Stiftung Sächsische Gedenkstätten

21. August 2025
Förderung

Finanzielle Förderung für Gedenkprojekte in Sachsen

Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten fördert Gedenkstätten, Archive und zivilgesellschaftliche Initiativen im Freistaat Sachsen, die sich der Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft widmen. Mit ihrer Förderung unterstützt sie vielfältige Projekte und Einrichtungen in freier Trägerschaft.

 

 

Wer kann gefördert werden?

Antragsberechtigt sind:

  • Gedenkstätten, Archive, Museen und Initiativen in freier Trägerschaft

  • Juristische oder natürliche Personen mit Sitz in Sachsen
    (in Ausnahmefällen auch außerhalb Sachsens, sofern das Vorhaben im Freistaat umgesetzt wird oder sächsisches Landesinteresse berührt) 

 

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden können unter anderem:

  • Erhalt und Betrieb authentischer historischer Orte politischer Verfolgung

  • Ausstellungen, Gedenkveranstaltungen und Publikationen zur Aufarbeitung politischer Gewaltherrschaft

  • Bildungsangebote wie Workshops, Lehrerfortbildungen, Zeitzeugengespräche

  • Archivierungs- und Dokumentationsprojekte

  • Projekte zur Erinnerungskultur mit Fokus auf Jugend und Dialog der Generationen

  • Medienprojekte, Broschüren, Filme, Apps oder Websites mit Bezug zur Stiftungsarbeit 

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  1. Das Vorhaben beschäftigt sich exemplarisch mit einem in Form und Ausmaß historisch überregional bedeutsamem Verfolgungskomplex.

  2. Das Vorhaben dient der Bewahrung baulicher Relikte an einem authentischen Ort oder eines auch immateriellen Kulturgutes.

  3. Das Vorhaben ist von erheblichem öffentlichem Interesse, das sich etwa in Besucherzahlen oder in der Berichterstattung in regionalen und überregionalen Medien artikuliert.

  4. Das Vorhaben ist so angelegt, dass möglichst viele Menschen damit erreicht werden.

Förderfähig sind Projekte, die:

  • im Sinne des Stiftungszwecks zur Aufarbeitung politischer Gewaltherrschaft beitragen

  • ein tragfähiges Nutzungskonzept und öffentlichen Mehrwert erkennen lassen

  • ein hohes Maß an inhaltlicher Qualität und Sachkunde nachweisen

  • die Eigenfinanzierung sowie Drittmittel (z. B. Spenden, Kommune, Bund) berücksichtigen

  • noch nicht begonnen wurden (Ausnahme: genehmigter vorzeitiger Maßnahmenbeginn)

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung

  • in geeigneten Fällen als Festbetragsfinanzierung

  • Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit 

 

Wie läuft die Beantragung?

Einzureichen sind:

  • Förderantrag inkl. Kosten- und Finanzierungsplan

  • Konzept zur Nutzung durch die Allgemeinheit

  • Nachweise zur besonderen Bedeutung des Vorhabens
    Projektantrag 

 

Welche Fristen sind zu beachten?

31.08. (laufendes Jahr):

  • Anträge < 10.000 EUR

31.01. (Vorjahr):

  • Erstanträge für institutionelle Förderung (ohne bisherigen Förderansatz)

31.08. (Vorjahr):

  • Institutionelle Förderung (mit Förderansatz)

  • Sonstige Projektanträge

 

Bitte beachten: Eine Förderung ist nur im Rahmen verfügbarer Mittel möglich. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

Weitere Informationen:

Förderung | Stiftung Sächsische Gedenkstätten

Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft
Geschäftsstelle
Dülferstraße 1
01069 Dresden

oder per E-Mail im PDF-Format an: foerderung@stsg.de
 

Bei Fragen zur Antragsstellung oder zu einer laufenden Förderung wenden Sie sich bitte an:

Alexander Boger
Koordination Förderwesen
Tel.: 0351 - 46 95 54 0
E-Mail: foerderung@stsg.de 

 

Quelle: Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft / 21.08.2025/re