Grundlagen Fördermittel

Bevor es an die Umsetzung geht ein Vorhaben mit Fördermitteln zu finanzieren, ergibt sich die Notwendigkeit sich mit einigen Grundlagen vertraut zu machen und sich mit einigen Fragen auseinanderzusetzen, die damit einhergehen. Denn viele konzeptionelle, steuerliche oder rechtliche Fragen wollen geklärt sein, bevor Sie ein Vorhaben mit öffentlicher Hilfe verwirklichen.

Was – Wann – Wo – Wie?

Welches Ziel verfolgt man mit der Förderung? Was genau soll gefördert werden?

Welche Art der Förderung ist für mein Vorhaben geeignet (z.B. Projektförderung, institutionelle Förderung, Förderung zu Forschungszwecken, ...)?

Welche Finanzierungsart eignet sich für mein Fördervorhaben (Darlehen, Teilfinanzierung, Vollfinanzierung)?

Ist die Förderung an eine bestimmte Gebietskulisse gebunden, d.h. muss der Firmensitz bspw. in einem best. geo-polit. Raum angesiedelt sein?

Handelt es sich um Fördermittel der EU, des Bundes oder des Landes?

Ressourcen

Wie hoch ist die Bewilligungsquote bei best. Förderprogrammen und stehen die Chancen eine Förderung zu erhalten?

In welcher Höhe können Eigenmittel / Fremdmittel aufgebracht werden, um einen möglichen Eigenanteil zu finanzieren?

Wie aufwendig ist die Antragstellung und welche Ressourcen müssen dafür bereit gestellt werden?

In welchem Umfang und innerhalb welcher Fristen müssen Verwendungsnachweise für mein Fördervorhaben erbracht werden?

Welche allg. Beratungsangebote kann man im Vorfeld und welche konkret zu bestimmten Förderprogrammen in Anspruch nehmen?

Rahmenbedingungen

Welche Fördermittelvoraussetzungen bestehen und sind diese erfüllbar?

Welchen Wirtschaftszweig, welche Branche bzw. welchen Lebensbereich betrifft meine Förderabsicht (Bau, Forschung, Maschinenbau, Umwelt,...)?

Ab wann und für welchen Zeitraum werden die Fördermittel bewilligt und ist das Fördervorhaben in dieser Zeit umsetzbar?

Welche Gestaltungsspielräume ergeben sich für mein Fördervorhaben aus bestimmten Richtlinien?

Sind die Fördermittel gänzlich oder zu Teilen rückzahlbar, bedingt rückzahlbar oder nicht rückzahlbar?


Fördermittelrecherche

Sie sind nicht fündig geworden?

Für die Eigenrecherche empfehlen wir Ihnen folgende Fördermittel-Datenbanken:


Das Team der Fachstelle Ehrenamt ist für Sie da!

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Gern sind wir Ihnen behilflich.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail  oder telefonisch.

Die neusten Förderprogramme

Regelmäßig finden Veranstaltungen, Seminare und Webinare statt. Hier finden Sie die nächsten Termine:

Ausgewählte Förderprogramme

Ansprechpartner:                     

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Woldegker Chaussee 35
17235 Neustrelitz

E-Mail: hallo@d-s-e-e.de

 

Antragsberechtigt:                  
Unterschiedlich, je nach Förderprogramm.

  • Antragsberechtigt sind meist gemeinnützige Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen.

 

Was ist förderfähig?                

  • Unterschiedlich, je nach Förderprogramm.

  • Ziel der Stiftung ist es, insbesondere in strukturschwachen oder ländlichen Regionen das Ehrenamt nachhaltig zu stärken.

 

Weitere Informationen:

https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/ 

 

Ansprechpartner:                     

Bürgerstiftung Dresden
Barteldesplatz 2
01309 Dresden
Telefon: 0351 - 31581-50 od. 63 
E-Mail: wfs3@buergerstiftung-dresden.de
 www.buergerstiftung-dresden.de

 

Antragsberechtigt:                  
Träger von Ehrenamtsprojekten (Projektträger)

  • Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die örtlichen Träger der Freien Wohlfahrtspflege + Kirchgemeinden

  • Vereine, Verbände + Stiftungen und andere (gemeinnützig)

  • Gemeinden und Gemeindeverbände

 

Was ist förderfähig?                

  • Förderung von ehrenamtlichem Engagement, insbesondere in den Bereichen Soziales, Umwelt, Musik, Kultur und Sport

  • Aufwandsentschädigung für Engagierte

  • pauschale Abdeckung von Sachausgaben, die für das jeweilige Ehrenamt notwendig sind (bspw. Fahrtkosten/ Büroausgaben)

 

Achtung

Ab der kommenden Förderperiode, wird das Förderprogramm „Wir für Sachsen“ nur noch digital über ein Online-Antragssystem abgewickelt.

Dieses System wird am 01.09.2022 freigeschaltet, der Zugang wird rechtzeitig bekanntgegeben. Erst ab diesem Zeitpunkt wird es möglich sein, Anträge für 2023 zu stellen. Bitte verzichten Sie ab sofort auf die Antragstellung in Papierform.

Weitere Informationen zum neuen Antragssystem und den Abläufen werden zeitnah zur Verfügung gestellt. Auch werden zu Beginn der Antragsphase digitale Informationsveranstaltungen zur Benutzung des neuen Antragssystems angeboten.

 

Weitere Informationen:           

Förderprogramm »Wir für Sachsen« - sachsen.de 

Wir für Sachsen, Förderung des Ehrenamtes, Antrag stellen - Amt24 

Ansprechpartner:                     
Heimatkommune
(nicht alle Kommunen nehmen an dem Ehrenamtsförderprogramm teil)

 

Antragsberechtigt:                  
ehrenamtlich Tätige
, unter Erfüllung folgender Kriterien:

  • Dauer des Engagements vor Antragstellung: mind. 1 Jahr

  • Mindestalter: 14 Jahre

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt: Freistaat Sachsen

  • Wohnsitzgemeinde beteiligt sich an der Vergabe der Karte (beteiligte Kommunen)

  • Engagementbestätigung durch Trägerorganisation (bspw. Spitzenverbände, Kirchgemeinden, gemeinnützige Vereine / Verbände oder gemeinnützige Stiftungen)

 

Was ist enthalten?                    

  • Vergünstigungen bei vielen Kooperationspartnern, zum Beispiel für den Besuch von Schwimmbädern, Schlössern und Museen

 

Weitere Informationen:

Sächsische Ehrenamtskarte - sachsen.de 

Ehrenamtskarte beantragen - Amt24 (sachsen.de) 

Publikation online lesen (sachsen.de)

Ansprechpartner:                     
Heimatkommune

 

Antragsberechtigt:                  
Landkreise und kreisfreie Städte

  • Das Landratsamt des Erzgebirgskreises reicht die Zuwendung an die landkreiszugehörigen Kommunen aus. Diese können die Mittel eigenverantwortlich zur Stärkung des Ehrenamtes einsetzen.

 

Was ist förderfähig?                

