Stiftung Sächsische Gedenkstätten fördert Erinnerungsarbeit in Sachsen
Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten fördert Gedenkstätten, Archive, Museen und zivilgesellschaftliche Initiativen im Freistaat Sachsen, die sich der Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft widmen. Unterstützt werden Projekte und Einrichtungen in freier Trägerschaft ebenso wie Vorhaben engagierter Vereine, Initiativen und Einzelpersonen.
Grundlage der Förderung sind das Sächsische Gedenkstättenstiftungsgesetz sowie die Förderrichtlinie der Stiftung. Die Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen der jährlich verfügbaren Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen.
Ziel der Stiftung ist die Förderung einer lebendigen Erinnerungskultur sowie die wissenschaftliche und gesellschaftliche Aufarbeitung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und der kommunistischen Diktatur.
Unterstützt werden insbesondere Projekte, die:
historische Orte bewahren und zugänglich machen
Wissen über politische Verfolgung vermitteln
junge Menschen für Demokratie und Menschenrechte sensibilisieren
Zeitzeugenberichte und historische Dokumente sichern
gesellschaftlichen Dialog zwischen den Generationen fördern
Wer kann gefördert werden?
Antragsberechtigt sind:
Gedenkstätten, Archive, Museen und Initiativen in freier Trägerschaft
juristische oder natürliche Personen mit Sitz oder Wohnsitz in Sachsen
in begründeten Ausnahmefällen auch Antragsteller außerhalb Sachsens, sofern das Vorhaben im Freistaat umgesetzt wird oder ein besonderes Landesinteresse besteht
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden können unter anderem:
Erhalt und Betrieb authentischer historischer Orte politischer Verfolgung
Ausstellungen, Gedenkveranstaltungen und Publikationen
Bildungsangebote wie Workshops, Seminare, Lehrerfortbildungen und Zeitzeugengespräche
Archivierungs-, Dokumentations- und Forschungsprojekte
Projekte zur Erinnerungskultur mit Fokus auf Jugend- und Bildungsarbeit
Broschüren, Bücher, Filme, Apps, Websites und digitale Vermittlungsformate
Maßnahmen zur Sammlung und Sicherung historischer Dokumente und Sachzeugnisse
Projekte der „Oral History“ und qualifizierten Zeitzeugenarbeit
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Gefördert werden Vorhaben, die:
zur Aufarbeitung politischer Gewaltherrschaft beitragen
ein tragfähiges Konzept und öffentlichen Mehrwert erkennen lassen
ein hohes Maß an fachlicher Qualität und Sachkunde nachweisen
möglichst viele Menschen erreichen
Eigenmittel und weitere Finanzierungsmöglichkeiten berücksichtigen
Besonders berücksichtigt werden Projekte mit überregionaler historischer Bedeutung oder Vorhaben zur Bewahrung authentischer Erinnerungsorte und kultureller Zeugnisse.
Wichtig: Eine Projektförderung ist grundsätzlich nur möglich, wenn mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn muss gesondert genehmigt werden.
Die Förderung erfolgt als:
nicht rückzahlbare Zuwendung
Projektförderung oder institutionelle Förderung
in geeigneten Fällen als Festbetragsfinanzierung
Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Wie läuft die Antragstellung?
Einzureichen sind insbesondere:
Förderantrag inklusive Kosten- und Finanzierungsplan
Konzept zur öffentlichen Nutzung des Vorhabens
Nachweise zur besonderen Bedeutung des Projekts
Angaben zu Eigenmitteln und Drittmitteln
Die Stiftung bittet darum, sämtliche Unterlagen ohne Bindungen oder Heftungen einzureichen. Digitale Anlagen sollen möglichst im PDF-Format übermittelt werden.
Welche Fristen gelten?
Bis 31.08. des laufenden Jahres
Anträge mit einer Fördersumme unter 10.000 Euro
Bis 31.01. des Vorjahres
Erstanträge auf institutionelle Förderung ohne bisherigen Förderansatz im Haushalt der Stiftung
Bis 31.08. des Vorjahres
institutionelle Förderungen mit bestehendem Förderansatz
sonstige Projektanträge
Kontakt und Ansprechpartner
Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft
Geschäftsstelle
Dülferstraße 1
01069 Dresden
E-Mail: foerderung@stsg.de
Ansprechpartner Förderwesen
Alexander Boger
Koordination Förderwesen
Telefon: 0176 14677717
E-Mail: foerderung@stsg.de
Weitere Informationen
Förderung | Stiftung Sächsische Gedenkstätten
Quelle: Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft / 01.06.2026/re

