WAS VEREINE ZUM WEGFALL DER CORONA-SONDERREGLUNGEN WISSEN MÜSSEN
Zum 1. September 2022 enden die sogenannten Corona-Sonderregelungen, die für Vereine von zentraler Bedeutung sind.
Sie betreffen die Amtszeit von Vorständen, die Mitgliederversammlung und schriftliche Beschlüsse.
Mehr dazu und was das Auslaufen der Sonderregelungen im Einzelnen bedeutet erfahren Sie hier.
Hintergrund:
Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht sollte es Vereinen erleichtern, ihre Handlungsfähigkeit während der Corona-Krise aufrechtzuerhalten.
Quelle: Newsletter Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt / 23.08.2022 re