Sachsen fördert Tafelprojekte auch 2025
Sachsen unterstützt auch im Jahr 2025 die Tafelprojekte im Freistaat. Für Investitionen stehen Fördermittel in Höhe von insgesamt 400.000 Euro bereit.
Ab sofort haben sächsische Tafelprojekte die Möglichkeit, Anträge für diese Förderung einzureichen. Die bewilligte Förderung beläuft sich auf mindestens 2.500 EUR und maximal 30.000 EUR pro Projektvorhaben. Interessierte können ihre Anträge bis zum genannten Termin bei der Sächsischen Aufbaubank einreichen.
Fristen und Antragstellung:
Die Anträge müssen fristgerecht und entsprechend den Vorgaben bis zum 9. Oktober 2025 bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden.
Was wird gefördert?
Die Fördermittel sollen dazu beitragen, den Ablauf des Tafelbetriebes in den Bereichen Logistik, Räumlichkeiten, Sicherheit, Arbeitsschutz, Energieeffizienz und Einhaltung von Hygiene- und sonstigen Vorschriften zu optimieren und damit die Versorgung bedürftiger Menschen zu verbessern.
Förderfähig sind kleinere bauliche Maßnahmen, Neu- und Ersatzanschaffungen von Transportgeräten sowie von Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenständen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind juristische Personen, wie gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen oder gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die überregional tätig sind.
Weitere Informationen:
Förderung sächsischer Tafeln - sab.sachsen.de
Quelle: Medienservice Sachsen und SAB / 19.09.2025 re