  • beispielsweise Zuschüsse zu Projekten oder Jubiläen, Ehrenamtsveranstaltungen, Aufmerksamkeiten für die Ehrenamtlichen

 

Weitere Informationen::

REVOSax Landesrecht Sachsen - Sächsische Kommunalpauschalenverordnung — SächsKomPauschVO 

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts

Ansprechpartner:                  

Landratsamt Erzgebirgskreis

21000 Referat Jugendhilfe
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg – Buchholz

Hausanschrift

Uhlmannstraße 1-3
09366 Stollberg

Tel.: 037296 - 591 2011
E-Mail: jugendhilfe@kreis-erz.de
www.erzgebirgskreis.de 

 

Antragsberechtigt:                  

die im Erzgebirgskreis tätigen:

  • Organisationen der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Familienförderung

  • anerkannte Träger der freien Jugendhilfe

  • Vereine, Jugendgruppen, Jugendverbände

  • Kirchgemeinden

 

Was ist förderfähig?                

  • Projektbezogene Sachausgaben (einschließlich Honorarausgaben für Referent*innen)

je nach Gegenstand der Förderung, gültig für 

Betreuer, Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren, teilweise 27 Jahrenahren, teilweise 27 Jahren

  • Jugendfreizeitmaßnahmen

  • Veranstaltungen

  • Internationale Jugendbegegnungen

  • Bildungsmaßnahmen 

  • außerschulische Jugendbildungsmaßnahmen 

  • Familienbildungsmaßnahmen

  • Bildungsmaßnahmen für haupt-, neben- und ehrenamtlich tätige Personen

  • Projektarbeit

  • Sachausgabenzuwendung

 

Weitere Informationen:

21000 Referat Jugendhilfe [Landratsamt Erzgebirgskreis] - Amt24 (sachsen.de) 

 

Ansprechpartner:  
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Leipziger Straße 116 - 118
10117 Berlin
Tel.: 030 - 30 86 93-0
E-Mail:
dkhw@dkhw.de

www.dkhw.de

 

Antragsberechtigt:                  

  • Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person)

  • Vereine

  • operative Stiftungen

  • gemeinnützige Gesellschaften sowie Bürgerinitiativen

 

Was ist förderfähig?                

Generell gilt: Kinder und Jugendliche

  • sind vom Thema direkt betroffen                    

  • nehmen freiwillig am Projekt teil

  • haben direkte Einflussmöglichkeiten

  • werden über ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten aufgeklärt

  • Transparenz über die Diskussions- und Entscheidungsabläufe

  • die Projekte fördern Kinder und Jugendliche in ihren Fähigkeiten (Nachhaltigkeit)

  • Diversität und Chancengleichheit

 

  • Kinderrechte

  • ThemenbezugProjekte zur Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und  Jugendlichen:

  • Kinderarmut

  • Spielräume, Spiel und Bewegung

  • Medienkompetenz

  • Kinderkultur

  • Kinderrechte / Kinderpolitik

  • Demokratiebildung

  • Kinder- und Jugendbeteiligung

 

Weitere Informationen:

Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (dkhw.de)

Ansprechpartner:                 
Stiftung RTL - Wir helfen Kindern e.V.
Picassoplatz 1
50679 Köln
Tel.: 0221 -45 67 10 60
E-Mail: info@rtlwirhelfenkindern.de
https://wirhelfenkindern.rtl.de

 

Antragsberechtigt:    

  • gemeinnützig anerkannte Hilfsorganisationen

 

Was ist förderfähig?  

  • Jugendpflege und Jugendfürsorge

  • die Unterstützung notleidender Kinder und Jugendlicher

  • Kampf gegen Kinderarmut in Deutschland

  • Soforthilfen bei humanitären Katastrophen

  • Lebensperspektiven  verbessern

 

Weitere Informationen:

Stiftung RTL: Wir helfen Kindern

Ansprechpartner:             
TRIBUTE TO BAMBI Stiftung
Arabellastraße 23
81925 München

Tel.: 089 9250-2475
E-Mail: post@tributetobambi-stiftung.de

www.tributetobambi-stiftung.de

 

Antragsberechtigt:    

  • gemeinnützige Organisationen, mit Sitz in Deutschland, deren Zweck(e) mit dem / denen der TRIBUTE TO BAMBI Stiftung übereinstimmt / übereinstimmen

 

Was ist förderfähig?  

Hilfsprojekte für Kinder/ Jugendliche, z. B.

  • Kinderheime

  • Beratungsstellen

  • ambulante und stationäre Betreuungsprojekte oder Hilfsprojekte für seltene, schwere / lebensverkürzende Krankheiten

  • Sprach- und Lernförderung

  • musische und sportliche Förderung innerhalb und außerhalb von Schulen

  • Unterstützung Jugendlicher beim Einstieg in das Berufsleben / notwendige Qualifikationen

  • Kunst und Kultur zur Vermittlung des Verständnisses für schöpferische Gestaltung

 

Weitere Informationen:

Tribute to Bambi Stiftung 

Ansprechpartner:             

Stiftung Bildung 

Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
Tel: 030 - 8096 2701
E-Mail: info@stiftungbildung.org

Regionalbüro Sachsen
Bautzner Str. 45-47
01099 Dresden

Herr Andreas Petermann
Tel.: 0175 - 377 80 28
E-Mail:andreas.petermann@stiftungbildung.org;

Frau Diana Kotte
Tel.: 0151 - 863 33 34
E-Mail:diana.kotte@stiftungbildung.org

www.stiftungbildung.org

 

Antragsberechtigt:    

  • Kita- und Schulfördervereine bundesweit,

  • auch Träger*innenvereine von Kindergärten und Schulen sind anerkannt 

 

Was ist förderfähig?  

  • Förderfonds Chancengerechtigkeit

    • Förderung des Selbstbewusstseins, von Selbstwirksamkeitserfahrungen und Frustrationstoleranz

    • Vielfalts- und Inklusionserfahrungen

    • Steigerung des Körperbewusstseins

    • Stärkung der Berufsaussichten von Kindern mit erhöhtem Förderungsbedarf

  • Chancenpatenschaften bzw. Patenschafts-Tandems, d. h. Patenschaften von Kind zu Kind

    • in 2021: bis zu 300 dieser Patenschaften

    • pro Tandem 210,00 € für Patenschaftsprojekten an Schulen und in Kitas

  • Förderfonds Entrepreneurship Education

    • ethisches und nachhaltiges Wirtschaften praktisch erfahren

    • Gründung gemeinnütziger Schüler*innenfirmen oder Genossenschaften

  • Förderfonds Ernährung

    • die Bedeutung von gesunder, nachhaltiger und/oder regionaler Ernährung erfahren

    • nachhaltige Ernährungsbildung

 

Weitere Informationen:

Chancenpatenschaften

Chancenpatenschaften Erklärbild

Leitfaden Chancenpatenschaften 

Förderfonds Chancengerechtigkeit 

Förderfonds Entrepreneurship Education

Förderfonds Ernährung

Stiftung Bildung 

Ansprechpartner:             

Sächsische Jugendstiftung
Weißeritzstraße 3
01067 Dresden

Tel.: 0351-3237190-16
E-Mail: info@genialsozial.de
www.saechsische-jugendstiftung.de 

 

„genialsozial global“

Antragsberechtigt:    

  • gemeinnützig anerkannte, soziale oder karitative Vereine, Organisationen oder Initiativen mit Sitz in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Brandenburg

Was ist förderfähig?  

