Projektförderung für Kunst- und Kulturprojekte in Sachsen
Im Rahmen der Projektförderung fördert die Kulturstiftung überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen, die sich durch herausragende Qualität und ein deutliches inhaltliches Profil auszeichnen. Zweimal jährlich, jeweils zum 1. März und zum 1. September, können Fördermittel für Vorhaben beantragt werden. Über die Vergabe entscheiden unabhängige Fachbeiräte. Mit einem Fördervolumen von mehr als 3 Millionen Euro pro Jahr ist die Projektförderung der größte Förderbereich der Kulturstiftung.
Was wird gefördert?
in erster Linie Projekte mit überregionaler, landesweiter und internationaler Wirksamkeit, die eine herausragende Qualität und ein eigenständiges Profil nachweisen können
jedes Projekt einer Sparte zugeordnet
Fördergegenstand unterscheidet sich je nach Förderbereich (Sparte)
Welche Sparten werden gefördert?
Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Industriekultur, Literatur, Soziokultur, spartenübergreifende Vorhaben
Förderhöhe, Eigenanteil, Art der Zuwendung?
gefördert werden max. 50 % der Gesamtausgaben
der Eigenanteil beträgt mind. 5 % der Gesamtausgaben
nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung
Wer ist antragsberechtigt?
jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen
Vorhaben sind i.d.R. im Freistaat Sachsen zu realisieren
Antragsfristen?
1. September: Projekte, zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni des Folgejahres sowie für Projekte, im zweiten Halbjahr des Folgejahres, die aber nachweislich eine längere Vorbereitungszeit benötigen (z.B. Festivals, Großveranstaltungen, Filmproduktionen) bzw. ganzjährig stattfinden
1. März: Projekte, zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember des laufenden Jahres
Online-Formular wird ca. sechs Wochen vor Antragsfrist freigeschaltet
Durchführung der Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben
Welche Ausgaben werden gefördert?
Sach- und Honorarausgaben in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben
Fahrt- und Übernachtungskosten gemäß Sächsischem Reisekostengesetz
Ausgaben für Versicherungen und Gebühren (GEMA/KSK), wenn gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erreichung des Zuwendungszwecks zwingend erforderlich
Ausgaben für den Erwerb oder die Herstellung von Gegenständen, wenn für die Durchführung der Maßnahme die wirtschaftlichste Lösung
Welche Ausgaben werden NICHT gefördert?
investive Maßnahmen
Projekte mit überwiegend kommerziellen Absichten
Benefizveranstaltungen
Vorhaben der Heimat- und Brauchtumspflege
Projekte, die bereits durch den Vorstand der Kulturstiftung abgelehnt worden
Quelle: Kulturstiftung des Freistaates Sachsen / wu