Neuer Förderaufruf für Kleinstinfrastruktur im Wander- und Pilgerland Sachsen

02. März 2026
Förderung

Bis zu 2.000 Euro Förderung  | Antragstellung vom 2. bis 27. März 2026 

Die Wander- und Pilgerakademie Sachsen startet auch 2026 einen Förderaufruf für sogenannte Kleinstinfrastrukturprojekte (KIP) im Bereich Wandern und Pilgern. Ziel ist es, die touristische Infrastruktur im Freistaat weiter auszubauen und die Qualität bestehender Wege nachhaltig zu sichern.

 

Anträge können ausschließlich online vom 2. März bis 27. März 2026 eingereicht werden.

 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind:

  • gemeinnützige Vereine und Gesellschaften

  • Kirchgemeinden und Pfarreien

  • Initiativen in Kooperation mit Vereinen oder Kirchgemeinden

  • Kommunen in Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Initiativen

Die Förderung richtet sich insbesondere an Akteure, die sich aktiv für die Weiterentwicklung bestehender Wander- und Pilgerwege engagieren.

 

Was wird gefördert?

Die finanzielle Unterstützung beträgt bis zu 2.000 Euro pro Projektträger und Jahr. Gefördert werden Investitionen in die touristische Kleinstinfrastruktur – laufende Kosten oder Personalausgaben sind ausgeschlossen.

Beispiele für förderfähige Maßnahmen:

  • Erstellung und Verbesserung von analogem und digitalem Kartenmaterial

  • Ausstattung von Rastplätzen für Wanderer und Pilger

  • Inventar für Pilgerherbergen (z. B. Schlafgelegenheiten oder Teeküchen – keine Installationen)

  • Einrichtung von Stempelstellen und Erstellung von Pilgerausweisen

  • Markierungen gemäß Markierungsleitfaden Sachsen

  • Informationstafeln, Flyer und Werbematerialien

  • Werbebanner für offene Kirchen oder Herbergen

  • Grundausstattung für Wegewarte

Nicht förderfähig sind Radwegeinfrastruktur, bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben sowie Projekte mit Doppelförderung.

 

Voraussetzungen und Bewertungskriterien

Voraussetzung für eine Förderung ist eine schlüssige Projektbeschreibung mit nachvollziehbarer Kostenaufstellung. Antragsteller müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben erbringen.

Die eingereichten Projekte werden unter anderem nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements

  • Verbesserung der touristischen Infrastruktur

  • regionale Zusammenarbeit und Vernetzung

  • öffentliche Ausstrahlung des Projekts

  • Nachhaltigkeit und langfristiger Fortbestand

  • Bezug zu einem bestehenden Wander- oder Pilgerweg

Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Beirat der Wander- und Pilgerakademie. Nach Prüfung aller Anträge erhalten die Antragsteller voraussichtlich Anfang Mai 2026 eine Rückmeldung.

 

Antragsformalitäten, Dokumentation und Fristen

Die Antragstellung ist ausschließlich im Zeitraum vom 02.03.2026 bis 27.03.2026 online möglich.

Nach Bewilligung müssen alle Anschaffungen dokumentiert werden. Spätestens sechs Monate nach der Bewilligung ist ein Verwendungsnachweis mit Originalrechnungen, Rechnungskopien sowie ein kurzer Projektbericht mit Bildmaterial einzureichen.

Zudem ist auf geförderten Gegenständen folgender Hinweis sichtbar anzubringen:
„Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.“
Ergänzend ist das Landessignet des Freistaats Sachsen zu verwenden.

 

Weitere Informationen und Kontakt

Ausführliche Informationen zur Antragstellung sowie das Online-Formular sind abrufbar unter:

Neuer Förderaufruf für Kleinstinfrastruktur im Wander- und Pilgerland Sachsen | LTV Sachsen 

Unterstützung | LTV Sachsen

Antragsportal: Anmelden - Förderung von "Kleinstinfrastruktur im Wander- und Pilgerland Sachsen"


Wander- und Pilgerakademie Sachsen
c/o Evangelische Erwachsenenbildung Sachsen
Pestalozzistraße 3
04654 Frohburg / OT Kohren-Sahlis

Telefon: 034348 - 83 99 15
E-Mail: wanderundpilgerakademie@eeb-sachsen.de 

Projektkoordination: Herr Holger Richter
Telefon: 0151-65076693
E-Mail: holger.richter@evlks.de

 

Quelle: Landestourismusverband Sachsen e.V. & Evangelische Erwachsenenbildung Sachsen/ 02.03.2026/ re

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