Freizeit und Ferien für Kinder und Jugendliche gestalten – egal ob sie schon länger hier leben oder gerade erst flüchten mussten: mit Musik, Kunst, Theater, Literatur, Medien, Spielkultur, Zirkus und Tanz. Das ist möglich mit der Förderung im „Aufholpaket Kulturelle Bildung“.
Gemeinsam mit ihren Mitgliedern fördert die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) Projekte, die Gemeinschaftserlebnisse ermöglichen, Freude bringen, Ankommen ermöglichen und kulturelle Teilhabe und Engagement unterstützen. Diese Förderung wird durch das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ der Bundesregierung aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes ermöglicht.
Gefördert werden Projekte der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit im Jahr 2022. Neu ab Mitte Juli 2022: Es sind Zusatzmittel für Projekte möglich, die gezielt ukrainische junge Menschen ansprechen. Für ukrainische Kinder und Jugendliche sind auch Mentoring-Angebote oder sonstige Projekte möglich, die ihnen kulturelle Teilhabe und Bildung ermöglichen.
Ansprechpartner:
Alle Antragsteller ordnen sich einem der folgenden Verbände zu, der sowohl im Vorfeld bei Fragen zur Antragstellung berät als auch die fachliche Prüfung des Antrages verantwortet. Antragsteller, die Mitglied in einem der Verbände sind, wählen diesen Verband aus. Alle anderen wählen den zuständigen Verband anhand der spartenbezogenen Zuständigkeit aus.
Sollten Sie sich bzgl. der Wahl des Verbandes unsicher sein, wenden Sie sich an: zentralstelle@bkj.de.
Antragsfrist:
Anträge sollten schnellstmöglich gestellt werden, da die Fördermittel limitiert sind. Einige Verbände sammeln alle Anträge jeweils bis zu bestimmten Fristen – darüber informieren die Verbände direkt.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind:
Einrichtungen von als gemeinnützig anerkannten Trägern (Vereine, Stiftungen, gGmbH etc.)
Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft mit Ausnahme des Bundes und der Länder (Gemeinden, Landkreise, kommunale Zweckverbände, Kirchengemeinden etc.)
Einzelpersonen können keinen Antrag stellen.
Welche Schwerpunkte sind förderfähig?
Frühe Bildung: Angebote im Elementarbereich durch außerschulische kulturelle Bildungseinrichtungen, -träger und Vereine, die eigenständig oder in Kooperation mit Kindertagesstätten, Eltern oder Grundschulen durchgeführt werden und beispielsweise im offenen und gebundenen Ganztag stattfinden.
Sozialraum: Angebote, in denen Stadtteile und ländliche Räume erkundet werden, kreativ der Sozialraum gestaltet wird, dazu zählen auch Angebote der Alltags- und Jugendkultur, offene und mobile Angebote der kulturellen Jugendarbeit oder Kooperationsprojekte mit weiteren Akteuren im Sozialraum.
Inklusion und Diversität: Angebote, die Zugänge und kulturelle Teilhabe für junge Menschen mit Barriereerfahrungen ermöglichen, die Empowermenträume schaffen oder kulturelle Begegnungsprojekte sind.
Gesellschaft und Partizipation: Angebote der Mitbestimmung und Beteiligung sowie der Demokratiebildung, ebenso selbstorganisierte (Jugend-)Kulturprojekte junger Menschen.
Ehrenamtliches Engagement: Angebote, in denen sich junge Menschen für Kulturarbeit engagieren (z. B. Peer-Konzepte) oder in denen Ehrenamtliche v. a. durch Fortbildung in ihrem Engagement für Kulturelle Bildung und Jugendkulturarbeit unterstützt werden.
Die Projekte sollen sich an den Lebenswelten, Interessen und Themen der Kinder und Jugendlichen ausrichten und für interessierte junge Menschen leicht zugänglich sein. Sie sollen insbesondere ihre Bedürfnisse in und nach der Corona-Pandemie berücksichtigen.
Wichtig ist auch, dass die haupt-, ehrenamtlichen oder selbstständigen Akteur*innen, die die Angebote umsetzen, entsprechende Qualifikationen und Erfahrungen haben, um junge Menschen kultur-, medien- bzw. spielpädagogisch zu begleiten.
Welche Teilnehmer sind förderfähig?
Als Teilnehmer*innen zählen Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre sowie die Honorarkräfte. Sechs Kinder und Jugendliche müssen mindestens pro Projekt teilnehmen. Eltern oder andere Angehörige können in die Aktivitäten eingebunden werden, insofern dies pädagogisch begründet ist, zählen jedoch nicht als Teilnehmer*innen.
Ausnahme: Bei Aktivitäten, die sich an Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit richten, gelten alle Ehrenamtlichen als Teilnehmer*innen (z. B. Fortbildungsangebote für ihr Engagement in der Kulturellen Bildung).
Corona-Aufholpaket | Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ)
Aufholpaket Kulturelle Bildung 2022: Jetzt neue Anträge einreichen | Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ)