Stiftungen der Erzgebirgssparkasse
Die Stiftungen der Erzgebirgssparkasse fördern auch ehrenamtliches Engagement und Vereine auf vielfältige Art und Weise in den Bereichen Jugend und Sport, soziale und karitative Zwecke, Kunst und Kultur, Heimat- und Brauchtumspflege sowie Natur-, Umwelt- und Denkmalschutz.
Die insgesamt sechs Stiftungen gliedern sich nach den Altlandkreisen Annaberg, Aue-Schwarzenberg, Marienberg-Zschopau und Stollberg. Neben den allgemein gültigen Förderrichtlinien haben die Stiftungen auch jeweils eigene Satzungen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten. Maßgeblich ist der Wohn- oder Geschäftssitz des jeweiligen Antragstellers.
Wer ist antragsberechtigt?
natürliche und juristische Personen mit Wohn- bzw. Geschäftssitz im jeweiligen Altlandkreis
Welche Fristen gelten und welcher Antragsweg ist einzuhalten?
Antragsfrist: grundsätzlich bis Ende April des Kalenderjahres für die Sitzung des Kuratoriums
mittels Online-Antragsformular:
mit erforderlichen Anlagen
Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan
Wie wird über eine Zuwendung entschieden?
Entscheidungsgremium: Kuratorium
Auschlusskriterien – nicht gefördert werden:
laufende Personalkosten, laufende Sachkosten und laufende Bauunterhaltungsmaßnahmen zugunsten eines Antragstellers sind ausgeschlossen. (Ausgenommen davon sind projektbezogene Honorarkosten in angemessenem Umfang.)
Folge- und Unterhaltungskosten eines Projektes/einer Maßnahme
Finanzierung laufender (Betriebs- und Unterhaltungs-) kosten kommunaler Veranstaltungen
Fördervorhaben außerhalb des Förderspektrums der Stiftung
nach Antragsbewilligung: Bewilligungsbescheid oder Ablehung (ohne Begründung)
Was gilt noch?
kein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Stiftungen
kein vorfristiger Maßnahmebeginn
Zuwendungsbescheide können Auflagen enthalten
Weitere Informationen zur Förderung der Stiftungen
Quelle: Erzgebirgssparkasse / wu