Stiftungen der Erzgebirgssparkasse

06. Januar 2025
Förderung News

Frist: Ende April des Kalenderjahres │ Neue Förderrichtlinien & Online-Antragsformular

Die Stiftungen der Erzgebirgssparkasse fördern auch ehrenamtliches Engagement und Vereine auf vielfältige Art und Weise in den Bereichen Jugend und Sport, soziale und karitative Zwecke, Kunst und Kultur, Heimat- und Brauchtumspflege sowie Natur-, Umwelt- und Denkmalschutz.

Die insgesamt sechs Stiftungen gliedern sich nach den Altlandkreisen Annaberg, Aue-Schwarzenberg, Marienberg-Zschopau und Stollberg. Neben den allgemein gültigen Förderrichtlinien haben die Stiftungen auch jeweils eigene Satzungen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten. Maßgeblich ist der Wohn- oder Geschäftssitz des jeweiligen Antragstellers.

 

 

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • natürliche und juristische Personen mit Wohn- bzw. Geschäftssitz im jeweiligen Altlandkreis

 

Welche Fristen gelten und welcher Antragsweg ist einzuhalten?

  • Antragsfrist: grundsätzlich bis Ende April des Kalenderjahres für die Sitzung des Kuratoriums

  • mittels Online-Antragsformular:

    • mit erforderlichen Anlagen

    • Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan

 

Wie wird über eine Zuwendung entschieden?

  • Entscheidungsgremium: Kuratorium

  • Auschlusskriterien – nicht gefördert werden:

    • laufende Personalkosten, laufende Sachkosten und laufende Bauunterhaltungsmaßnahmen zugunsten eines Antragstellers sind ausgeschlossen. (Ausgenommen davon sind projektbezogene Honorarkosten in angemessenem Umfang.)

    • Folge- und Unterhaltungskosten eines Projektes/einer Maßnahme

    • Finanzierung laufender (Betriebs- und Unterhaltungs-) kosten kommunaler Veranstaltungen

    • Fördervorhaben außerhalb des Förderspektrums der Stiftung

  • nach Antragsbewilligung: Bewilligungsbescheid oder Ablehung (ohne Begründung)

 

Was gilt noch?

  • kein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Stiftungen

  • kein vorfristiger Maßnahmebeginn

  • Zuwendungsbescheide können Auflagen enthalten

 

Weitere Informationen zur Förderung der Stiftungen

Förderrichtlinien

 

 

Quelle: Erzgebirgssparkasse / wu