Stiftung Sächsische Gedenkstätten fördert Erinnerungsarbeit in Sachsen

01. Juni 2026
Förderung

Fokus historische Aufarbeitung, Bildungsarbeit und Erinnerungskultur

Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten fördert Gedenkstätten, Archive, Museen und zivilgesellschaftliche Initiativen im Freistaat Sachsen, die sich der Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft widmen. Unterstützt werden Projekte und Einrichtungen in freier Trägerschaft ebenso wie Vorhaben engagierter Vereine, Initiativen und Einzelpersonen.

Grundlage der Förderung sind das Sächsische Gedenkstättenstiftungsgesetz sowie die Förderrichtlinie der Stiftung. Die Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen der jährlich verfügbaren Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen.

 

Ziel der Stiftung ist die Förderung einer lebendigen Erinnerungskultur sowie die wissenschaftliche und gesellschaftliche Aufarbeitung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und der kommunistischen Diktatur.

 

Unterstützt werden insbesondere Projekte, die:

  • historische Orte bewahren und zugänglich machen

  • Wissen über politische Verfolgung vermitteln

  • junge Menschen für Demokratie und Menschenrechte sensibilisieren

  • Zeitzeugenberichte und historische Dokumente sichern

  • gesellschaftlichen Dialog zwischen den Generationen fördern

 

Wer kann gefördert werden?

Antragsberechtigt sind:

  • Gedenkstätten, Archive, Museen und Initiativen in freier Trägerschaft

  • juristische oder natürliche Personen mit Sitz oder Wohnsitz in Sachsen

  • in begründeten Ausnahmefällen auch Antragsteller außerhalb Sachsens, sofern das Vorhaben im Freistaat umgesetzt wird oder ein besonderes Landesinteresse besteht

 

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden können unter anderem:

  • Erhalt und Betrieb authentischer historischer Orte politischer Verfolgung

  • Ausstellungen, Gedenkveranstaltungen und Publikationen

  • Bildungsangebote wie Workshops, Seminare, Lehrerfortbildungen und Zeitzeugengespräche

  • Archivierungs-, Dokumentations- und Forschungsprojekte

  • Projekte zur Erinnerungskultur mit Fokus auf Jugend- und Bildungsarbeit

  • Broschüren, Bücher, Filme, Apps, Websites und digitale Vermittlungsformate

  • Maßnahmen zur Sammlung und Sicherung historischer Dokumente und Sachzeugnisse

  • Projekte der „Oral History“ und qualifizierten Zeitzeugenarbeit

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Gefördert werden Vorhaben, die:

  • zur Aufarbeitung politischer Gewaltherrschaft beitragen

  • ein tragfähiges Konzept und öffentlichen Mehrwert erkennen lassen

  • ein hohes Maß an fachlicher Qualität und Sachkunde nachweisen

  • möglichst viele Menschen erreichen

  • Eigenmittel und weitere Finanzierungsmöglichkeiten berücksichtigen

Besonders berücksichtigt werden Projekte mit überregionaler historischer Bedeutung oder Vorhaben zur Bewahrung authentischer Erinnerungsorte und kultureller Zeugnisse.

Wichtig: Eine Projektförderung ist grundsätzlich nur möglich, wenn mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn muss gesondert genehmigt werden.

 

Die Förderung erfolgt als:

  • nicht rückzahlbare Zuwendung

  • Projektförderung oder institutionelle Förderung

  • in geeigneten Fällen als Festbetragsfinanzierung

Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

Wie läuft die Antragstellung?

Einzureichen sind insbesondere:

  • Förderantrag inklusive Kosten- und Finanzierungsplan

  • Konzept zur öffentlichen Nutzung des Vorhabens

  • Nachweise zur besonderen Bedeutung des Projekts

  • Angaben zu Eigenmitteln und Drittmitteln

Die Stiftung bittet darum, sämtliche Unterlagen ohne Bindungen oder Heftungen einzureichen. Digitale Anlagen sollen möglichst im PDF-Format übermittelt werden.

 

Welche Fristen gelten?

Bis 31.08. des laufenden Jahres

  • Anträge mit einer Fördersumme unter 10.000 Euro

Bis 31.01. des Vorjahres

  • Erstanträge auf institutionelle Förderung ohne bisherigen Förderansatz im Haushalt der Stiftung

Bis 31.08. des Vorjahres

  • institutionelle Förderungen mit bestehendem Förderansatz

  • sonstige Projektanträge

 

Kontakt und Ansprechpartner

Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft
Geschäftsstelle
Dülferstraße 1
01069 Dresden

E-Mail: foerderung@stsg.de

Ansprechpartner Förderwesen

Alexander Boger
Koordination Förderwesen
Telefon: 0176 14677717
E-Mail: foerderung@stsg.de

 

Weitere Informationen

Förderung | Stiftung Sächsische Gedenkstätten

 

Quelle: Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft / 01.06.2026/re