  • Verbesserung der Lebens- und Bildungsbedingungen (junger) Menschen im Globalen Süden 

Weitere Informationen:

genialsozial global 

 

„NOVUM: Ideen. einfach. machen!“

Antragsberechtigt:    

  • Antragsteller sind Jugendliche zwischen 14 und 26 Jahren.

  • Als Vertragspartner soll ein rechtsfähiger Teilnehmer der Initiative oder ein örtlicher Träger der Jugendhilfe zur Verfügung stehen. 

Was ist förderfähig?  

  • Verbesserung der Lebens- und Bildungsbedingungen (junger) Menschen im Globalen Süden 

Weitere Informationen:

„NOVUM: Ideen. einfach. machen!“ 

Ansprechpartner:                  

Landratsamt des Erzgebirgskreises
Abteilung 2, Ordnung und Soziales
Referat Soziale Hilfen 
Paulus-Jenisius-Straße 24

09456 Annaberg-Buchholz
Tel.: 03771 – 277 3118
E-Mail: soziale.hilfen@kreis-erz.de
www.erzgebirgskreis.de

 

Antragsberechtigt:                  

  • im Kreis ansässige eingetragene Vereine und Verbändewelche einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angehören, Selbsthilfegruppen mit mind. 6 Betroffenen /

    Angehörigen von Betroffenen

 

Was ist förderfähig?                

  • Personal- und Sachkosten  soweit der Antragssteller nachweislich eine Beratungsstelle / Selbsthilfekontaktstelle inkl. Fachkraft mit festen, bekanntgegebenen Öffnungszeiten hat

  • Sachausgaben - Honorarkosten für Referenten bei Fortbildungen und Vorträgen

  • Kofinanzierungen zu Landesfinanzierungen

 

Weitere Informationen:

22000 Referat Soziale Hilfen [Landratsamt Erzgebirgskreis] - Amt24 (sachsen.de) 

Ansprechpartner:     
Stiftung Gesundheitsservice
Dönhoffstrasse 27
51373 Leverkusen
Tel.:  0214- 357 690
E-Mail:
info@gsm-gesund.de

 

Antragsberechtigt: 
variiert je nach Gegenstand der Förderung:

  • Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Ihnen angeschlossenen Organisationen

  • Familienverbände

  • anerkannte Träger der freien Jugendhilfe

  • gemeinnützige, rechtsfähige Vereine, die keinem der Spitzenverbände angehören

 

Was ist förderfähig?          

A

  • öffentliche Gesundheitspflege zur Kinder- und Familiengesundheit

B           

  • soziale Belange der Kinder- und Familienhilfe z. B. Unterstützung von Kinderhilfsprojekten, die   Verbesserung der Ausstattung von Kindergärten, Schulen oder Krankenhäusern, die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung von kindgerechten Bewegungsprogrammen und des    Breitensports, die Unterstützung von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege zur Unterstützung von Kindern und Familien in schwierigen Lebenssituationen oder wirtschaftlicher Notlage

C

  • aktive Gesundheitsvorsorge

 

Weitere Informationen:

Stiftung Gesundheitsservice 

Ansprechpartner:        
Kulturraum Erzgebirge – Mittelsachsen  
Kultursekretariat
Am Mörbitzbach 10
D- 09557 Flöha
03726 – 78 45 47 0
E-Mail: kulturraum@erzgebirge-mittelsachsen.de
www.kulturraum-erzgebirge-mittelsachsen.de

 

Antragsberechtigt:        

  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

  • natürliche Personen

  • (Einschränkungen gemäß aktuell gültiger Förderrichtlinie)

 

Was ist förderfähig?

  • a) Museen und Sammlungen

  • b) Kulturelle Begegnungszentren / Soziokultur

  • c) Darstellende Kunst einschließlich professioneller Theater

  • d) Musikpflege / Musikschulen / Kirchenmusik

  • e) Bibliotheken / Literatur

  • f) Heimat- und Brauchtumspflege

  • g) Bildende und Angewandte Kunst

  • h) Sonstige Einrichtungen und Projekte (Schwerpunkte und Einschränkungen gemäß aktuell gültiger Förderrichtlinie)

 

Weitere Informationen:

Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen

Förderrichtlinie des Kulturraums Erzgebirge-Mittelsachsen

Ansprechpartner:   
Kulturraum Erzgebirge – Mittelsachsen  
Kultursekretariat
Am Mörbitzbach 10
D- 09557 Flöha
03726 – 78 45 47 0
E-Mail: kulturraum@erzgebirge-mittelsachsen.de
www.kulturraum-erzgebirge-mittelsachsen.de

 

Antragsberechtigt:        

  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

  • natürliche Personen, die ihre künstlerische, kulturelle, pädagogische oder soziale Arbeit im Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen leisten


Was ist förderfähig?          

  • inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Kleinprojekte der Kulturellen Bildung, in einem einmaligen oder wiederkehrenden Format (z. B. Workshop, Kurs, Ferienangebot u. ä.)

  • Einschränkungen gemäß der aktuell gültigen Förderrichtlinie.

 

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie Kleinprojekte Kulturelle Bildung 

Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen

Ansprechpartner:        
Landesdirektion Sachsen
Altchemnitzer Straße 41
D-09120 Chemnitz
0371 – 532 12 27
E-Mail: post@lds.sachsen.de
www.lds.sachsen.de

 

Antragsberechtigt:        

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts, natürliche Personen oder gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts (Einschränkungen gemäß aktuell gültiger Förderrichtlinie)

 

Was ist förderfähig?                   

  • Heimatpflege, bspw. Sitten und Bräuche, Mundart,

  • Kleidung, altes Handwerk und andere Formen der Volkskultur

  • Musik, Tanz, Gerätschaften zum Ausüben der Tätigkeit (bspw. neue Schnitzgeräte für Schnitzverein)

  • Mieten für Ausstellungen, Flyer über Vereinsgeschichte, Laienmusik

  • Projekte von Laienchören, -orchestern oder -musikgruppen,

  • die sich vorrangig der Pflege traditionellen Liedgutes oder

  • traditioneller Instrumentalmusik widmen.

 

Weitere Informationen:

Förderportal LDS

 

Ansprechpartner:        
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen  
Karl-Liebknecht-Straße 56
D-01109 Dresden
Telefon: +49 (0)351 - 88 48 00 bzw. 88 48 029
Telefax: +49 (0)351 - 88 48 016
E-Mail: kontakt@kdfs.de
www.kdfs.de

 

Antragsberechtigt:

  • natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz in Sachsen


Was ist förderfähig?               

