Neues Netzwerkprogramm „Engagiertes Land“

28. Juni 2021
Förderung News

Noch bis zum 25. Juli Interessebekundung abgeben

Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt sind auf dem Land allgegenwärtig und tragen in unzähligen Vereinen und Initiativen dazu bei, das Leben auf dem Land noch lebenswerter zu machen. Die Organisationformen des ehrenamtlichen Engagements und die Strukturen die es vor Ort unterstützen sind vielfältig. Was alle gemeinsam haben: Wo die verschiedenen Vereine und Initiativen mit Politik, Verwaltung und Wirtschaft in Netzwerken zusammenarbeiten, entstehen gemeinsame Ideen und werden Kräfte für deren Umsetzung gebündelt.

Und genau hier setzt des neue langfristige Programm „Engagiertes Land“ der Deutschen Stiftung für Enagement und Ehrenamt an.

Programminhalt:

Die bis zu 20 teilnehmenden Netzwerke erhalten eine umfangreiche Begleitung und Qualifizierung sowie Vernetzungsangebote für die Netzwerkentwicklung. Ein Umsetzungsbudget ermöglicht die Weiterentwicklung des Netzwerkes und gemeinsame Maßnahmen zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement, Ehrenamt und Beteiligung vor Ort. Das Programm ist durch folgende Schwerpunkte inhaltlich untersetzt:

  • Prozessbegleitung

  • Dorfwerkstätten

  • Netzwerk Engagiertes Land

  • Qualifizierung

  • Finanzielle Förderung / Umsetzungsbudget

 

Höhe der Förderung:

  • bis zu 20.000 Euro für das Jahr 2021, vorbehaltlich der Haushaltsbewilligung bis zu 20.000 Euro für das Jahr 2022

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss im Zuge einer Anteilsfinanzierung

  • finanzieller Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

 

Fördervoraussetzungen:

Das „Engagierte Land“ lebt von der aktiven Beteiligung der teilnehmenden Engagement-Netzwerke. Wichtig ist daher das Interesse an einem Erfahrungs- und Wissensaustausch mit den anderen Teilnehmenden und der Wille zur gemeinsamen Entwicklung des Programms.

  • Netzwerk ist in einem Dorf oder einer Kleinstadt im strukturschwachen ländlichen Raum angesiedelt (nach Typologie des Thünen-Instituts für ländliche Räume).

  • Die Gemeinden, beziehungsweise die Gemeindeteile (z.B. Orts- und Stadtbezirk, Ortschaft und Weiler), haben bis zu 10.000 Einwohner:innen.

  • Die Interessensbekundung wird von mindestens drei Organisationen getragen.

  • Hauptansprechpartner / Antragsteller muss eine als gemeinnützig anerkannte Organisation sein.

  • Die kommunale Verwaltung sollte in das Netzwerk eingebunden sein.

 

Programmablauf:

In einem ersten Schritt wird 2021 und 2022 gemeinsam mit den teilnehmenden Netzwerken, dem Thünen-Institut für Regionalentwicklung e.V. und ggf. weiteren Partner:innen das mehrjährige Programm „Engagiertes Land“ in einer Pilotphase entwickelt.

Die Bewerbung bzw. Antragstellung erfolgt in mehreren Schritten:

  • bis zum 25. Juli 2021: Interessenbekundung gemeinsam mit Partnern aus Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung oder Wirtschaft

  • 23. August 2021: Auswahl und Aufforderung zur Antragstellung

  • bis 10. September: Antragstellung

  • 1. Oktober 2021: Start des Programmes

 

weitere Informationen und FAQ

Förderbekanntmachung

Bewerbung

 

Quelle: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt / wu

Vielen Dank an unsere Förderer