Ausschreibung: Sächsischer Inklusionspreis
Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, der Kommunale Sozialverband Sachsen und der Sächsische Behinderten- und Rehabilitationssportverband loben im Jahr 2024 erstmals gemeinsam den Sächsischen Inklusionspreis aus.
Mit der Verleihung des Sächsischen Inklusionspreises sollen herausragende Praxisbeispiele gewürdigt werden, die den Inklusionsgedanken aktiv und nachhaltig fördern, die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention transportieren sowie das gelungene inklusive Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung erlebbar machen. Der Preis soll dazu beitragen, die Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren und zur Nachahmung anregen.
Der Inklusionspreis wird in drei Kategorien vergeben:
„Sport“
„Wohnen und Arbeiten“
„So geht sächsisch inklusiv!“
In jeder Kategorie werden drei Preisträger ausgezeichnet. Jeder Preisträger erhält ein Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro. Das Preisgeld soll zweckgebunden für die Verstetigung der ausgezeichneten Inklusionsbeispiele eingesetzt werden.
Kategorie: „Sport“
Die Kategorie Sport zeichnet Praxisbeispiele für gemeinsames Sporttreiben von Menschen mit und ohne Behinderung sowie vielfältiges und inklusives Vereinsleben aus.
Folgende Preise werden vergeben:
Sportverein bis 250 Mitglieder
Sportverein ab 250 Mitglieder
Sonderpreis
In dieser Kategorie können sich alle Sportvereine, die dem Landessportbund Sachsen angehören, bewerben.
Anfragen zum Sächsischen Inklusionspreis in der Kategorie „Sport“ senden Sie bitte an:
Jana Wolsch
Sächsischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V.
Telefon: 0341 23106620
E-Mail: inklusion-im-sport@behindertensport-sachsen.de
Kategorie: „Wohnen und Arbeiten“
Der Inklusionspreis in der Kategorie Wohnen und Arbeiten wird verliehen, um einzigartige Ideen, Projekte und Maßnahmen zu unterstützen, anzuerkennen und bekannt zu machen, die bereits die inklusive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben und in der Gemeinschaft verwirklicht haben.
Folgende Preise werden vergeben:
Gelebte Inklusion im Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung
Innovative Inklusionsbetriebe
Selbstbestimmt leben – Inklusive Wohnprojekte für Menschen mit Behinderung
In dieser Kategorie können sich alle im Freistaat Sachsen ansässigen Organisationen, Vereine, Kommunen, Einrichtungen, Initiativen, Projekte, unabhängig von ihrer Rechtsform, bewerben.
Anfragen zum Sächsischen Inklusionspreis in der Kategorie „Wohnen und Arbeiten“ senden Sie bitte an:
Gabriele Reichel
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Telefon: 0341 1266306
E-Mail: gabriele.reichel@ksv-sachsen.de
Kategorie: „So geht sächsisch inklusiv!“
In der Kategorie „So geht sächsisch inklusiv!“ sollen Beispiele gelungener Inklusion gewürdigt werden und damit eine breite Anerkennung und Verbreitung erfahren. Die Öffentlichkeit soll dabei für die Belange von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert und der Gedanke der Inklusion und die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention transportiert werden.
Folgende Preise werden vergeben:
Politische Bildung
Kultur und Kunst
Barrierefreie medizinische Versorgung
In dieser Kategorie können sich alle im Freistaat Sachsen ansässigen Organisationen, Vereine, Kommunen, Einrichtungen, Initiativen, Projekte, unabhängig von ihrer Rechtsform bewerben.
Anfragen zum Sächsischen Inklusionspreis in der Kategorie „So geht sächsisch inklusiv!“ senden Sie bitte an:
Miroslawa Müller
Sächsische Staatskanzlei
Telefon: 0351 56410711
E-Mail: miroslawa.mueller@sk.sachsen.de
Bewerbung und Fristen
Die Bewerbung ist unter Nutzung des im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen eingestellten Online-Bewerbungsformulars möglich https://mitdenken.sachsen.de/inklusionspreis-2024.
Das Formular beinhaltet neben allgemeinen Formularangaben auch Fragen, anhand dessen das Inklusionsbeispiel beschrieben werden soll.
Es besteht die Möglichkeit, der Bewerbung weitere Unterlagen, wie z. B. aussagekräftige Fotos, beizufügen.
Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2024.
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine von den Partnern berufene Jury. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Weitere Informationen
Online-Bewerbungsformulare auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen
Ausschreibung Amtsblatt 29/2024 (*.pdf, 0,80 MB)
Allgemeine Anfragen:
Miroslawa Müller
Telefon: 0351 56410711
E-Mail: inklusionspreis@fs.sachsen.de
Quelle: Sächsische Staatskanzlei / 22.08.2024 re