Projekte ab 2027: Bundesprogramm „Demokratie leben!“
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ startet ab 2027 mit einer weiterentwickelten Förderstruktur. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat hierfür mehrere Förderaufrufe veröffentlicht. Interessierte Organisationen können ihre Projektideen im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens einreichen.
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind in der Regel juristische Personen des Privatrechts, die gemeinnützige Ziele verfolgen. Dazu zählen beispielsweise eingetragene Vereine, gemeinnützige Stiftungen oder gemeinnützige GmbHs, sofern sie die Voraussetzungen des jeweiligen Förderaufrufs erfüllen. Auch Interessenbekundungen von Zusammenschlüssen sind möglich; diese müssen jedoch von einer der beteiligten juristischen Personen eingereicht werden.
Was wird gefördert?
Für die neue Förderperiode wurden mehrere spezifische Förderaufrufe veröffentlicht. Projektideen können in folgenden Bereichen eingereicht werden:
Programmebene Bund – Projekte zur Demokratieförderung und Extremismusprävention mit bundesweiter Wirkung.
Förderaufruf für Projekte in der Programmebene „Bund“ – „Demokratiebildung“
Förderaufruf für Projekte in der Programmebene „Bund“ – „Extremismusprävention“Programmebene Digitaler Raum – Vorhaben zur Demokratieförderung, Prävention von Extremismus sowie zum Umgang mit demokratiefeindlichen Entwicklungen im digitalen Raum.
Förderaufruf für Projekte in der Programmebene „Digitaler Raum“Sondervorhaben „Integration und Teilhabe“ – Projekte zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe, Chancengerechtigkeit und des gesellschaftlichen Zusammenhalts.
Förderaufruf für Projekte im Sondervorhaben „Integration und Teilhabe“
Die Projekte sollen insbesondere innovative Ansätze erproben, bestehende Konzepte nachhaltig weiterentwickeln oder überregional wirksame Präventionsstrukturen stärken.
Förderhöhe
Eine einheitliche Förderhöhe gibt es nicht. Die finanziellen Rahmenbedingungen unterscheiden sich je nach Förderaufruf und Programmebene. Die jeweils maximal möglichen Zuwendungen, Anforderungen an die Finanzierung (inklusive einer zu erwartenden, angemessenen Eigenbeteiligung) sowie weitere Förderkonditionen sind in den einzelnen Förderaufrufen geregelt.
Auswahlverfahren
Die Förderung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
Interessenbekundung über das Online-Förderportal.
Nach fachlicher Begutachtung werden ausgewählte Träger zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. Erst anschließend entscheidet das Bundesministerium über eine Förderung.
Fristen
Die Interessenbekundungen können
vom 3. August bis 4. September 2026 (13:00 Uhr)
ausschließlich digital über das Förderportal eingereicht werden. Ab Oktober 2026 werden ausgewählte Organisationen zur Antragstellung aufgefordert. Die Förderung der neuen Projekte beginnt ab 2027.
Weitere Informationen
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Regiestelle „Demokratie leben!“
Auguste-Viktoria-Straße 118
14193 Berlin
Tel.: 030 - 698077-0
E-Mail: demokratie-leben@bafza.bund.de
Quelle: „Demokratie leben!“ / 05.08.2026 re

