Förderschwerpunkt „Geteilte Geschichte – Gemeinsame Gegenwart“ (2026–2030)
Zu den 40. Jubiläen von Friedlicher Revolution und deutscher Einheit 2029/2030 richtet die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur ihren Förderschwerpunkt auf Projekte, die das Jahr 1989 nicht als End- oder Ausgangspunkt verstehen. Im Fokus stehen historische Entwicklungen, die in der Zeit der Teilung wurzeln und bis in die Gegenwart wirken.
Wer kann Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Institutionen, Initiativen und Projektträger, die Bildungs-, Erinnerungs- oder Forschungsprojekte zur deutschen Teilung und Einheit durchführen möchten.
Besonders willkommen sind Vorhaben, die Menschen ansprechen, die bislang wenig Berührung mit diesem Thema hatten – etwa Jüngere, Zugewanderte oder Menschen in strukturschwachen Regionen.
Was kann beantragt werden?
Gefördert werden Projekte, die:
historische Bildung fördern, insbesondere durch Teilhabe und lokale Recherchen,
neue Zielgruppen erschließen und Barrieren abbauen,
multimediale oder publikationsgestützte Vermittlungsformate entwickeln,
deutsch-polnisch-tschechische Kooperationen initiieren,
Archivmaterial erschließen oder
Veranstaltungen rund um die Erinnerungsjahre 2029/2030 organisieren.
Der Förderschwerpunkt ist in zwei Phasen unterteilt:
2026–2028: Fokus auf Wissensvermittlung, Teilhabe und Bildungszugang.
2029–2030: Gestaltung der Jubiläumsjahre mit Veranstaltungen, Publikationen und digitalen Angeboten.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung grundsätzlich als Teilfinanzierung gewährt.
Sie kann in Form von nicht rückzahlbaren und von bedingt rückzahlbaren Zuschüssen bewilligt werden.
Zur Finanzierung des Projekts sind Eigen- oder Fremdmittel in angemessener Höhe, mindestens jedoch 10 % der Gesamtausgaben, einzubringen und nachzuweisen.
Eine Zuwendung kann ausnahmsweise als Vollfinanzierung bewilligt werden, wenn die Erfüllung des Zwecks nur möglich ist, indem die Bundesstiftung Aufarbeitung die gesamten förderfähigen Ausgaben übernimmt.
Bewerbung und Fristen
Antragsfrist für Projekte ab 60.000 Euro: jährlich bis 30. Juni
Anträge unter 60.000 Euro: jährlich bis 31. August
Projektlaufzeit: in der Regel maximal ein Jahr
Die Stiftung fördert auch Projekte außerhalb des Förderschwerpunkts.
Weitere Informationen
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Kronenstraße 5
10117 Berlin
E-Mail: foerderung@bundesstiftung-aufarbeitung.de
Formulare und Details: www.bundesstiftung-aufarbeitung.de
Alle relevanten Dokumente finden Sie auf der Seite Formulare und Downloads.
Quelle: Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur / 08.05.2025 re