Ansprechpartner:
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Woldegker Chaussee 35
17235 Neustrelitz
Tel.: 03981 - 45 69-600
Mo – Fr: 8 – 12 Uhr und 15 – 17 Uhr
Di, Do: zusätzlich bis 18 Uhr
E-Mail: hallo@d-s-e-e.de
Förderprogramm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken“
Ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen können bis zu 2.500,00 EUR niedrigschwellig beantragen. Das Programm unterstützt Maßnahmen, die Engagementstrukturen stärken, Ehrenamtliche binden und gewinnen und deren Leistung anerkennen.
Anträge sind fortlaufend möglich.
Weitere Informationen::
https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/
Mikroförderprogramm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken“
Ansprechpartner:
E-Mail: alliance4ukraine@projecttogether.org
Tel.: 030 - 60 98 77 68 0
Der Alliance4Ukraine Fund bündelt finanzielle Mittel von Stiftungen, Unternehmen und Einzelpersonen, um akute Bedarfe von stark beanspruchten Organisationen, die Unterstützung für Schutzsuchende aus der Ukraine leisten, schnell und flexibel mit bis zu 50.000 Euro zu decken.
Antragsberechtigt:
Die Empfängerorganisation muss gemeinnützig sein.
Falls Einzelpersonen ohne Organisation agieren, kann ProjectTogether in Einzelfällen Stipendien für Lebenshaltungskosten auszahlen.
Was ist förderfähig / Kriterien?
a) Unterstützung von Geflüchteten in Deutschland: Empfängerorganisation leistet eine wichtige Unterstützung (Unterkunft, Dolmetschen, Rechtsberatung, Kinderbetreuung, psychosoziale Beratung, Integration in Bildungsalltag etc.) für Schutzsuchende Menschen, die in Deutschland ankommen. Darunter fallen auch Maßnahmen, die auf den Aufbau oder die Befähigung staatlicher Strukturen fallen.
b) Humanitäre Unterstützung in der Ukraine bzw. direkten Nachbarländern: Empfängerorganisation leistet humanitäre Unterstützung vor Ort.
Relevanz: Die Unterstützungsleistung der Empfängerorganisation bietet einen verifizierten Mehrwert und ergänzt bzw. unterstützt die Angebote des Staates bzw. der Wohlfahrtsorganisationen / Hilfsorganisationen.
Bestehende Strukturen und langfristige Tätigkeit der Empfängerorganisation: Die Empfängerorganisation ist bereits seit mind. 12 Monaten operativ tätig oder ist nachhaltig aufgesetzt, sodass sie mind. für die nächsten 12 Monate bestehen wird.
Kooperation im Handlungsfeld: Organisation kooperiert mit anderen Organisationen im gleichen Handlungsfeld und übernimmt koordinierende Tätigkeiten zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung im jeweiligen Handlungsfeld.
Team: Es gibt ein Team aus min. 2 Personen, die einen signifikanten Teil ihrer Zeit (~30 Stunden) pro Woche in der Empfängerorganisation arbeiten. Ein Commitment der handelnden Personen für min. die nächsten 12 Monate ist gegeben.
Verwendung der Mittel: Die Mittel werden für eine Anschubfinanzierung oder Überbrückungsfinanzierung gebraucht.
Code of Conduct: Die Organisation bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und handelt diskriminierungsbewusst.
Weitere Informationen:
Alliance4Ukraine Fund
Bewerbung Finanzmittel (typeform.com)
Ansprechpartner
UNO-Flüchtlingshilfe
Tel.: 0228 - 90 90 86-53
E-Mail: projektfoerderung@uno-fluechtlingshilfe.de
Ukraine Flüchtlinge (uno-fluechtlingshilfe.de)
Die UNO-Flüchtlingshilfe Deutschland für den UNHCR fördert anteilig gemeinnützige Organisationen, die Beratung und Betreuung von Geflüchteten anbieten, z.B. in den Bereichen Gesundheitsförderung oder Rechts- und Asylverfahren.
Antragsberechtigt:
Förderanträge können von als gemeinnützig anerkannten Organisationen, Institutionen, Vereinen oder Wohlfahrtsverbänden gestellt werden, die im Bereich der Flüchtlingsarbeit bereits über Projekterfahrung verfügen und deren inhaltliche Projektausrichtung sich innerhalb der geförderten Kernbereiche der UNO-Flüchtlingshilfe befindet.
Antragsfristen:
Was ist förderfähig?
Rechtsberatung und Verfahrensbegleitung
Psychosoziale Beratung und Begleitung
Bildung und Integration
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Weitere Informationen:
Link zum Programm
Antragsformular
Leitfaden zur Projektbeantragung
Ansprechpartner:
GLS Treuhand e.V.
