„Recht haben, Recht bekommen“

28. Mai 2021
Förderung

Neue Aktion im Förderprogramm „Beratung, Begleitung und Selbsthilfe“

Viele Menschen mit Behinderung kennen ihre Rechte nicht genau. Oder es fehlt ihnen an der nötigen Unterstützung und Zuversicht angesichts der Herausforderung für ihr gutes Recht zu kämpfen. Um diese Hürden zu beseitigen, startete die Aktion Mensch zum 15. Mai 2021 eine neue Fördermöglichkeit unter dem Titel „Recht haben, Recht bekommen“.

Gefördert werden sollen damit Vorhaben der Hilfe zur Selbsthilfe sowie der Aufbau von lokalen Netzwerken zur Durchsetzung von Rechten behinderter Menschen. Die neue Fördermöglichkeit kann als Anschub- oder Projektförderung im Förderprogramm „Beratung, Begleitung und Selbsthilfe“ beantragt werden. Die maximale Fördersumme beträgt 350.000 Euro.

 

Projektförderung für Beratung, Begleitung und Selbsthilfe 

Was wird gefördert?

  • Bildung und Erfahrungsaustausch: Seminare und Workshops

  • Aufbau von Netzwerken: Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken 

Förderhöhe:

  • bis zu 90% der Personal-/Honorar-/ Sach- und Investitionskosten = maximal 300.000 Euro

  • bis zu 90% der Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit = maximal 50.000 Euro

Laufzeit:

  • Laufzeit bis 5 Jahre

 

Anschubfinanzierung - Aufbau neuer ambulanter Angebote für Beratung, Begleitung und Selbsthilfe 

Was wird gefördert?

  • Der Aufbau neuer und dauerhafter ambulanter Angebote, z. B. 

    • Beratungsstellen,

    • Familienunterstützende Dienste,

    • Schulassistenzdienste,

    • Frühförderstellen und Sozialmedizinische Nachsorge.

Förderhöhe:

  • bis zu 90% der förderfähigen Kosten

  • Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 Euro pro Jahr

  • = maximal 300.000 Euro

Laufzeit:

  • Laufzeit 5 Jahre

 

Anschubfinanzierung - Ausbau vorhandener ambulanter Angebote für Beratung, Begleitung und Selbsthilfe 

Was wird gefördert?

  • Ausbau ambulanter vorhandener Angebote, z. B.

    • Beratungsstellen,

    • Familienunterstützende Dienste,

    • Schulassistenzdienste,

    • Frühförderstellen und Sozialmedizinische Nachsorge.

Förderhöhe:

  • bis zu 90% der förderfähigen Kosten

  • Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 Euro pro Jahr

  • = maximal 150.000 Euro

Laufzeit:

  • Laufzeit 3 Jahre

 

Weitere Informationen zu Voraussetzungen und zur Beantragung:

Förderprogramm Beratung, Begleitung und Selbsthilfe - Aktion Mensch (aktion-mensch.de) 

Schnell-Check Förderfähigkeit

Antragstellung

Aktion Mensch e.V.
Heinemannstr. 36
53175 Bonn

Team Förderung
Tel.: 0228 - 2092-5555
E-Mail: foerderung(at)aktion-mensch.de 

Quelle: Aktion Mensch / 28.05.2021 re