Projektförderung nichtstaatlicher Museen
Der Freistaat Sachsen fördert Projekte nichtstaatlicher Museen. Die Sächsische Landesstelle für Museumswesen vergibt die Fördermittel im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.
Ziel der Förderung ist die nachhaltige Entwicklung einer lebendigen Museumslandschaft im Freistaat Sachsen. Unterstützt werden Vorhaben, die zur Stärkung regionaler kultureller Identitäten beitragen und eine landesweite oder überregionale Wirkung entfalten.
Was sind Förderschwerpunkte?
Im Mittelpunkt stehen Projekte im Rahmen der musealen Kernaufgaben:
Ankauf von bedeutendem Museumsgut zur Ergänzung von Sammlungsbeständen
Restaurierung von Museumsgut einschließlich notwendiger fachlicher Analysen
Präventive Maßnahmen zur Bestandserhaltung und Verbesserung der konservatorischen Bedingungen
Wissenschaftliche Erschließung, Dokumentation und Publikation von Sammlungsbeständen
Erstellung von Museums-, Sammlungs- und Ausstellungskonzeptionen sowie Drehbüchern und Gestaltungskonzeptionen
Neugestaltung von Dauerausstellungen einschließlich erforderlicher Ausstellungseinrichtungen
Herausgabe museumsbezogener Fachpublikationen und öffentliche Zugänglichmachung dokumentierten Museumsgutes
Fachtagungen, Workshops und Veranstaltungen mit landesweiter Wirksamkeit
Sonderausstellungen mit landesweiter Bedeutung
Darüber hinaus können auch Pilotprojekte zu innovativen Methoden und Arbeitsweisen im Museumswesen gefördert werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind:
gemeinnützige kommunale, freie und kirchliche Träger bestehender oder im Aufbau befindlicher Museen im Freistaat Sachsen
Verbände, deren satzungsmäßiger Zweck zur Entwicklung und Bewahrung der Museumslandschaft im Freistaat Sachsen beiträgt
museumsnahe Einrichtungen
Voraussetzung ist die Orientierung an den Ethischen Richtlinien für Museen des Internationalen Museumsrats (ICOM) sowie an den Museumsstandards des Deutschen Museumsbundes.
Für eine Förderung müssen zudem insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
hinreichend ausstellungswürdige Sammlungsbestände
dauerhafte öffentliche Zugänglichkeit des Museumsgutes
regelmäßige und öffentlich bekannt gegebene Öffnungszeiten
langfristige Präsentation in geeigneten Ausstellungsräumen beziehungsweise Bewahrung in geeigneten Magazinräumen
fachbezogene Museums- und Sammlungskonzeption
kontinuierliche Unterstützung der Museums- und Sammlungsarbeit durch Fachpersonal
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Einrichtungen, die überwiegend durch Bund oder Länder finanziert werden.
Wie wird gefördert?
Eigenanteil: mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (aus eigenen oder sonstigen Finanzmitteln)
kein vorfristiger Maßnahmebeginn, Vorhabensbeginn ab Antragstellung unter bestimmten Voraussetzungen möglich
nach museumsfachlicher Prüfung und im Rahmen der verfügbaren Mittel
Antragstellung?
Antragsfrist: 15. Oktober des laufenden Jahres für Vorhaben im Folgejahr
Anträge für Ankaufsprojekte können ganzjährig eingereicht werden
Antragstellung über die vorgesehenen Formulare der Bewilligungsbehörde
Dem Antrag sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen:
Finanzierungsplan
Projektbeschreibung
Satzung beziehungsweise Gesellschaftsvertrag und aktueller Registerauszug (soweit zutreffend)
Nachweis der Gemeinnützigkeit
Weitere Informationen
Sächsische Landesstelle für Museumswesen: Fördern
Übersicht bisher geförderter Projekte
Quelle: Staatsbetrieb Staatliche Kunstsammlungen Dresden / Sächsische Landesstelle für Museumswesen/ 14.09.2026 re