Fonds „Auf Augenhöhe“
Antragsmanagement
44774 Bochum
E-Mail: astrid.schroeter@gls-treuhand.de
Bürgerstiftungen und Houses of Resources, die geflüchteten Menschen aus der Ukraine helfen, unterstützt der Fonds „Auf Augenhöhe“ (u. a. Software AG und Bündnis der Bürgerstiftungen) mit jeweils bis zu 5.000 Euro
Antragsberechtigt:
Die Empfängerorganisation muss gemeinnützig sein.
Was ist förderfähig?
Unterschiedlichste Hilfsmaßnahmen.
Weitere Informationen:
Ukraine | Fonds auf Augenhöhe
Antrag_Formular-Ukraine (fonds-auf-augenhoehe.de)
Ansprechpartner:
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
MOE Fellowship Programm
An der Bornau 2
49090 Osnabrück
Ansprechpartnerin: Dr. Nicole Freyer-Wille
Tel.: 0541 - 96 33 460
Mobil: 01511 - 72 32 665
E-Mail: n.freyer@dbu.de
Zielgruppe und Fördervoraussetzungen
in der Ukraine lebende oder geflüchtete Hochschulabsolvent:innen und Promovierende
ukrainische Staatsbürgerschaft
guter bis sehr guter Hochschulabschluss (Master)
gute Kenntnisse der englischen und/ oder der deutschen Sprache.
Bewerbungsverfahren
Online-Bewerbungsverfahren mit Registrierung (siehe hier)
Upload folgender Dokumente:
Lebenslauf
kurze Beschreibung des zu bearbeitenden Themas (1-2 Seiten)
Scan des Diploms (Master- oder Magisterzeugnis). Sollte es mit diesem Nachweis Probleme geben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
wenn vorhanden: Angabe einer gastgebenden Institution.
Termine
Bewerbungsstart: ab sofort
Bewerbungsfrist: Bewerbungen sind bis auf weiteres möglich.
Auswahlgespräche: online, nach persönlicher Rücksprache mit den Bewerbenden
Stipendienbeginn: individuell, nach persönlicher Rücksprache mit den Bewerbenden und den gastgebenden Institutionen.
Leistungen
monatlich 1.250,00 EUR
Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
Reisekosten nach Deutschland
Deutschkurse
Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen
Weitere Informationen zur Bewerbung
Flyer
FAQ
Leitlinien
Ansprechpartner:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Referat 63: Demokratieförderung
Bautzner Str. 19a
01099 Dresden
Tel.: 0351 - 56 45 49-50
E-Mail: demokratie@sms.sachsen.de
Die Anträge für Kleinprojekte können flexibel bis vier Wochen vor Projektbeginn bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank – eingereicht werden. Die Projekte sind bis zum 31. Dezember 2022 abzuschließen und müssen den Fördergegenständen sowie Förderzielen der Richtlinie Weltoffenes Sachsen entsprechen.
Genauere Informationen zum Förderaufruf entnehmen Sie bitte dem Faktencheck.
Auf Grundlage der Förderrichtlinie »Weltoffenes Sachsen« fördert der Freistaat Sachsen
Projekte, die die demokratische Kultur und die freiheitlich demokratische Grundordnung in unserem Bundesland stärken, sowie
Projekte, die Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit abbauen helfen.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich in den Bereichen:
Landesweite Fachnetzwerke,
Regionale Netzwerke,
Projekte zur Demokratieförderung,
Kleinprojekte und
Bildungsfahrten.
Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen – FRL WOS
Antragsformular der SAB
Ansprechpartner:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
90461 Nürnberg
dezentrales Bewilligungszentrum (BZ) Berlin
Fördergebiete: Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen
E-Mail: BZ-BER.Posteingang@bamf.bund.de
Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist ein europäischer Fonds, der die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer Asyl- und Migrationspolitik unterstützt. Mit dem Fonds werden Projekte in den Bereichen Asyl, (legale) Migration, Integration, europäische Solidarität sowie Rückkehr und Bekämpfung irregulärer Migration gefördert.
Es gibt vier spezifische Ziele, die sich in Durchführungsmaßahmen ausdifferenzieren.
Gemeinsames europäisches Asylsystem,
legale Migration und Integration.
Bekämpfung irregulärer Migration und Förderung effektiver Rückkehr sowie
europäische Solidarität.
Wer ist antragsberechtigt?
Juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften,
juristische Personen des öffentlichen Rechts,
internationale Organisationen und
Kooperationspartnerschaften.
