Sportplakette des Bundespräsidenten

05. Februar 2025
Förderung

Auszeichnung anlässlich des 100-jährigen Bestehens von Sportvereinen und -verbänden

Die Sportplakette des Bundespräsidenten ist eine Auszeichnung für die, in langjährigem Wirken erworbenen, besonderen Verdienste um die Pflege und Entwicklung des Sports. Sie kann einmalig an Sportvereine und -verbände verliehen werden, die mindestens 100 Jahre alt sind.

Sie kann erstmals aus Anlass des 100-jährigen Bestehens auf Antrag verliehen werden.

Das Sächsische Innenministerium verleiht die Plakette im Auftrag des Bundespräsidenten in einem feierlichen Rahmen gemeinsam mit dem Landessportbund Sachsen und verbindet die Auszeichnung in der Regel auch mit einer finanziellen Zuwendung i.H.v. 1.000 Euro.

 

Verfahren und Frist?

  • Antrag auf Verleihung über den zuständigen Landessportbund / Spitzenverband

  • Auszeichnung erfolgt einmalig

  • Frist zur Einreichung:

    • laut Richtlinien mindestens sechs Monate vor dem Jubiläum

    • aber auch unabhängig von einem Jubiläum, wenn der Verein mindestens 100 Jahre alt ist

  • einzureichende Unterlagen:

    • Nachweis(e) zur Gründung

    • Bescheinigung der Gemeinde oder des Landkreises zur Bestätigung des Vereins und seiner Verdienste um die Pflege und Entwicklung des Sports

    • ggf. Festschrift zur Jubiläumsfeier sowie Unterlagen zu besonderen Leistungen in der Vergangenheit (soweit für die Begründung des Antrags wesentlich)

  • Prüfung durch den Empfehlungsausschuss des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)

 

Weitere Informationen

Antrag auf Verleihung

Richtlinien zur Verleihung

 

Quellen: Bundesverwaltungsamt / Landessportbund Sachsen e. V. / wu