Projekte zur Bewältigung des demografischen Wandels
Der Freistaat Sachsen hat einen Förderaufruf zur Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für die Bewältigung des demografischen Wandels (FRL Demografie) veröffentlicht. Ab sofort können förderfähige Organisationen ihre Projektanträge bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einreichen – die Frist endet am 30. September 2025.
Ziel ist es, Regionen außerhalb der Verdichtungsräume Leipzig und Dresden gezielt dabei zu unterstützen, demografische Herausforderungen wie Bevölkerungsrückgang und Überalterung aktiv zu bewältigen.
Wer kann gefördert werden?
Förderfähig sind:
Kommunale Gebietskörperschaften (inkl. Eigenbetriebe)
Kommunale und regionale Zweck- und Verwaltungsverbände
Körperschaften des öffentlichen Rechts
Anerkannte Religionsgemeinschaften (mit Körperschaftsstatus, z. B. Kirchengemeinden)
Gemeinnützige Vereine und Verbände
Gemeinnützige GmbHs
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte und Konzepte, die eine nachhaltige und zukunftsorientierte Reaktion auf den demografischen Wandel ermöglichen. Dazu gehören z. B.:
Strategien zur regionalen Anpassung an demografische Entwicklungen
Innovationswettbewerbe und Pilotprojekte zur Verbesserung der Daseinsvorsorge
Bürgerschaftliches Engagement, Netzwerkarbeit und Informationsaustausch
Forschungs-, Coaching- oder Moderationsmaßnahmen
Interkommunale Kooperationen zur gemeinsamen Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben
Konzepte für generationenübergreifende oder multifunktionale öffentliche Einrichtungen
Nicht gefördert werden bauliche Maßnahmen sowie Eigenleistungen und Zinskosten.
Wie wird gefördert?
Förderquote: bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Eigenanteil: mindestens 10 %
Förderform: Projektförderung als Anteilsfinanzierung, ausgezahlt als Zuschuss
Zweckbindung für Investitionen: mindestens 3 Jahre
Wie läuft die Antragstellung ab?
Frist: 30. September 2025 (für Projekte im Folgejahr)
Antragsstelle: Sächsische Aufbaubank (SAB)
Form: Schriftlich oder elektronisch, inkl. Maßnahmenbeschreibung und ggf. Kooperationsvereinbarungen
Projekte dürfen bei Antragstellung noch nicht begonnen sein
Es darf keine Doppelförderung aus anderen Programmen beantragt worden sein
Weitere Informationen und Antragsunterlagen
REVOSax Landesrecht Sachsen - FRL Demografie
Quelle: Sächsische Staatskanzlei/ 10.09.2025 re

