Projektförderung nichtstaatlicher Museen

16. September 2026
Förderung

Antragsfrist: 15. Oktober 2026

Der Freistaat Sachsen fördert Projekte nichtstaatlicher Museen. Die Sächsische Landesstelle für Museumswesen vergibt die Fördermittel im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.

Ziel der Förderung ist die nachhaltige Entwicklung einer lebendigen Museumslandschaft im Freistaat Sachsen. Unterstützt werden Vorhaben, die zur Stärkung regionaler kultureller Identitäten beitragen und eine landesweite oder überregionale Wirkung entfalten.

 

Was sind Förderschwerpunkte?

Im Mittelpunkt stehen Projekte im Rahmen der musealen Kernaufgaben:

  • Ankauf von bedeutendem Museumsgut zur Ergänzung von Sammlungsbeständen

  • Restaurierung von Museumsgut einschließlich notwendiger fachlicher Analysen

  • Präventive Maßnahmen zur Bestandserhaltung und Verbesserung der konservatorischen Bedingungen

  • Wissenschaftliche Erschließung, Dokumentation und Publikation von Sammlungsbeständen

  • Erstellung von Museums-, Sammlungs- und Ausstellungskonzeptionen sowie Drehbüchern und Gestaltungskonzeptionen

  • Neugestaltung von Dauerausstellungen einschließlich erforderlicher Ausstellungseinrichtungen

  • Herausgabe museumsbezogener Fachpublikationen und öffentliche Zugänglichmachung dokumentierten Museumsgutes

  • Fachtagungen, Workshops und Veranstaltungen mit landesweiter Wirksamkeit

  • Sonderausstellungen mit landesweiter Bedeutung

 

Darüber hinaus können auch Pilotprojekte zu innovativen Methoden und Arbeitsweisen im Museumswesen gefördert werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind:

  • gemeinnützige kommunale, freie und kirchliche Träger bestehender oder im Aufbau befindlicher Museen im Freistaat Sachsen

  • Verbände, deren satzungsmäßiger Zweck zur Entwicklung und Bewahrung der Museumslandschaft im Freistaat Sachsen beiträgt

  • museumsnahe Einrichtungen

 

Voraussetzung ist die Orientierung an den Ethischen Richtlinien für Museen des Internationalen Museumsrats (ICOM) sowie an den Museumsstandards des Deutschen Museumsbundes.

 

Für eine Förderung müssen zudem insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • hinreichend ausstellungswürdige Sammlungsbestände

  • dauerhafte öffentliche Zugänglichkeit des Museumsgutes

  • regelmäßige und öffentlich bekannt gegebene Öffnungszeiten

  • langfristige Präsentation in geeigneten Ausstellungsräumen beziehungsweise Bewahrung in geeigneten Magazinräumen

  • fachbezogene Museums- und Sammlungskonzeption

  • kontinuierliche Unterstützung der Museums- und Sammlungsarbeit durch Fachpersonal

 

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Einrichtungen, die überwiegend durch Bund oder Länder finanziert werden.

Wie wird gefördert?

  • Eigenanteil: mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (aus eigenen oder sonstigen Finanzmitteln)

  • kein vorfristiger Maßnahmebeginn, Vorhabensbeginn ab Antragstellung unter bestimmten Voraussetzungen möglich 

  • nach museumsfachlicher Prüfung und im Rahmen der verfügbaren Mittel

 

Antragstellung?

  • Antragsfrist: 15. Oktober des laufenden Jahres für Vorhaben im Folgejahr

  • Anträge für Ankaufsprojekte können ganzjährig eingereicht werden

  • Antragstellung über die vorgesehenen Formulare der Bewilligungsbehörde

 

Dem Antrag sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen:

  • Finanzierungsplan

  • Projektbeschreibung

  • Satzung beziehungsweise Gesellschaftsvertrag und aktueller Registerauszug (soweit zutreffend)

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit

 

Weitere Informationen

Sächsische Landesstelle für Museumswesen: Fördern

Übersicht bisher geförderter Projekte

Zur Förderrichtlinie

 

Quelle: Staatsbetrieb Staatliche Kunstsammlungen Dresden / Sächsische Landesstelle für Museumswesen/ 14.09.2026 re