Sonderfonds „Integration durch Sport“
Das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ (IdS) fördert auch 2026 wieder innovative Projekte, die Integration, Vielfalt und Teilhabe im Sport stärken. Insgesamt stehen 115.000 Euro zur Verfügung, die ausschließlich an Kooperationsprojekte vergeben werden.
Wer kann Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind DOSB-Mitgliedsorganisationen, die ihre Bewerbung gemeinsam mit einem oder mehreren Kooperationspartnern einreichen.
Mögliche Partner sind Landessportbünde, Landesfachverbände oder Akteure außerhalb des organisierten Sports, wie z.B. Migranten-Organisationen.
Wofür kann die Förderung genutzt werden?
Förderfähig sind integrative Projekte mit innovativen Ansätzen, die
an den Schnittstellen von Diversity und Intersektionalität zur Förderung von Sport und Bewegung beitragen,
die interkulturelle Öffnung in den eigenen Strukturen vorantreiben und
die das Bewusstsein für das Themenfeld in den mitwirkenden Organisationen fördern.
Ausgaben für hauptamtliches Personal sind bis zu einer maximalen Höhe von 60% der beantragten Projektkosten förderfähig.
Größere Anschaffungen und Investitionen (z.B. Kfz) sind nicht zuwendungsfähig.
Alle Maßnahmen und Projekte müssen nachhaltig aufgebaut sein und bis zum Abschluss des Förderjahres umgesetzt werden.
Höhe der Förderung
Für den Sonderfonds 2026 ist ein Gesamtfördervolumen in Höhe von 115.000 Euro vorgesehen, welches auf alle bewilligten Projekte aufgeteilt wird.
Es sind Eigen- oder Drittmittel i.H.v. mindestens 10% der Gesamtausgaben einzubringen.
Fristen und Bewerbungsprozess
Bewerbungen müssen bis spätestens 30. November 2025 per E-Mail an sui@dosb.de eingereicht werden.
Nach Prüfung erhalten die Antragsteller bis Mitte Januar 2026 eine Rückmeldung.
Weitere Informationen:
Sonderfonds_Ausschreibung_2026.pdf
Fragen zur Ausschreibung beantwortet Bianca Tamadon (E-Mail: tamadon@dosb.de).
Quelle: DOSB / 27.10.2025 re

