Sozialministerium fördert Künstliche Intelligenz in der Sozialen Arbeit
Künstliche Intelligenz (KI) hält zunehmend Einzug in viele Lebensbereiche – auch die Soziale Arbeit steht vor der Frage, wie neue Technologien sinnvoll und verantwortungsvoll eingesetzt werden können. Mit dem vierten Förderaufruf zur Förderung sozial innovativer Modellvorhaben schafft das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) gezielt den Rahmen, um KI-Anwendungen in der Sozialen Arbeit zu entwickeln und zu erproben.
Im Mittelpunkt stehen Projekte, die KI zur Bewältigung aktueller gesellschaftlicher und sozialer Herausforderungen einsetzen und dabei die Qualität sowie Zugänglichkeit sozialer Dienstleistungen verbessern.
Der Förderaufruf im Überblick
Gefördert werden sozial innovative Modellvorhaben, die KI-Anwendungen entwickeln oder erproben und einen konkreten Mehrwert für die Praxis der Sozialen Arbeit schaffen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Kooperationen – etwa zwischen Trägern der Sozialwirtschaft, Social Entrepreneurs, Wissenschaft und technischen Partnern. Ziel ist es, interdisziplinäre Lösungen zu fördern, die sowohl technologisch tragfähig als auch sozialfachlich fundiert sind.
Die Projekte sollen zum 1. Januar 2027 starten.
Wer kann teilnehmen?
Antragsberechtigt sind Träger der Sozialen Arbeit in Sachsen.
Besonders erwünscht sind:
Kooperationen und Trägerverbünde aus Sozialwirtschaft, Wissenschaft und Technik
Projekte mit klar erkennbarem Innovationscharakter
praxisnahe Vorhaben mit Modellcharakter und Übertragbarkeit
Projektvorschläge können ab sofort bis 7. Mai 2026 über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden.
Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die SAB in einem zweistufigen Verfahren.
Förderumfang
Die Förderung erfolgt als Projektförderung mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten und einer Förderquote von bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Förderhöhen:
Einzelträger: bis zu 300.000 Euro
Trägerverbünde: bis zu 400.000 Euro pro Projekt (abhängig vom Projektdurchführungsort)
Das Förderprogramm wird über die ESF Plus-Richtlinie SMS finanziert.
Bewerbung und weitere Informationen
Projektvorschläge können bis 7. Mai 2026 über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden.
Informationsveranstaltung
Am 26. Februar 2026 findet eine Informationsveranstaltung statt.
Bitte melden Sie sich unter folgendem Link für die Veranstaltung an:
https://mitdenken.sachsen.de/-BmVejvx8 .
Weitere Informationen:
Modellvorhaben zur Zukunftsplattform - Soziales - sachsen.de
ESF Plus-Richtlinie des SMS - Förderung von Modellvorhaben für soziale Innovationen - sab.sachsen.de
Hintergrund
Die „Zukunftsplattform für soziale Innovationen“ sowie die „Modellvorhaben zur Zukunftsplattform“ werden über die ESF Plus-Richtlinie SMS gefördert.
Mit dem Projekt „SINN – Zukunftsplattform für soziale Innovationen“ unterstützt das Sozialministerium seit August 2023 bis Dezember 2028 eine landesweite Austausch- und Koordinierungsstelle für Sozialinnovatorinnen und -innovatoren. SINN bietet Beratung und Begleitung bei der Entwicklung von Projektideen.
Seit 2023 ruft das Sozialministerium jährlich zur Einreichung innovativer Projektideen im sozialen Bereich auf. Aktuell werden 21 soziale Innovationen gefördert, die neue Lösungsansätze für unterschiedliche soziale Herausforderungen in Sachsen erproben.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt/ 12.02.2026 re

