Neues Förderprogramm „Start2Act“
Das Förderprogramm „Start2Act“, ins Leben gerufen von der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ), fördert Projekte finanziell, die den Kinderschutz stärken und der Prävention (sexualisierter) Gewalt dienen. Die Förderung richtet sich an Vereine, Verbände und Einrichtungen der Kulturellen Bildung.
Am 14. Januar 2025 findet von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr ein Online-Infotermin statt, bei dem Interessierte mehr über das Programm erfahren können.
Fördermöglichkeiten und Projekttypen
Das Programm unterscheidet zwei Fördertöpfe:
Impulsprojekte
Ziel: Niedrigschwellige Auseinandersetzung mit Kinderschutz und Prävention.
Budget: Bis zu 2.000 Euro, keine Eigenmittel erforderlich.
Laufzeit: Individuell, frühester Start 6 Wochen nach Antragstellung.
Antragsfrist: Mindestens 6 Wochen vor geplantem Projektstart.
Expertiseprojekte
Ziel: Intensivere Projekte mit längerer Laufzeit und größerem Umfang, oft in Zusammenarbeit mit Fachkräften oder Beratungsstellen.
Budget: Bis zu 8.000 Euro, inklusive Verwaltungskosten und optionaler zusätzlicher Personalkosten.
Laufzeit: Projektstart ab 1. April 2025, Abschluss bis 31. Dezember 2025.
Antragsfrist: 31. Januar 2025.
Zielgruppen und Schwerpunkte
Die Hauptzielgruppe sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
Auch junge Menschen bis 27 Jahre können einbezogen werden, sofern die Projekte maßgeblich Kindern und Jugendlichen zugutekommen.
Projekte, die sich an benachteiligte Gruppen wie Kinder mit Behinderungen, queere Kinder oder Kinder mit Fluchterfahrungen richten, werden besonders berücksichtigt.
Auch Erwachsenen kommt eine wichtige Rolle zu, insbesondere bei der Schaffung sicherer Räume. Daher können Projekte Fortbildungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche, Hauptamtliche oder Eltern umfassen.
Förderkriterien und Antragstellung
Gefördert werden nur neuartige, freiwillige und zusätzlich konzipierte Projekte.
Antragsteller müssen ein Schutzkonzept oder eine Verpflichtungserklärung vorlegen, die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen sicherstellen und einen Finanzierungsplan einreichen.
Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, wie eingetragene Vereine oder Stiftungen.
Besonders gefördert werden Projekte in ländlichen Räumen oder mit starkem ehrenamtlichem Engagement.
Das Förderprogramm läuft von 2024 bis 2026, wobei die maximale Fördersumme pro Träger auf 60.000 Euro begrenzt ist.
Weitere Informationen:
Förderung - Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ)
Alle Informationen zur Förderung im Programm „Start2Act“ (BKJ)
Verpflichtungserklärung im BKJ-Förderprogramm „Start2Act“ (BKJ)
Finanzierungsplan im BKJ-Förderprogramm „Start2Act“ (BKJ)
Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ)
Küppelstein 34
42857 Remscheid
Frau Annina Hessel
Telefonnummer: 030 - 48 48 60 64
E-Mail-Adresse: start2act@bkj.de
Quelle: BKJ 17.12.2024 /re