Flyer-AMIF21.pdf (bamf.de)
Entwurf der Förderrichtline des AMIF 2021-2027
Ansprechpartner:
Die Umsetzung erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Bürgertelefon zum ESF
Tel.: 030 - 221 911 007
Ziel ist die Förderung der Integration in Arbeit, Ausbildung und der (Wieder-)Aufnahme des Schulbesuchs mit dem Ziel des Nachholens eines Schulabschlusses sowie der Begleitung des Übergangs Schule-Beruf.
Zielgruppe des Programms:
Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis,
Personen mit einer Aufenthaltsgestattung sowie
Personen mit einer Duldung, die keinem absoluten Arbeitsverbot unterliegen - temporäre Arbeitsverbote sind unschädlich.
Was ist förderfähig?
Projekte zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter in zwei Einzelzielen gefördert:
Einzelziel 1: Passgenaue teilnehmendenbezogene Maßnahmen
zur Arbeitsmarktintegration der Zielgruppe mit dem Ziel der stufenweisen und nachhaltigen Aufnahme einer Beschäftigung und/oder Ausbildung; (Wieder-) Aufnahme des Schulbesuchs mit dem Ziel des Nachholens eines Schulabschlusses; Begleitung des Übergangs Schule-Beruf.
zum frühzeitigen Erhalt, zur Erhöhung und zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppe.
Einzelziel 2: Strukturelle Maßnahmen für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Betriebe sowie für sonstige Stellen, die mit der Zielgruppe in Kontakt stehen, mit dem Ziel der strukturellen Verbesserung des Zugangs der Zielgruppe zu Arbeit oder (Aus-)Bildung.
Wer ist antragsberechtigt?
Projektträger können grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften sein, zum Beispiel
freie und öffentliche Einrichtungen,
Kommunen,
Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie
sonstige gemeinnützige Träger,
Unternehmen,
Forschungsinstitute oder
Verbände.
Europäischer Sozialfonds für Deutschland - ESF Plus 2021 bis 2027 in Deutschland - Projektauswahlkriterien "WIR"
Europäischer Sozialfonds für Deutschland - FAQ (esf.de)
Z-EU-S (foerderportal-zeus.de)
Ansprechpartner:
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Leipziger Straße 116-118
10117 Berlin
Tel.: 030 - 30 86 93 - 0
E-Mail: dkhw@dkhw.de
Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich für die Durchsetzung der Rechte von Kindern in Deutschland ein. In diesem Sinne richtet das Deutsche Kinderhilfswerk in seiner Arbeit einen besonderen Fokus auf die Herstellung von Chancengleichheit für alle Kinder in Deutschland. Eine besonders von den Verletzungen ihrer Rechte betroffene Gruppe sind geflüchtete Kinder und Jugendliche. Bei aus Krisengebieten geflüchteten Kindern handelt es sich um eine besonders vulnerable Gruppe, auf die besonderes Augenmerk gelegt werden muss. Das gilt insbesondere für unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Da das Deutsche Kinderhilfswerk satzungsgemäß nur im Inland tätig ist, widmen wir uns Kindern und Familien, die sich aus akuten Krisengebieten auf der Flucht befinden und in Deutschland ankommen.
Was ist förderfähig?
Gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familieneinrichtungen, die geflüchteten Kindern und ihren Familien in Deutschland helfen:
Psychologische und medizinische Betreuung,
Übersetzungen,
Schulausstattungen,
kindgerechte Freizeit- und Bildungsmaßnahmen
und weitere Hilfen, um ein kindgerechtes Aufwachsen in Deutschland zu ermöglichen.
Wer ist antragsberechtigt?
Bewerben können sich:
Vereine,
operative Stiftungen,
gemeinnützige Gesellschaften,
öffentliche Träger,
Gebietskörperschaften sowie
andere Interessenvereinigungen.
Foerderrichtlinien_Fluechtlingskinder_2022-03-04.pdf (dkhw.de)
Antrag stellen für Kinder- und Jugendprojekt | Deutsches Kinderhilfswerk (dkhw.de)
Ansprechpartner:
Stiftung Nord-Süd-Brücken
Greifswalder Straße 33a
10405 Berlin
Tel: 030 - 42 85 13 85
E-Mail: info@nord-sued-bruecken.de
Maßnahmen zur Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen benachteiligter Gruppen in Entwicklungsländern sowie zur Stärkung der Fähigkeiten, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Die Sächsische Staatskanzlei unterstützt bei der Durchführung von Entwicklungsprojekten und -initiativen im Ausland.
Was ist förderfähig?
