerwege engagieren.
Was wird gefördert?
Die finanzielle Unterstützung beträgt bis zu 2.000 Euro pro Projektträger und Jahr. Gefördert werden Investitionen in die touristische Kleinstinfrastruktur – laufende Kosten oder Personalausgaben sind ausgeschlossen.
Beispiele für förderfähige Maßnahmen:
Erstellung und Verbesserung von analogem und digitalem Kartenmaterial
Ausstattung von Rastplätzen für Wanderer und Pilger
Inventar für Pilgerherbergen (z. B. Schlafgelegenheiten oder Teeküchen – keine Installationen)
Einrichtung von Stempelstellen und Erstellung von Pilgerausweisen
Markierungen gemäß Markierungsleitfaden Sachsen
Informationstafeln, Flyer und Werbematerialien
Werbebanner für offene Kirchen oder Herbergen
Grundausstattung für Wegewarte
Nicht förderfähig sind Radwegeinfrastruktur, bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben sowie Projekte mit Doppelförderung.
Voraussetzungen und Bewertungskriterien
Voraussetzung für eine Förderung ist eine schlüssige Projektbeschreibung mit nachvollziehbarer Kostenaufstellung. Antragsteller müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben erbringen.
Die eingereichten Projekte werden unter anderem nach folgenden Kriterien bewertet:
Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements
Verbesserung der touristischen Infrastruktur
regionale Zusammenarbeit und Vernetzung
öffentliche Ausstrahlung des Projekts
Nachhaltigkeit und langfristiger Fortbestand
Bezug zu einem bestehenden Wander- oder Pilgerweg
Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Beirat der Wander- und Pilgerakademie. Nach Prüfung aller Anträge erhalten die Antragsteller voraussichtlich Anfang Mai 2026 eine Rückmeldung.
Antragsformalitäten, Dokumentation und Fristen
Die Antragstellung ist ausschließlich im Zeitraum vom 02.03.2026 bis 27.03.2026 online möglich.
Nach Bewilligung müssen alle Anschaffungen dokumentiert werden. Spätestens sechs Monate nach der Bewilligung ist ein Verwendungsnachweis mit Originalrechnungen, Rechnungskopien sowie ein kurzer Projektbericht mit Bildmaterial einzureichen.
Zudem ist auf geförderten Gegenständen folgender Hinweis sichtbar anzubringen:
„Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.“
Ergänzend ist das Landessignet des Freistaats Sachsen zu verwenden.
Weitere Informationen und Kontakt
Ausführliche Informationen zur Antragstellung sowie das Online-Formular sind abrufbar unter:
Neuer Förderaufruf für Kleinstinfrastruktur im Wander- und Pilgerland Sachsen | LTV Sachsen
Antragsportal: Anmelden - Förderung von "Kleinstinfrastruktur im Wander- und Pilgerland Sachsen"
Wander- und Pilgerakademie Sachsen
c/o Evangelische Erwachsenenbildung Sachsen
Pestalozzistraße 3
04654 Frohburg / OT Kohren-Sahlis
Telefon: 034348 - 83 99 15
E-Mail: wanderundpilgerakademie@eeb-sachsen.de
Projektkoordination: Herr Holger Richter
Telefon: 0151-65076693
E-Mail: holger.richter@evlks.de
Quelle: Landestourismusverband Sachsen e.V. & Evangelische Erwachsenenbildung Sachsen/ 02.03.2026/ re