  • Kunst und Kultur von lokalen Akteuren für ein lokales Publikum: bspw. Theateraufführungen, Konzerten, Lesungen, Ausstellungen, künstlerische Workshops, Sommerkino, Kulturprogramme bei kleineren Stadt- oder Dorffesten, Digitalisierung von bspw. historischen Daten, Tanzabende, Musicals, Dokumentationen, Zirkusprojekte, Musikanlagen, Chorlager  

 

Weitere Informationen:

Programmförderung der Kulturstiftung

 

Ansprechpartner:       
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen  
Karl-Liebknecht-Straße 56
D-01109 Dresden
Tel.: 0351 - 88 48 00
E-Mail: kontakt@kdfs.de
www.kdfs.de

 

Antragsberechtigt:        

  • natürliche oder juristische Personen (Wohnsitz in Sachsen)

 

Was ist förderfähig?               

  • Bildende Kunst: Projekte des zeitgenössischen Kunstschaffens einschließlich Dokumentationen und Publikationen, Ausstellungen, Wettbewerbe

  • darstellende Kunst / Musik: Festivals sowie Theater-, Tanz- und Musiktage, Wettbewerbe mit landesweiter und internationaler Wirksamkeit,Neuinszenierungen, neue Choreografien und Kompositionsaufträge, Künstlerische Qualifizierung des Nachwuchses und im Amateurbereich, Einzelaufführungen und Aufführungs-reihen, Gemeinschafts- und Austauschvorhaben mit ausländischen Künstlern sowie internationale Gastspiele junger sächsischer Künstler

  • Film: die Herstellung von Dokumentar- und Kurzfilmen von besonderem künstlerischem Rang, die Entwicklung von Drehbüchern und Konzepten, Dokumentationen zum sächsischen audiovisuellen Erbe, Erstellung von Zusatzkopien und Untertitelungen zur internationalen Präsentation, Vorführungen von nationaler und internationaler Filmkunst, nationale und internationale Workshops.

  • Literatur: Literaturtage, Lesereihen, literarische Veranstaltungen, überregionale und landesweite Wettbewerbe, überregionale und landesweite Schreibwerkstätten, Literaturzeitschriften, Publikationen von herausragender literarischer Qualität

  • Soziokultur: Projekte und Kurse soziokultureller Einrichtungen in allen künstlerischen Sparten sowie spartenübergreifend, die maßgeblich die künstlerische und kulturelle Bildung unterstützen, kulturelle Aktivitäten, die sich durch nachhaltige Vermittlung künstlerischer Fähigkeiten generationsübergreifend auszeichnen, Entwicklungs- und Vernetzungsmaßnahmen

  • Spartenübergreifende Projekte: die tradierte Genregrenzen produktiv überwinden, Projekte  und die Zusammenarbeit mit Künstlern anderer Sparten ermöglichen, Projekte, die intermedial ausgerichtet sind oder neue Interaktionsformen erproben

  • Stipendien: Bildende Kunst, Literatur, Film, Darstellende Kunst und Musik

 

Weitere Informationen:

Projektförderung der Kulturstiftung

 

Ansprechpartner:       
Allianz Kulturstiftung
Pariser Platz 6    
D-10117 Berlin
Telefon: 030 - 20 91 57 31-30
E-Mail: kulturstiftung@allianz.de
https://kulturstiftung.allianz.de

 

Antragsberechtigt:        

  • gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen

 

Was ist förderfähig?        

Projekte, die

  • eine hohe künstlerische und inhaltliche Qualität aufweisen

  • auf gesellschaftliche Herausforderungen reagieren

  • einen translokalen und grenzüberschreitenden Ansatz verfolgen

  • Europa erfahrbar machen, sowohl in der kritischen Auseinandersetzung als auch über konstruktive Angebote und Ideen

  • mittel- und langfristig eine konkrete Wirkung entfalten und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern

  • sektoren- und spartenübergreifend arbeiten und eine nachhaltige Vernetzung der beteiligte Akteur*innen und Einrichtungen ermöglichen

  • zu aktiver Wissensproduktion und transdisziplinärem Erfahrungsaustausch beitragen

  • Intersektionalität, Inklusion und gerechte Teilhabe mitdenken und aktiv gestalten wollen

  • Kooperationen gleichberechtigter Partner*innen sind und in ihrem thematischen Feld Nachwuchs und nicht vorwiegend arrivierte Akteure befähigen mit mutigen Ideen und überraschenden Formaten überzeugen

 

Weitere Informationen:

Allianz Kulturstiftung

 

Ansprechpartner:       

Projektträger

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Projektträger
Bildung, Gender / Kulturelle und politische Bildung, Bildung für Nachhaltigkeit
„Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn  

 

Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2013 lokale Projekte der außerschulischen kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren, die von Risikolagen betroffen sind und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt werden.

Die Projekte sind als Bildungskooperationen – Bündnisse für Bildung – von mindestens drei lokalen Akteuren durchzuführen.

27 bundesweit tätige Einrichtungen wurden von einer unabhängigen Jury ausgewählt, um „Kultur macht stark“ von 2023 bis 2027 als Programmpartner umzusetzen.

Bereits Ende 2022 können Fördermittel für lokale Projekte beantragt werden, die ab 2023 starten sollen.

 

Um Fördermittel zu beantragen, wird zunächst ein Förderer gesucht, der zur eigenen Projektidee passt.

Finden Sie das passende Förderangebot! 

 

Programmpartner (2023–2027)

Aktion Tanz - Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft e.V.

Alevitische Gemeinde Deutschland K.d.ö.R.

ASSITEJ e.V. Bundesrepublik Deutschland

BAG Zirkuspädagogik e.V.

Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.

Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V.

Bundesverband der Friedrich-Bödecker-Kreise e.V.

Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V.

Bundesverband Jugend und Film e.V.

Bundesverband Netzwerke von Migrantenorganisationen e. V.

Bundesverband Popularmusik e.V.

Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V.

DAGESH. Jüdische Kunst im Kontext – Leo Baeck Foundation

Deutscher Bibliotheksverband e.V.

Deutscher Bühnenverein – Bundesverband der Theater und Orchester

Deutscher Museumsbund e.V.

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.

Deutscher Volkshochschul-Verband e.V.

Fonds Darstellende Künste e.V.

JFF - Jugend Film Fernsehen e.V.

Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.

Spielmobile e.V. - Bundesarbeitsgemeinschaft der mobilen spielkulturellen Projekte

Stiftung Digitale Spielekultur gGmbH

Stiftung Lesen

Türkische Gemeinde in Deutschland e.V.

Verband deutscher Musikschulen e.V.

Zirkus macht stark - Zirkus für alle e.V.

