Projekte zur Bewältigung des demografischen Wandels

10. September 2025
Förderung

Förderaufruf: FRL Demografie | Zuwendung bis 90%

Der Freistaat Sachsen hat einen Förderaufruf zur Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für die Bewältigung des demografischen Wandels (FRL Demografie) veröffentlicht. Ab sofort können förderfähige Organisationen ihre Projektanträge bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einreichen – die Frist endet am 30. September 2025.

Ziel ist es, Regionen außerhalb der Verdichtungsräume Leipzig und Dresden gezielt dabei zu unterstützen, demografische Herausforderungen wie Bevölkerungsrückgang und Überalterung aktiv zu bewältigen.

 

Wer kann gefördert werden?

Förderfähig sind:

  • Kommunale Gebietskörperschaften (inkl. Eigenbetriebe)

  • Kommunale und regionale Zweck- und Verwaltungsverbände

  • Körperschaften des öffentlichen Rechts

  • Anerkannte Religionsgemeinschaften (mit Körperschaftsstatus, z. B. Kirchengemeinden)

  • Gemeinnützige Vereine und Verbände

  • Gemeinnützige GmbHs 

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte und Konzepte, die eine nachhaltige und zukunftsorientierte Reaktion auf den demografischen Wandel ermöglichen. Dazu gehören z. B.:

  • Strategien zur regionalen Anpassung an demografische Entwicklungen

  • Innovationswettbewerbe und Pilotprojekte zur Verbesserung der Daseinsvorsorge

  • Bürgerschaftliches Engagement, Netzwerkarbeit und Informationsaustausch

  • Forschungs-, Coaching- oder Moderationsmaßnahmen

  • Interkommunale Kooperationen zur gemeinsamen Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben

  • Konzepte für generationenübergreifende oder multifunktionale öffentliche Einrichtungen

Nicht gefördert werden bauliche Maßnahmen sowie Eigenleistungen und Zinskosten. 

 

Wie wird gefördert?

  • Förderquote: bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

  • Eigenanteil: mindestens 10 % 

  • Förderform: Projektförderung als Anteilsfinanzierung, ausgezahlt als Zuschuss

  • Zweckbindung für Investitionen: mindestens 3 Jahre

 

Wie läuft die Antragstellung ab?

  • Frist: 30. September 2025 (für Projekte im Folgejahr)

  • Antragsstelle: Sächsische Aufbaubank (SAB)

  • Form: Schriftlich oder elektronisch, inkl. Maßnahmenbeschreibung und ggf. Kooperationsvereinbarungen

  • Projekte dürfen bei Antragstellung noch nicht begonnen sein

  • Es darf keine Doppelförderung aus anderen Programmen beantragt worden sein

 

Weitere Informationen und Antragsunterlagen

Demografie - sab.sachsen.de

REVOSax Landesrecht Sachsen - FRL Demografie 

 

Quelle: Sächsische Staatskanzlei/ 10.09.2025 re