Sonderfonds U18: 100.000 Euro für Demokratie- und Kinderrechtsprojekte
Am 23. Februar 2025 finden in Deutschland die Bundestagswahlen statt. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bleiben jedoch von der Wahl ausgeschlossen. Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich mit dem Sonderfonds U18 dafür ein, dass die Stimmen junger Menschen trotzdem Gehör finden. Der Fonds unterstützt Projekte zur politischen Bildung und Kinderrechtsförderung mit insgesamt 100.000 Euro.
Laut UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder und Jugendliche ein Recht darauf, an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt zu werden. Dennoch fühlen sich viele junge Menschen in Deutschland von der Politik oft nicht ernstgenommen. Um dem entgegenzuwirken, bietet das Deutsche Kinderhilfswerk finanzielle Unterstützung für Projekte, die sich mit Demokratie, Politik und Kinderrechten auseinandersetzen.
Der Sonderfonds U18 umfasst zwei Fördermöglichkeiten:
Mikrofonds: Kinder und Jugendliche im Alter von 9 bis 17 Jahren können bis zu 500 Euro für eigene Projekte beantragen.
Projektförderung für Träger und Kommunen: Gemeinnützige Organisationen und öffentliche Träger können bis zu 5.000 Euro erhalten, um Projekte mit jungen Menschen umzusetzen.
Förderfähige Projekte:
Gefördert werden Ideen, die junge Menschen aktiv einbeziehen, darunter Workshops, kreative Aktionen, U18-Wahlen oder Kampagnen zu Demokratie und Kinderrechten.
Ziel ist es, politische Bildung zu fördern und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu stärken – gerade in der Zeit vor der Bundestagswahl.
Antragsverfahren und Fristen:
Die Antragsfrist für den Sonderfonds endet am 23. Februar 2025.
Projekte müssen bis spätestens 31. März 2025 abgeschlossen sein.
Kinder und Jugendliche können ihre Anträge eigenständig online einreichen.
Weitere Informationen und Beratung
Sonderfonds U18: Deutsches Kinderhilfswerk
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Leipziger Straße 116-118
10117 Berlin
Abteilung Programme
Janine Prüfer
E-Mail: pruefer@dkhw.de
Tel.: 0176 - 15 33 80 46
Quelle: NL DKHW / 21.01.2025 re