 

Weitere Informationen:

Startseite - BMBF Bündnisse für Bildung (buendnisse-fuer-bildung.de)  

 

Ansprechpartner:        
Landratsamt des Erzgebirgskreises
33000 Referat Bauaufsicht, Flurneuordnung und Vermessung
SG Denkmalschutz  
Paulus-Jenisius-Straße 24
D- 09456 Annaberg- Buchholz
Tel.: 03733-831 4111
E-Mail: bauaufsicht@kreis-erz.de
www.erzgebirgskreis.de   
 
Antragsberechtigt:        

  • Einzelunternehmer, Kirchen, kommunale Zusammenschlüsse

  • Kommunen, natürliche Personen, Personengemeinschaften

  • öffentlich-rechtliche Anstalten, Stiftungen, Körperschaften, Unternehmen der öffentlichen Hand, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften

  • Vereine, Verbände, Zweckverbände

  • Zuwendungsempfänger können Eigentümer oder Besitzer eines Kulturdenkmales sein

 

Was ist förderfähig?        

  • denkmalbedingter Mehraufwand

  • Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege, zur Instandsetzung, zur Sanierung, zur Restaurierung

  • Konservierung von Kulturdenkmalen

  • Maßnahmen an Kulturdenkmalen, die der Sicherung, Erhaltung, Nutzbarmachung, Pflege oder Dokumentation von Kulturdenkmalen dienen

 

Weitere Informationen:

33000 Referat Bauaufsicht, Flurneuordnung und Vermessung [Landratsamt Erzgebirgskreis] - Amt24 (sachsen.de)

Ansprechpartner:        
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Schlegelstraße 1
D-53113 Bonn
Tel.: 0228-9091-0
E-Mail: info@denkmalschutz.de
www.denkmalschutz.de
 
Antragsberechtigt:        

  • Eigentümer oder Verfügungsberechtigte (Pächter, Erbbauberechtigte)

  • gemeinnützige Trägervereine oder Stiftungen sowie in Einzelfällen Fachleute

  • der Antrag kann von Nichteigentümern gestellt werden, wenn der Eigentümer sein Einverständnis schriftlich erklärt.

 

Was ist förderfähig?        

  • alle Arten von formal unter Denkmalschutz stehenden Kulturdenkmalen in Deutschland; bspw.

  • Baudenkmale und deren Ausstattung, technische Denkmale, historische Park- und Gartenanlagen, Friedhöfe, archäologische Denkmale sowie Kleindenkmale

  • sowohl Gesamtinstandsetzung als auch abgeschlossene einzelne Abschnitte

  • förderfähige Maßnahmen sind alle Arbeiten zur dauerhaften Erhaltung von Kulturdenkmalen in ihrer denkmalwerten Originalsubstanz

  • in Ausnahmefällen: Arbeiten zur Erforschung des Denkmals, restauratorische und konstruktive Voruntersuchungen, die zeichnerische und fotographische Dokumentation, die Bergung und Sicherung wichtiger Artefakte sowie Planungskosten, Kosten für Neubauteile nur bedingt und wenn diese zur Erhaltung des Denkmals zwingend erforderlich sind

 

Weitere Informationen:

Deutsche Stiftung Denkmalschutz 

Ansprechpartner:        
Landesamt für Denkmalpflege Sachsen
Bundesverwaltungsamt
Abteilung I, Abteilungsleiter    
Schloßplatz 1            
D- 01067 Dresden
Tel.: 0351-4 84 30 400
E-Mail: post@lfd.sachsen.de
www.lfd.sachsen.de
 
Antragsberechtigt:        

  • Einzelunternehmer, Kirchen

  • kommunale Zusammenschlüsse, Kommunen

  • natürliche Personen, Personengemeinschaften

  • öffentlich-rechtliche Anstalten, Stiftungen, Körperschaften, Unternehmen der öffentlichen Hand

  • Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften

  • Vereine, Verbände, Zweckverbände

  • Zuwendungsempfänger können Eigentümer oder Besitzer eines Kulturdenkmales sein

 

Was ist förderfähig?        

  • unbewegliche Kulturdenkmäler (Baudenkmäler, historische Parks und Gärten, archäologische Stätten) von nationaler bzw. besonders herausgehobener Bedeutung

  • Denkmäler, die Zeugnis ablegen über kulturelle, politische, geschichtliche, architektonische, städtebauliche oder wissenschaftliche Leistungen, die zur Entwicklung oder zur Darstellung des Gesamtstaates als Kulturnation maßgeblich beigetragen haben oder die für die kulturelle oder historische Entwicklung einer Kulturlandschaft von herausragender Bedeutung sind und das kulturelle nationale Gesamtbild Sachsens bzw. der Bundesrepublik Deutschland prägen.

  • anerkannte denkmalpflegerische Maßnahmen (Substanzerhaltung und Restaurierung)

 

Weitere Informationen:

Landesamt für Denkmalpflege

 

Ansprechpartner:        

Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover
Tel: 0511 - 27 96 333
E-Mail: kiba@ekd.de
www.stiftung-kiba.de/


Antragsberechtigt:        

  • Kirchengemeinden der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland und

  • denen gleichgestellte kirchliche Träger und Einrichtungen. 

 

Was ist förderfähig?        

  • Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung kirchlicher Baudenkmäler

  • substanzerhaltende Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen an Dach und Fach

    • an Dächern, Dach- und Glockenstühlen, Außenwänden und Gewölben

  • bauliche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Nutzbarkeit im Innenraum

  • Planungsleistungen der Planungsphasen 3 bis 9 HOAI sowie

  • erforderliche Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen, soweit diese im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme stehen

  • in besonders begründeten Fällen: Sicherung bedeutender Ausstattungsstücke und Wandmalereien

 

Weitere Informationen:

Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland

 

Ansprechpartner:        
Deutsche Burgenvereinigung e. V.
Marksburg
56338 Braubach
Tel.: 0 26 27 - 5 36
info@deutsche-burgen.org
www.deutsche-burgen.org 
 
Antragsberechtigt:        

  • Denkmalbesitzer: Privateigentümer und Vereine

 

Was ist förderfähig?        

  • Pflege, Schutz und Erhaltung von Denkmalen, insbesondere von historischen Wehr- und Wohnbauten 

  • Restaurierung historischer Bausubstanz, soweit sie Teil eines Kulturdenkmals ist, sowie archäologische Maßnahmen an Burgen und Wehranlagen

  • konkrete Erhaltungs- und Restaurierungsmaßnahmen an historischen Objekten durch eine begrenzte Anschubfinanzierung

    • sinnvoll eingesetzt, bewirkt sie die Freigabe erheblich größerer finanzieller Mittel durch weitere Geldgeber

 

Weitere Informationen:

Stiftung Deutsche Burgenvereinigung

 

Ansprechpartner:        

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
PEGASUS
Frau Irina Schenk
Postfach 10 09 10
01079 Dresden
Tel.: 0351 - 564-69114
E-Mail: irina.schenk​@smk.sachsen.de
www.schule.sachsen.de/pegasus 
 
Antragsberechtigt:        

  • Klassen, Kurse und Lerngruppen aller Schularten

 

Was ist förderfähig?        

