Förderung für Kleinstinfrastruktur 

01. Dezember 2021
Förderung

im Bereich Wandern, Pilgern, Kirche und Tourismus 

Mit der Förderung von "Kleinstinfrastruktur im Wander- und Pilgerland Sachsen“ wird das Ziel verfolgt, die Kleinstinfrastruktur in der Gästearbeit zu verbessern. 

Eine Antragsstellung ist noch bis 15. Dezember 2021 möglich.

 

 

 

Was kann gefördert werden?

  • Erstellung oder Verbesserung von analogem oder digitalem Kartenmaterial für Pilger- oder Wanderwege

  • kartographische Vernetzung von Angeboten (z.B. die Ausweisung aller Wehrkirchen im Erzgebirge auf einer Karte)

  • Einrichtung von Rastplätzen an Wander- oder Pilgerwegen oder vor Offenen Kirchen

  • Anschaffung von Kleinstinventar für Pilgerherbergen, Herbergen oder Kirchen – etwa Mobiliar, Geschirr, Teekocher, Leuchter, Schlösser, Schlüssel…

  • Errichtung oder Ausbesserung von Beschilderungen an Wander- und Pilgerwegen

  • Erstellung von Werbebannern, die auf Herbergen, offene Kirchen oder Ähnliches hinweisen

  • Anschaffung von Wasserspendern oder Getränkeautomaten

  • Ersetzen von Informationstafeln durch digitale Formate ­– etwa durch die Erstellung von QR-Codes für Kirchenräume

  • Ausstattung mit modernen Schließsystemen, Beleuchtung oder Ablagen für Prospekte (möglichst unter Beachtung ökologischer Gesichtspunkte)

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Vereine, Initiativen und Kirchgemeinden in Sachsen

  • Kommunen, wenn die Umsetzung in Zusammenarbeit mit Wegewarten, Vereinen etc. erfolgt

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • bis max. 2.000 EUR,

  • bei 10% Eigenanteil.

 

Fristen?

  • 15.12.2021

  • 15.03.2022

  • 15.06.2022

  • 15.11.2022

Entsprechend der Antragsfristen gibt es vier Entscheidungsrunden pro Jahr. Die Antragsteller werden anschließend darüber informiert, ob und in welcher Höhe eine Förderung gewährt wird.
Die Entscheidung über eine Förderung trifft der Beirat des Projektes „Wandern, Pilgern, Kirche und Tourismus“ in Abstimmung mit dem Landestourismusverband Sachsen und der Evangelischen Erwachsenenbildung Sachsen.

 

Weitere Informationen:

Antragsformular 

Faltblatt

Evangelische Erwachsenenbildung Sachsen
Fachstelle für Offene Kirche und Kirche im Tourismus
Hauptstraße 23
01097 Dresden

Tel.: 0351-8124 215
E-Mail: kerstin.kracht@evlks.de

Quelle: Mit Förderung zum Wander- und Pilgerland (eeb-sachsen.de) / 01.12.2021 re