Werden Sie ehrenamtlicher Alltagsbegleiter/in!

Eintrag vom 26.04.2024

Gesuch

Im Förderprogramm »Alltagsbegleitung für Seniorinnen und Senioren« können Sie ehrenamtlich Personen ab 60 Jahren, die keinen Pflegegrad haben, in deren eigener Häuslichkeit bei der Bewältigung ihres Alltags zur Seite stehen. Im Mittelpunkt stehen gemeinsame Tätigkeiten, die die älteren Menschen einerseits unterstützen, gleichzeitig aber auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Positive gemeinsame Erlebnisse tragen zu einer verbesserten Lebensqualität bei und verhindern soziale Isolation.

 

 

 

Wir, als erfahrener Projektträger in Ihrer Nähe schließen mit Ihnen eine Ehrenamtsvereinbarung ab, mittels derer Sie sowohl unfall- als auch haftpflichtversichert sind. Durch uns werden Sie in die Thematik eingewiesen, erhalten alle nötigen Informationen und werden mit den zu begleitenden Senioren bekannt gemacht. Eine vorherige Schulung ist nicht notwendig. Vielleicht kennen Sie bereits selbst einen älteren Menschen, der sich wünscht, im Alltag begleitet zu werden?

Wenn Sie Alltagsbegleiterin oder Alltagsbegleiter werden wollen, sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie wohnen im Freistaat Sachsen.

  • Sie sind mit der zu begleitenden Person nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert und

  • leben nicht in einer häuslichen Gemeinschaft.

  • Sie haben zeitliche Kapazitäten – idealerweise von mindestens 8 Stunden im Monat.

Die Tätigkeiten einer Alltagsbegleiterin oder eines Alltagsbegleiters umfassen:

  • Wegbegleitungen, zum Beispiel zum Arzt, zu Behörden, zum Einkauf, zum Gottesdienst und ähnliches

  • gemeinsame Betätigung im Haushalt, zum Beispiel gemeinsam backen, kochen, Balkon pflegen, Wäsche machen und ähnliches

  • gemeinsame Gestaltung sozialer Aktivitäten, zum Beispiel Spaziergänge, Vorlesen, Spiele, Besuch kultureller Veranstaltungen und ähnliches

Mit Unterstützung im Haushalt ist keine Dienstleistung im Sinne einer Hauswirtschaftshilfe gemeint. Es geht vielmehr um das gemeinsame Tun notwendiger Dinge, wodurch der begleitete ältere Mensch im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiviert und mobilisiert wird. Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Alltagsbegleiterin oder Alltagsbegleiter gewährt der Freistaat Sachsen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von maximal 80 Euro im Monat, wenn Sie 32 Stunden im Einsatz waren. Bei einem geringeren Stundenaufwand reduziert sich dieser Betrag anteilig. Für die Auszahlung dieser Aufwandsentschädigung sind wir zuständig und Ihr erster Ansprechpartner bei Problemen oder Fragen.

Interesse geweckt? Dann melden Sie sich bitte bei AWO Bürgerhaus Drebach, Am Zechengrund 4 in Drebach, Tel.: 037341/48068 mit AB oder saskia.kuban@awo-annaberg.org