Sachsen beschließt Qualifizierungszeit

05. Februar 2026
Qualifizierung News

3 Tage ab 1. Januar 2027

Der Sächsische Landtag hat am 4. Februar 2026 das Gesetz über den Anspruch auf Qualifizierungszeit beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 haben Beschäftigte im Freistaat damit erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf drei Tage bezahlte Freistellung pro Jahr für berufliche, politische oder ehrenamtliche Weiterbildung.

Die Regelung unterstützt insbesondere die Qualifizierung im Ehrenamt, etwa bei Hilfsorganisationen, der Freiwilligen Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk oder in Sportvereinen. Sachsen schafft damit erstmals eine landesrechtliche Grundlage für bezahlte Weiterbildungsfreistellung.

Ausgangspunkt des Gesetzes war ein von mehr als 55.000 Menschen unterstützter Volksantrag. Der verabschiedete Kompromiss enthält Begrenzungen bei der Inanspruchnahme sowie spezielle Unterstützungsregelungen für kleine Betriebe, um eine praktikable Umsetzung zu gewährleisten.

Mit dem Gesetz werden der Zugang zu Weiterbildung und gesellschaftlichem Engagement gestärkt und klare Rahmenbedingungen für Qualifizierungszeiten im Freistaat Sachsen geschaffen.

 

Quelle: Gesetz über den Anspruch auf Freistellung zur Qualifizierung im Freistaat Sachsen beschlossen + Sächsischer Landtag beschließt Bildungszeit | MDR.DE / 05.02.2026 re