„ReStart – Sport bewegt Deutschland“
Update zu „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ vom 31.08.:
Die Bewerbungsfrist für Säule 2, Modul 1 „Sporttage sind Feiertage“ wurde aufgehoben. Maßnahmen können noch bis zum 18. Dezember 2023 durchgeführt werden.
„Sportvereinsschecks“ Säule 2, Modul 3 können noch bis 31. Oktober 2023 (vormals 31. August) herunter geladen werden.
Das Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ wird mit 25 Millionen Euro vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bis Ende 2023 gefördert. Es besteht aus verschiedenen Säulen und Modulen (Programmbausteinen), die die Verbände, Vereine, ehrenamtlich Engagierte, Vereinsmitglieder, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger ansprechen soll.
Ziel ist es u.a., nach der Corona-Pandemie wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, den Ausbildungsstau bei Übungsleitenden, Trainerinnen und Trainern sowie Schiedsrichtern und Schiedrichterinnen auszugleichen sowie die Vereinsentwicklung zu unterstützen.
Das Förderprogramm im Überblick
Säule 2, Modul 1 „Sporttage sind Feiertage“ (4000x1000)
4.000 Vereine können 1.000 Euro für Veranstaltungen, für Kooperationen, für themenspezifische Projekte im Sport sowie für Projekte zur Förderung der Schwimmfähigkeit beim DOSB beantragen und erhalten.
Maßnahmen können noch bis 18. Dezember 2023 durchgeführt werden (Antragsfrist 31.07. wurde aufgehoben)
antragsberechtigt: Vereine, Kreis- und Stadtsportbünde
Säule 2, Modul 2 „BewegungsLandkarte“
Im Fokus steht der Aufruf zu mehr Bewegung und mehr Aktivität in Deutschland. In diesem Zusammenhang ist eine digitale BewegungsLandkarte (BeLa) mit Angeboten der Sportvereine entstanden.
Die Webanwendung unterstützt alle Bewegungs- und Sportinteressierten dabei, Angebote im nahen Umkreis schnell, ansprechend und intuitiv zu finden. Passend zur jeweiligen körperlichen Verfassung, Altersgruppe und familiären Situation. Über 60.000 Inhalte sind bereits auffindbar.
Sportvereine können sich ab sofort anmelden und ihre Angebote über einfache Eingabemasken eintragen.
Säule 2, Modul 3 „Sportvereinsschecks“
150.000 Sportvereinsschecks für Bürgerinnen und Bürger im Wert von 40 Euro
für Neumitgliedschaft in einem teilnehmenden Sportverein
max. ein Vereinsscheck pro Person
einlösbar innerhalb von vier Wochen bei teilnehmendem Sportverein
Zeitraum: 24. Januar bis 31. Oktober 2023
Säule 3, Modul 1 „Verleihangebote im öffentlichen Raum“
Frei zugängliches Sport- und Trainingsequipment kann die Barriere zum Sporttreiben senken und die körperliche Betätigung der Gesellschaft im Freien erleichtern und steigern. Ein Beispiel für einen innovativen Ansatz ist ein zentrales Ausleihsystem für Sport- und Trainingsequipment im öffentlichen Raum.
Gefördert werden sollen 150 öffentlich zugängliche Verleihangebote inklusive Trainingsequipment.
Zeitraum – zweite Antragsrunde: 1. April bis 12. Juni 2023
antragsberechtigt sind Kommunen
lokale Sportvereine sollen als Kooperationspartner fungieren
Quelle: Deutscher Olympischer Sportbund e.V. / Bundesministerium des Innern und für Heimat / wu