  • Projekte und Ideen, die Kindern und Jugendlichen die spannende Geschichte der sächsischen Denkmale näherbringen

 

Weitere Informationen:

PEGASUS – Schulen adoptieren Denkmale

Ansprechpartner:    
Wüstenrot Stiftung – Gemeinschaft der Freunde Deutscher Eigenheimverein e.V.
Hohenzollernstraße 45 
71630 Ludwigsburg
Tel.: 07141 - 167565 00 
E-Mail: info@wuestenrot-stiftung.de
https://wuestenrot-stiftung.de/ 

 

Antragsberechtigt:

  • inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts

    • zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke 

 

Was ist förderfähig?   

  • Wissenschaft und Forschung

  • Lehre, Bildung und Erziehung

  • Kunst

  • Denkmalpflege

  • Pflege / Erhaltung von Kulturwerten

 

Weitere Informationen:

Wüstenrot Stiftung

Ansprechpartner:        
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Postanschrift: Postfach 17 05, 49007 Osnabrück
Hausanschrift: An der Bornau 2, 49090 Osnabrück
Tel.: 0541 - 9633-0
E-Mail: info@dbu.de
www.dbu.de 

Antragsberechtigt:        

  • natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

  • im Unternehmensbereich vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (Mittelstandspriorität)

 

Was ist förderfähig?    
Themenoffene Förderung bei Projekten, die einen hohen Beitrag zur Lösung von Umweltproblemen erwarten lassen

  • Schutz der Umwelt, mit hoher umweltbezogene Wirkung, fachlich begründete Ideen (auch wenn Umsetzungserfolg nicht hinreichend sicher), Projekte, die auf die Verbreitung modellhafter, neuartiger Lösungen abzielen

  • Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich umwelt- und  gesundheitsfreundlicher Verfahren / Produkte

  • Austausch von Wissen über Umwelt zw. Wissenschaft, Wirtschaft u. a., Vorhaben zur Vermittlung von Wissen über die Umwelt

  • die Bewahrung und Wiederherstellung des nationalen Naturerbes

 

Themenbezogene Förderung

  • Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln

  • nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln

  • Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter

  • Klima- und ressourcenschonendes Bauen

  • Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung

  • Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz

  • Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien

  • Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen

  • Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente

  • integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern

  • Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten

  • Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen

 

Weitere Informationen:

Deutsche Bundesstiftung Umwelt - Förderung

Ansprechpartner:    
Umweltbundesamt (UBA)
06813 Dessau
Tel.:  0340 - 21 03 2797
E-Mail: verbaendefoerderung@uba.de
www.umweltbundesamt.de


Antragsberechtigt:    

  • Vereine, Verbände, Initiativen oder Organisationen, die im Umwelt- oder im Naturschutz tätig werden

 

Was ist förderfähig?        

  • Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung

  • Projekte, die umwelt- und naturverträgliches Verhalten fördern

  • Maßnahmen der Umweltberatung und der Fortbildung

  • Maßnahmen zur (umweltpolitischen) Vernetzung und Kooperation

 

Weitere Informationen:

Bundesumweltamt - Verbändeförderung

 

Ansprechpartner:    
DLR Projektträger
Projektträger Leben, Natur, Vielfalt
Programmbüro für das BfN
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
D-53227 Bonn
Tel.:  0228 – 3821 1809
E-Mail: Bundesprogramm@BfN.de
www.nks-lebenswissenschaften.de

www.bfn.de


Antragsberechtigt:    

  • natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz, Sitz oder Betriebsstätte in der Bundesrepublik Deutschland

 

Was ist förderfähig?    

Einzel- und Verbundvorhaben in folgenden Schwerpunkten:

  • Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands

  • Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland

  • Sichern von Ökosystemleistungen

  • weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie

 

Weitere Informationen:

Richtlinie Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Bundesamt für Naturschutz

Ansprechpartner:        
Allianz Umweltstiftung
Pariser Platz 6    
D-10117 Berlin
Tel.: 030 - 20 67 15 95 - 50
E-Mail: info@allianz-umweltstiftung.de

https://umweltstiftung.allianz.de

 

Antragsberechtigt:    

  • gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen

 

Was ist förderfähig?        

Projekte, die

  • nicht allein die Natur bzw. die Umwelt im Blick haben, sondern den Menschen und seine Bedürfnisse miteinbeziehen

  • auf eine nachhaltige Verbesserung der Umwelt abzielen

  • Umweltaspekte mit sozialen, kulturellen und bildungsbezogenen Anliegen verknüpfen

  • als Modellprojekt einen Impuls geben und dadurch andere Institutionen zur Fortsetzung oder Nachahmung anregen

  • Forschung in praktisches Handeln umsetzen und so den Natur- und Umweltschutz weiterentwickeln.

 

und in folgende Förderbereiche passen:

  • Umwelt- und Klimaschutz

  • Leben in der Stadt

  • Nachhaltige Regionalentwicklung

  • Biodiversität

  • Umweltkommunikation

 

Weitere Informationen:

Allianz Umweltstiftung

Ansprechpartner:        
Allianz Vertretung in Wohnortnähe

  • Die Allianz Vertretung prüft gemeinsam mit der Umweltstiftung die Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung und stellt einen entsprechenden Förderantrag.
     

Allianz Umweltstiftung
Pariser Platz 6    
D-10117 Berlin
Tel.: 030 - 20 67 15 95 - 50
E-Mail: info@allianz-umweltstiftung.de
https://umweltstiftung.allianz.de


Antragsberechtigt:    

  • gemeinnützige Organisationen

 

Was ist förderfähig?      

  • Einrichtung eines ökologischen Schulgartens /-hofes bzw. Kindergartens: Pflanzung von Baumen und Sträuchern, Teilentsiegelung für Bäume mit Rundbank, Begrünungen, Bau und Bepflanzung von Trockenmauern, Feuchtbiotopen (Teiche, Tümpel), Wildblumenwiesen, Obstwiesen, Insektenwand, Aufhängen von Nistkästen, Freiluftklassenzimmer, Kräutergarten / Beerenhecken, Hochbeeten, Kompostieranlagen

  • Förderung des Umweltbewusstseins an Schulen: Energieversorgung, Energieeinsparung, Wasserversorgung, Wassereinsparung, Abfallvermeidung, Abfallentsorgung, Schutz gefährdeter heimischer Tier- und Pflanzenarten, Schutz der Wälder, Problematik der Regenwälder, Problematik der Land- und Forstwirtschaft, Verkehrsproblematik, Siedlungsproblematik, Info-Ecken, Sammelgefäße zur Mülltrennung, regenerative Energien

  • Schutz und Pflege des Waldes: finanzieller Zuschuss für eine Säuberungsaktion, Unterstützung von Aufforstungen, Anlage von Waldlehrpfaden, „Patenschaft“ für einen Wald, Forderung (Erstellung) von Informationspavillons, Informationstafeln an Rastplätzen, Erstellung von Informationsmaterial („Waldgeschichtliches Wandergebiet“), Schutz prägender Einzelbäume (Naturdenkmale)

  • Aktionen zu Schutz und Pflege von Gewässern: Patenschaft für ein Gewässer, Naturnaher Rückbau der Gewässer(ufer), Anlage von ökologischen Feuchtbiotopen (Kleingewässern), Bach- oder Flusslehrpfad, Informationspavillons, Aussichtskanzeln zur Naturbeobachtung an Gewässern, Säuberungsaktion in und an Gewässern, Ökologische Ufergestaltung, Sanierung verlandeter Gewässer, Wiederansiedlung von Wasserpflanzen und –tieren

  • Baumpflanzung und -pflege: Baumpflanzungen im Siedlungsbereich (in Parks, an Straßen, auf Verkehrsinseln, in Friedhofsanlagen etc.), Baumpflanzungen am Ortsrand und im Außenbereich (Einzelbaumpflanzungen, Pflanzung von kleinen Baumgruppen), Sanierung / Pflege von historischen Bäumen (Dorflinde, alte Eiche etc.)

