Sachsen fördert Ganzjahrestourismus
Der Freistaat Sachsen fördert mit der Richtlinie „Ganzjahrestourismus“ Investitionen zur Entwicklung nachhaltiger, ganzjährig nutzbarer Tourismusangebote. Zuständig ist das Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Für 2026 stehen 2 Millionen Euro zur Verfügung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
kleine und mittlere Unternehmen,
eingetragene Vereine sowie
kommunale Unternehmen, die touristische Dienstleistungen in Sachsen anbieten.
Voraussetzung ist ein Standort im Freistaat – mit Ausnahme der Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz.
Was wird gefördert?
Unterstützt werden Investitionen in neue oder bestehende touristische Angebote, die ganzjährig genutzt werden können. Dazu zählen etwa
Outdoor- und Aktivangebote wie Rad- und Wanderinfrastruktur,
Kletterwälder oder
Sommerrodelbahnen.
Gefördert werden sowohl der Neubau von Betriebsstätten als auch Erweiterungen oder qualitative Angebotsverbesserungen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten.
Maximal 500.000 Euro pro Vorhaben
Bis zu 800.000 Euro in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten
Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 Euro.
Bewerbung und Fristen
Die Antragtellung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank und ist ab dem 19. März 2026 möglich.
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ausgeschlossen – Projekte dürfen erst nach Antragstellung starten.
Weitere Informationen
Förderprogramm für Ganzjahrestourismus in Sachsen wird fortgesetzt
Förderrichtlinie Ganzjahrestourismus - sab.sachsen.de
Anmelden - Förderportal Sachsen
Quelle: SAB/ 1.03.2026

