Wichtige Neuerung ab 2025

07. Januar 2025
Unser Ehrenamt

E-Rechnung in Vereinen und Organisationen

Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnungspflicht in Deutschland verbindlich. Diese Regelung betrifft nicht nur Unternehmen, sondern auch Vereine und Organisationen, die umsatzsteuerpflichtig sind. Sie sind ab diesem Datum verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.

Für den Versand von E-Rechnungen gilt eine Übergangsfrist: Ab dem 1. Januar 2028 müssen alle betroffenen Organisationen auch in der Lage sein, ihre Rechnungen in elektronischer Form zu versenden. Bis dahin können kleinere Vereine, deren Jahresumsatz unter 800.000 Euro liegt, weiterhin auf Papier- oder einfache digitale Rechnungen zurückgreifen. Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sowie bestimmte Ausnahmen, wie Fahrausweise, bleiben Sonderregelungen bestehen.

Damit diese Umstellung gelingt, sollten Vereine frühzeitig aktiv werden. Wichtig ist es, die eigene Buchhaltungssoftware zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie das vorgeschriebene Format, beispielsweise XRechnung, unterstützt. Darüber hinaus sollten Verantwortliche im Verein mit den neuen Anforderungen vertraut gemacht werden.

Lektüretipps

digital verein(t): Blog-Beitrag „E-Rechnung im Verein: Was tun?“.

vereinsknowhow.de: Vereinsinfobrief Nr. 471 – Ausgabe 7/2024 – 27.06.2024


Veranstaltungstipp

Am 25. Januar 2025 (17:00 Uhr –18:15 Uhr) organisiert die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) eine kostenlose Online-Infoveranstaltung mit dem Titel „E-Rechnungen – wissen, was richtig ist“.

Weitere Infos und Anmeldung unter: DSEE-Veranstaltung

 

Quelle: digital verein(t), vereinsknowhow.de, DSEE / 07.01.2025 re