  • Schutz / Erhaltung von Lebensräumen von Pflanzen / Tieren: Anlage / Pflege von Hecken in freier Flur, Erhaltung und Pflege von Acker- und Wegrainen, Anlage von Blumenwiesen, Anlage und Pflege von Obstwiesen, Schaffung und Erhaltung von Feuchtbiotopen, Mahd schutzwürdiger Biotope, Wiederansiedlung, seltener Pflanzen und Tiere,  Aufstellen von Nisthilfen (Nistkastenaktionen), Unterstützung von Schutzmaßnahmen, (z.B. Errichtung von Krötenzäunen), Information über lokal gefährdete Pflanzen und Tiere, Patenschaft für gefährdete Pflanzen oder Tiere

 

Weitere Informationen:

Der Blaue Adler - Ein Projekt der Allianz Umweltstiftung

Ansprechpartner:        
Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt
Naturschutzfonds
Riesaer Straße 7
D- 01129 Dresden
Tel.: 0351 - 81 41 67 51
E-Mail: poststelle@lanu.de
www.lanu.de

 

Antragsberechtigt:        

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb der unmittelbaren Staatsverwaltung, insbesondere kommunale Gebietskörperschaften

  • Vereine und Verbände

  • natürliche und juristische Personen des Privatrechts

  • Träger von Naturschutzstationen

 

Was ist förderfähig?        

Biotop- und Landschaftspflege

  • Vorhaben zur Erhaltung und Sicherung der Lebensräume von freilebenden Tieren und dort vorkommenden Pflanzen sowie von Elementen der regional typischen Landschaftsstruktur

Biotopsicherung, -entwicklung und -gestaltung sowie Biotopverbund

  • Maßnahmen zur Verbesserung / Wiederherstellung bestehender landschaftstypischer Biotope

  • Neuanlage unter dem Aspekt der Sicherung oder Entwicklung eines Biotopverbundes

Artenschutz

  • Vorhaben im Rahmen der Umsetzung von Artenschutzprogrammen sowie Artenschutzprojekte zur Erhaltung

  • Sicherung oder Wiederherstellung von Beständen und Lebensstätten gefährdeter Tier- und Pflanzenarten

Flächensicherung

  • Sicherung naturschutzbedeutsamer Flächen im Einzelfall

 

Weitere Informationen:

Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt - Förderrichtlinie

 

Ansprechpartner:        

Naturstiftung David
Trommsdorffstraße 5
D-99084 Erfurt
Tel.: 0361 - 710 129-0
Fax: 0361 710 129-99
E-Mail: post@naturstiftung-david.de

https://www.naturstiftung-david.de/


Antragsberechtigt:    

  • Umweltinitiativen in den ostdeutschen Bundesländern (einschließlich Berlin)

 

Was ist förderfähig?  

Projekte, die in einem der folgenden Bereiche verortet sind, können sich um Förderung bewerben:

  • Schutz von Naturräumen

  • Artenschutz

  • Klimaschutz und Energiewende

  • Flächenkauf für die Natur

  • Engagement gegen Naturzerstörung

  • Lobbyarbeit und Vernetzung 

 

Weitere Informationen:

https://www.naturstiftung-david.de/

Ansprechpartner:                  

Landratsamt des Erzgebirgskreises
12000 Referat Schulen und Sport
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg- Buchholz
Tel.: 03733 – 831 22 57
E-Mail: schule-sport@kreis-erz.de
www.erzgebirgskreis.de

 

Antragsberechtigt:                  

  • im Kreis ansässige gemeinnützige Sportvereine, die Mitglied im Kreissportbund Erzgebirge sind, Verbände / Vereine, die Behinderten- und Seniorensport organisieren, Olympia-, Bundes-, Landes-, Talentestützpunkte einschließlich der dazugehörigen Fördervereine, Sportfachverbände, Sportvereine, ohne Sitz im Erzgebirge, welche jedoch Sportveranstaltungen von besonderer Bedeutung im Kreisgebiet durchführen

 

Was ist förderfähig?                

  • Breitensport: Übungsleiterpauschale, Ehrungen, Auszeichnungen, Jubiläen, Kosten für Hallenmieten, Startgelder, Kampf- und  Schiedsrichtergebühren, Urkunden, Ehrengeschenke,Reisekosten, Genehmigungsgebühren, Übernachtungskosten, Verpflegungskosten, Kleinsportgeräte

  • Leistungssport: vorrangig Olympia-, Bundes-, Landes-, Talente-Stützpunkte

  • Sportveranstaltungen: Urkunden / Pokale, Kampf- und Schiedsrichterkosten, Moderations- und Beschallungskosten, Kosten für medizinische Betreuung, ÜN- und Verpflegungskosten,Genehmigungsgebühren, andere organisatorische Kosten

  • Sonstiges: unmittelbar im Zusammenhang mit dem Zuwendungszweck stehende Personal-, Honorar- und / oder Sachkosten, Fahrt- und Flugkosten, Verpflegungskosten, Zuschuss zu Übernachtungskosten (Einschränkungen gemäß aktuell gültiger Förderrichtlinie)

 

Weitere Informationen:

12000 Referat Schulen und Sport [Landratsamt Erzgebirgskreis] - Amt24 (sachsen.de)

Ansprechpartner:                      
Prüfung Verträge:Kreissportbund Erzgebirge e.V.

Adam-Ries-Straße 16
09456 Annaberg-Buchholz
Tel.: 03733 - 145-430
E-Mail: post@ksberzgebirge.de    
www.ksberzgebirge.de

 

Fördermittelgeber:Landessportbund Sachsen

 

Antragsberechtigt:                  

  • gemeinnützig anerkannte Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Sachsen sind und einen Mindestjahresbeitrag pro Kind/ Jugendlichen von 20,00 € und pro Erwachsenen von 40,00 € erheben

  • Landesfachverbände

 

Was ist förderfähig?                

Sportgeräte: die zur Erfüllung der satzungsmäßigen Ziele in das Vereinseigentum übergehen

  • Geräte zur Ausübung einer Sportart

  • Geräte zur Ausstattung von Sporthallen*, Anlagen*, Plätzen*

  • Geräte zur Pflege von Sportstätten* und Anlagen*              

  • Anschaffungspreis mind. 1.000 € bis max. 5.000 €, Ausnahmen unter bestimmten Bedingungen möglich

 

* soweit diese sich in Vereinseigentum befinden oder über einen Zeitraum von mind. 8 Jahren vertraglich gebunden sind.

