„Wir für Sachsen“ - Antragstellung 2027 voraussichtlich ab 1. September 2026
Auch 2027 wird das sächsische Förderprogramm „Wir für Sachsen“ fortgeführt. Mit dem Programm unterstützt der Freistaat Sachsen ehrenamtlich engagierte Menschen mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung.
Das Programm setzt dabei unmittelbar bei den Ehrenamtlichen an: Die Aufwandsentschädigung soll dazu beitragen, Kosten abzufedern, die im Zusammenhang mit dem freiwilligen Engagement entstehen.
Bis zu 45 Euro monatlich für Ehrenamtliche
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sich die Ehrenamtlichen freiwillig und durchschnittlich mindestens 20 Stunden im Monat engagieren.
Für jeden ehrenamtlich Tätigen kann eine monatliche Aufwandsentschädigung von 35 Euro bis 45 Euro beantragt werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind die Träger von Ehrenamtsprojekten, unter anderem:
Verbände der Freien Wohlfahrtspflege
Kirchgemeinden
Stiftungen
Verbände und Vereine
andere gemeinnützige juristische Personen
Gemeinden und Gemeindeverbände
Die Aufwandsentschädigung wird dabei nicht von den Ehrenamtlichen selbst beantragt. Der jeweilige Projektträger stellt den Antrag und zahlt die bewilligte Aufwandsentschädigung an die ehrenamtlich Tätigen aus.
Antragstellung für 2027
Die Anträge für das jeweilige Folgejahr können über das Förderportal gestellt werden.
Für die Förderung im Jahr 2027 startet die Antragsphase am 1. September 2026. Anträge können voraussichtlich bis 31. Oktober 2026 eingereicht werden.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Förderportal.
Zum Förderportal „Wir für Sachsen“
Weitere Informationen und Beratung
Mit der Umsetzung des Förderprogramms ist zentral für Sachsen die Bürgerstiftung Dresden beauftragt. Rückfragen sind unter der Telefonnummer 0351 - 31 44 90 88 sowie per E-Mail an team-wfs@buergerstiftung-dresden.de möglich.
Ehrenamt Sachsen - Bürgerstiftung Dresden
Quelle: Bürgerstiftung Dresden / 20.08.2026 re

