Förderschwerpunkt „Geteilte Geschichte – Gemeinsame Gegenwart“ (2026–2030)

08. Mai 2025
Förderung

Neue Förderinitiative der Bundesstiftung Aufarbeitung

Zu den 40. Jubiläen von Friedlicher Revolution und deutscher Einheit 2029/2030 richtet die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur ihren Förderschwerpunkt auf Projekte, die das Jahr 1989 nicht als End- oder Ausgangspunkt verstehen. Im Fokus stehen historische Entwicklungen, die in der Zeit der Teilung wurzeln und bis in die Gegenwart wirken.

 

 

 

Wer kann Förderung beantragen?

  • Antragsberechtigt sind Institutionen, Initiativen und Projektträger, die Bildungs-, Erinnerungs- oder Forschungsprojekte zur deutschen Teilung und Einheit durchführen möchten.

  • Besonders willkommen sind Vorhaben, die Menschen ansprechen, die bislang wenig Berührung mit diesem Thema hatten – etwa Jüngere, Zugewanderte oder Menschen in strukturschwachen Regionen.

 

Was kann beantragt werden?
Gefördert werden Projekte, die:

  • historische Bildung fördern, insbesondere durch Teilhabe und lokale Recherchen,

  • neue Zielgruppen erschließen und Barrieren abbauen,

  • multimediale oder publikationsgestützte Vermittlungsformate entwickeln,

  • deutsch-polnisch-tschechische Kooperationen initiieren,

  • Archivmaterial erschließen oder

  • Veranstaltungen rund um die Erinnerungsjahre 2029/2030 organisieren.

 

Der Förderschwerpunkt ist in zwei Phasen unterteilt:

  • 2026–2028: Fokus auf Wissensvermittlung, Teilhabe und Bildungszugang.

  • 2029–2030: Gestaltung der Jubiläumsjahre mit Veranstaltungen, Publikationen und digitalen Angeboten.

 

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

  • Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung grundsätzlich als Teilfinanzierung gewährt.

  • Sie kann in Form von nicht rückzahlbaren und von bedingt rückzahlbaren Zuschüssen bewilligt werden.

  • Zur Finanzierung des Projekts sind Eigen- oder Fremdmittel in angemessener Höhe, mindestens jedoch 10 % der Gesamtausgaben, einzubringen und nachzuweisen.

  • Eine Zuwendung kann ausnahmsweise als Vollfinanzierung bewilligt werden, wenn die Erfüllung des Zwecks nur möglich ist, indem die Bundesstiftung Aufarbeitung die gesamten förderfähigen Ausgaben übernimmt.

 

Bewerbung und Fristen

  • Antragsfrist für Projekte ab 60.000 Euro: jährlich bis 30. Juni

  • Anträge unter 60.000 Euro: jährlich bis 31. August

  • Projektlaufzeit: in der Regel maximal ein Jahr

  • Die Stiftung fördert auch Projekte außerhalb des Förderschwerpunkts.

 

Weitere Informationen

Förderschwerpunkt „Geteilte Geschichte – Gemeinsame Gegenwart“ | Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
 

Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Kronenstraße 5
10117 Berlin

E-Mail: foerderung@bundesstiftung-aufarbeitung.de
Formulare und Details: www.bundesstiftung-aufarbeitung.de

Fördergrundsätze

Alle relevanten Dokumente finden Sie auf der Seite Formulare und Downloads.

 

Quelle: Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur / 08.05.2025 re