Projektförderung: „Inklusive Teilhabe“

10. Dezember 2025
Förderung

Zur Verfügung stehen ca. 80.000 Euro zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

Förderaufruf der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und des Beirates für Menschen mit Behinderungen des Erzgebirgskreises auf der Grundlage des § 5 der Sächsischen Kommunal-Pauschalen-Verordnung zur Antragstellung für die Förderung von Projekten für mehr Inklusion.

Nach Mitteilung vom 30. Oktober 2025 durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt werden auch wieder im Jahr 2026 Mittel aus der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung bereitgestellt. Nach momentanem Stand belaufen sich die Mittel auf einen Betrag von ca. 80.000 Euro zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung. 

Wir weisen darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht. Die Bereitstellung der Fördermittel durch uns, steht unter dem Vorbehalt, dass die Mittel in entsprechender Höhe vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt werden.

Was sind Förderprojekte „Inklusive Teilhabe“?

Diese Mittel werden zur Verfügung gestellt, um Projekte zur Inklusiven Teilhabe von Menschen mit Behinderung finanzieren zu können. Die Durchführung der Projekte erfolgt im Zusammenspiel mit der zuständigen Verwaltung.

Gefördert werden Maßnahmen, die zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung, zur Verbesserung des inklusiven Gemeinwesens, zur Steigerung der Mobilität und zur Sensibilisierung zum Thema Menschen mit Behinderung beitragen.

Insbesondere können Projekte und Maßnahmen eine Förderung erhalten, die die Bewusstseinsbildung für die Lage von Menschen mit Behinderungen, der Verbesserung der Barrierefreiheit, der Einbeziehung in die Gemeinschaft, der Verbesserung der Mobilität, der Teilhabe am Arbeitsleben sowie der Teilhabe am politischen, öffentlichen und kulturellen Leben von Menschen mit Behinderungen dienen, aber auch zur Öffnung bereits bestehender Angebote beitragen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsteller können Kommunen, Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, örtliche Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchengemeinden, Stiftungen und andere Verbände und Vereine, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind. 

Wo kann ich einen Antrag stellen? 

Für eine Antragstellung auf Projektförderung nutzen Sie bitte das Online-Formular unter https://mitdenken.sachsen.de/1059392  

Termin für Antragstellung:

Anträge für das Haushaltsjahr 2026 können ab sofort gestellt werden. Die Bewilligung von Förderanträgen erfolgt in der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs, sofern die Anträge die Fördervoraussetzungen erfüllen. Die Bewilligung wird solange ausgesprochen, bis die zur Verfügung stehenden Fördermittel ausgeschöpft sind. 
Der Bewilligungszeitraum entspricht dem Durchführungszeitraum und ist befristet vom Tag der Bescheiderteilung frühestens jedoch ab März 2026 bis zum 31. Dezember 2026.

Wo erhalte ich weitere Informationen zur Projektförderung? 

Auskünfte zur Projektförderung erteilt Sindy Seidel, Senioren- und Behindertenbeauftragte des Erzgebirgskreises. 

Telefon: 03771 277-1060
E-Mail: sbb@kreis-erz.de  

Web: https://mitdenken.sachsen.de/1059392      

 

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermittel auf Grundlage des vom sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

AB