Bildung,
Infrastruktur und medizinische Versorgung,
Stabilisierung der aktuellen Flüchtlingsherkunftsländer,
Umwelt- und Klimaschutz,
Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft einschließlich der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen,
humanitäre Maßnahmen,
Geschlechtergerechtigkeit sowie Selbstbestimmung für Mädchen und Frauen,
Digitalisierung sowie
Stärkung der Menschenrechte.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 Prozent, in priorisierten Ländern (Uganda, Tansania (außer Sansibar), Äthiopien, Kenia, Ukraine) bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, bis maximal 25.000 EUR. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Die Antragstellung ist bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken möglich. Anträge bis zu einer Fördersumme von 6.000 EUR können bis zum 20. eines Monats eingereicht werden. Bei höheren Fördersummen sind die Fristen der Stiftung Nord-Süd-Brücken zu beachten.
Förderdatenbank - Sächsischer Kleinprojektefonds (foerderdatenbank.de)
https://nord-sued-bruecken.de/foerderung/foerderprogramme/
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat seine "MOVE Kampagne" in Zusammenarbeit mit der Deutschen Sportjugend (dsj) um das Projekt "MOVE4Peace" erweitert und damit auch die Fördermittel der Kampagne aufgestockt.
Das nun neugestaltete, zusätzliche Projekt „MOVE4Peace” ist zielgruppenspezifisch auf geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine ausgerichtet, sportartübergreifend gedacht und flächendeckend konzipiert.
Die Aufstockung der Kampagne durch das Projekt „MOVE4Peace“ erlaubt es Sportvereinen, weitere Aktionstage durchzuführen, in deren Mittelpunkt Begegnung durch Bewegung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine mit anderen Kindern und Jugendlichen stehen. Die dezentralen, von Sportvereinen gestalteten Aktionstage erhalten eine finanzielle Förderung sowie Bewegungsmaterialien, die auf diese Zielgruppe zugeschnitten sind.
Ein solcher Aktionstag ist beispielsweise förderfähig, wenn
die Einladung für einen Aktionstag auf Deutsch und Ukrainisch erfolgt. Dazu werden den Sportvereinen zweisprachige Vorlagen für Kommunikationsmaterialien – digital und als Printvariante – zur Verfügung gestellt;
Kinder und Jugendliche aus Schwerpunktschulen und Erstaufnahmeeinrichtungen proaktiv eingeladen werden, sofern die Unterbringung und Beschulung regional nicht dezentral erfolgt;
Informationen über Hilfsorganisationen oder Behörden zur Weiterleitung an die Zielgruppe erfolgen oder eine entsprechende Kooperation vorliegt.
Fristen und Beantragung?
„MOVE4Peace”Aktionstage können ab sofort über die Webseite www.move-sport.de beantragt werden.
Die Projektlaufzeit endet mit dem ursprünglich vorgesehenen Kampagnenende am 31.12.2022.
Wie sieht eine beispielhafte Förderung eines "MOVE4Peace"-Aktionstages aus?
"MOVE4Peace"-Aktionstag: Förderung 1000 EUR
Der Verein plant die Veranstaltung für mindestens 20 Kinder und Jugendliche.
Der Verein plant eine Veranstaltung von mindestens 2 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45min).
Der Verein bezieht aktiv geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine ein.
Großer "MOVE4Peace"-Aktionstag: Förderung 10.000 EUR
Der Verein plant die Veranstaltung für mindestens 500 Kinder und Jugendliche.
Der Verein plant eine Veranstaltung von mindestens 6 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45min).
Der Verein bezieht aktiv geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine ein.
Weitere Informationen:
Zur Beantragung
Merkblatt zur Abrechnung
Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund e.V.
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt am Main
Tel.: Denise Stäudle: 069-6700-283
Tel.: Dennis Hügl: 069-67 00-411
E_Mail: bewegung@dsj.de
www.dsj.de
www.move-sport.de
Ukraine-Hilfe – Erzgebirgskreis
Informationen der Landkreisverwaltung für geflüchtete Menschen aus der Ukraine und Unterstützer
Aktuelle Lage im Erzgebirgskreis
Aufenthalt in Deutschland für ukrainische Staatsbürger
Anmeldung des dauerhaften Aufenthalts und Beantragung von Sozialleistungen
Rechtskreiswechsel ins Jobcenter Erzgebirgskreis bzw. Sachgebiet SGB XII Soziale Hilfen
Meldung von Wohnraum / Unterkünften
Arbeit, Kinder, Schule, Ausbildung
Sprache & Sprachkurse
Straßenverkehr
Unterstützung & Spenden
Haustiere
Weiterführende Informationen anderer Behörden
Sonstige Informationen
Ukraine-Hilfe - Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
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