Gemeinsam für eine lebendige Demokratie
Bürgerbeteiligung trägt dazu bei, die Akzeptanz in politische Entscheidungen zu erhöhen und das Vertrauen in unsere Demokratie zu stärken. Deshalb vergibt das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ab 2024 jährlich den Sächsischen Beteiligungspreis. Mit der Auszeichnung werden herausragende Projekte aus ganz Sachsen geehrt, die als Vorbild für zukünftige Beteiligungsvorhaben dienen können.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Gebietskörperschaften, d. h. Kommunen und Landkreise,
sowie gemeinnützige zivilgesellschaftliche Träger in Form von juristischen Personen, wie beispielsweise Vereine, Verbände, Stiftungen oder gGmbHs mit Sitz in Sachsen.
In welchen Kategorien wird der Sächsische Beteiligungspreis vergeben?
Kinder- und Jugendbeteiligung,
Kommunales Beteiligungsvorhaben und
Beteiligungsvorhaben eines zivilgesellschaftlichen Trägers.
Was gibt es zu gewinnen?
Preisgelder in Höhe von 36.000 Euro.
Pro Kategorie werden 12.000 Euro vergeben.
Pro Kategorie ziehen drei Projekte in die Endrunde ein.
Das Siegerprojekt erhält jeweils 10.000 Euro.
Die restlichen Finalteilnehmenden erhalten 1.000 Euro für den Einzug ins Finale.
Bewerbung und Fristen?
Die Vergabe des Preises erfolgt in zwei Stufen:
Noch bis zum 31. Januar 2024 können sich Projekte online über die folgende Website bewerben: https://www.beteiligen.sachsen.de/saechsischer-beteiligungspreis-6753.html
Im Februar 2024 wählt eine Fachjury drei Finalisten pro Kategorie aus.
Vom 1. bis 31. März stimmen die Sächsinnen und Sachsen öffentlich über die Preisträger-Projekte ab.
Weitere Informationen:
Sächsischer Beteiligungspreis 2024
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Hansastraße 4
01097 Dresden
Quelle: SMJusDEG / 16.11.2023 / re