Unterstützung für musikalische Vorhaben in ganz Deutschland

18. Juli 2025
Förderung

Projektförderung | Fristen 2025

Der Musikfonds bietet 2025 zwei Förderprogramme für musikalische Projekte an: Eine reguläre Projektförderung mit Antragssummen von 3.001 Euro bis 50.000 Euro sowie eine kleine Projektförderung bis 3.000 Euro. Beide Programme fördern innovative und professionelle Vorhaben mit einem besonderen Fokus auf Projekte in ländlichen und strukturschwachen Regionen.

 

 

Fördergegenstand

  • Gefördert werden künstlerische Projekte im Bereich Musik, die in Deutschland stattfinden und von in Deutschland ansässigen Antragstellern eingereicht werden.

  • Die Förderhöhe reicht von kleinen Vorhaben bis maximal 3.000 Euro bis hin zu größeren Projekten mit bis zu 50.000 Euro Fördervolumen.

  • Eine Kofinanzierung von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten ist Voraussetzung.

 

Förderfähige Ausgaben

  • Künstlerische Honorare (mindestens 300 Euro pro Konzert)

  • Projektbezogene Personalkosten

  • Veranstaltungs- und Produktionskosten

  • Reise- und Übernachtungskosten nach Bundesreisekostengesetz (BRKG)

 

Nicht förderfähig sind

  • Benefizveranstaltungen

  • Reine Tonträger- oder Videoproduktionen

  • Bildungs- und Auslandsreisen

  • Projekte außerhalb Deutschlands

  • Anträge von Antragstellern mit Sitz außerhalb Deutschlands

  • Reine Vermittlungs- oder universitäre Projekte

  • Wettbewerbe

  • Reine Amateurprojekte

  • Anschaffungen (z. B. Instrumente, Equipment)

 

Antragstellung und Fristen

  • Antragsfristen – Projekte von 3.001 Euro bis 50.000 Euro: Einreichung vom 1. bis 30. September 2025 (bis 18:00 Uhr MEZ).

  • Antragsfristen – Projekte (Gesamtkosten bis 10.000 Euro): Förderanträge bis maximal 3.000 Euro können im Zeitraum vom 1. bis 29. August 2025 gestellt werden.
    Gefördert werden Projekte, die zwischen Oktober 2025 und März 2026 umgesetzt werden.

  • Einreichung: Alle Anträge sind ausschließlich online über das Portal Anmeldung Antragssystem - Musikfonds e.V. einzureichen.

 

Auswahlverfahren

  • Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach Prüfung durch den Geschäftsführer und das Kuratorium.

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

  • Die Entscheidungen werden jeweils wenige Wochen nach Ablauf der Fristen bekanntgegeben.

 

Weitere Informationen: 

Förderprogramme | Musikfonds e.V 

Musikfonds e. V.
Bornemannstraße 16
13357 Berlin

E-Mail: info@musikfonds.de
www.musikfonds.de

 

Quelle: Musikfonds e. V. / 18.07.2025 re