 

Weitere Informationen:

REVOSax Landesrecht Sachsen - Sportförderrichtlinie – Sport-FRL 

Ansprechpartner:                      

Prüfung Verträge:
Kreissportbund Erzgebirge e.V.
 
Adam-Ries-Straße 16

09456 Annaberg-Buchholz
Tel.: 03733 - 145-430
E-Mail: post@ksberzgebirge.de
www.ksberzgebirge.de

 

Fördermittelgeber: Landessportbund Sachsen

 

Antragsberechtigt:    

  • gemeinnützig anerkannte Sportvereine, die Mitglied imLandessportbund Sachsen sind und einen Mindestjahresbeitrag pro Kind / Jugendlichen von 20,00 € und pro Erwachsenen von 40,00 € erhebenfür Breitensportentwicklung)

  • Landesfachverbände (für Verbandsentwicklung und für Talententwicklung)

  • Kreis- und Stadtsportbünde (für Vereinsentwicklung)                                     

 

Was ist förderfähig?  

Alle satzungsgemäßen Ausgaben, die zur Erreichung des   jeweiligen projektgebundenen Zuwendungszwecks notwendig sind.

  • Durchführung eines qualitäts- und ergebnisorientierten Trainingsbetriebes (Mitgliedergewinnung; insbesondere Kinder und 50+)

  • Verbandsentwicklung: sportartspezifische Aus- / Fortbildung von Übungsleitern sowie von Kampf- und Schiedsrichtern, Wettkampfangebote etc.

  • Talententwicklung: Regelförderung, sportmedizinische Untersuchung, Internatskostenbezuschussung

  • Vereinsentwicklung: Vereinsberatung, sportartübergreifende Aus- und Fortbildung von Übungsleitern, Kreis-Kinder- & Jugendspiele, Kreisseniorensportspiele, Sportfeste für Menschen mit Behinderung, etc.)

 

Weitere Informationen:

REVOSax Landesrecht Sachsen - Sportförderrichtlinie – Sport-FRL 

Ansprechpartner:                     
DFL Stiftung

Eschersheimer Landstraße 14
60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069 - 300 65 55 - 0
E-Mail:
info@dfl-stiftung.de

www.dfl-stiftung.de

 

Antragsberechtigt:                  

  • freie, gemeinnützige Organisationen

 

Was ist förderfähig?                 

Integration und Teilhabe 

  • Sprachförderung von Kindern- und Jugendlichen (Migrationshintergrund)

  • Fanprojekte gegen Rassismus und Gewalt

  • Zugang für Menschen mit Behinderung

  • aktives und gesundes Aufwachsen

  • Erziehungs- und Bildungsprojekte (sportliche, schulische oder kulturelle Veranstaltungen)

 

Weitere Informationen:

DFL Stiftung - DFL Stiftung (dfl-stiftung.de)

Ansprechpartner:    
Aktion Mensch e.V.
Heinemannstr. 36
53175 Bonn
Tel.: 0228 - 20 92 – 5555
E-Mail: foerderung@aktion-mensch.de oder info@aktion-mensch.de
www.aktion-mensch.de


Antragsberechtigt:    

  • freie, gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland: Vereine, Stiftungen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH), Unternehmergesellschaften, Kirchen, Genossenschaften

 

Was ist förderfähig?        

Projekte, die Teilhabe und Inklusion vor Ort in einem der folgenden Bereiche ermöglichen

  • Arbeit

  • Freizeit

  • Bildung und Persönlichkeitsentwicklung

  • Wohnen

  • Barrierefreiheit und Mobilität

und sich an eine der folgenden Zielgruppen richten:

  • Menschen mit Behinderung

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 27 Jahre)

  • Menschen in sozialen Schwierigkeiten, dies umfasst insbesondere Menschen mit fehlender Wohnung, in gewaltgeprägten Lebensumständen oder bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung

 

Weitere Informationen:

Aktion Mensch - Förderfinder

Ansprechpartner:        
Software AG – Stiftung
Am Eichwäldchen 6
D- 64297 Darmstadt
Tel.: 06151 - 916 65-0
E-Mail: anfragen@sagst.de
www.sagst.de

 

Antragsberechtigt:    

  • gemeinnützige Organisationen und Initiativen

 

Was ist förderfähig?        

Projekte, die Menschen in ihrer gesamten Entwicklung fördern

  • Anthroposophische Medizin

  • Elementarpädagogik

  • Hilfe für Menschen im Alter (generationsübergreifende Wohnprojekte)

  • Hilfe für Menschen mit Assistenzbedarf (Inklusionsprojekte)

  • Landwirtschaft und Naturhilfe

  • Kinder- und Jugendhilfe

  • Schulen (Schulgärten)

 

Weitere Informationen:
Software AG-Stiftung

Ansprechpartner:    
Stiftung Deutsches Hilfswerk
Axel-Springer-Platz 3
20355 Hamburg
Tel.: 040 - 41 41 04-0
E-Mail: info@deutsches-hilfswerk.de
www.fernsehlotterie.de

 

Antragsberechtigt:    

  • gemeinnützige Organisationen, die den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege angehören und freie Träger

 

Was ist förderfähig?        

soziale, zeitgemäße Maßnahmen, insbesondere mit Modellcharakter

  • soziale Projekte: Personal-, Honorar- und Sachkosten,

  • Quartiersprojekte, digitale Innovationen

  • Bau: Errichtung von Einrichtungen für verschiedene Zielgruppen: Begegnungsstätten, Hospize, Mehrgenerationenhäuser, ambulante Wohngemeinschaften

  • Katastrophenhilfe (nach Ausruf des Notstandes oder vergleichbarer Situationen)         

  • Seniorinnen und Senioren: Selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe

  • Kinder, Jugend, Familie: Abbau sozialer Benachteiligung, Kinderrechte, Prävention von sexualisierter Gewalt

  • Projekte für besondere Gruppen, bspw. Wohnungslose, Geflüchtete, Menschen mit Behinderung oder schwerer Erkrankung

  • Ausstattung: sachlich und langfristig (bspw. Sitzgelegenheiten)

 

Weitere Informationen:

Fernsehlotterie - Bewerbung um Fördermittel

Ansprechpartner:    
IKEA Stiftung
Geschäftsstelle
Am Wandersmann 2–4
D-65719 Hofheim-Wallau
IKEA Stiftung (Sitz der Stiftung)
Wittelsbacherplatz 1
D- 80333 München, Deutschland
E-Mail: stiftung@ikea.com    
www.ikeastiftung.de

 

Antragsberechtigt:        

  • gemeinnützige Organisationen

 

Was ist förderfähig?        

Kinder und Jugendliche    

  • Wohn- und Lebenssituation

  • Kinder- und Jugendeinrichtungen

  • Projekte für sozial benachteiligte Kinder

Wohnen und Wohnkultur  

  • nachhaltiges Leben

  • Ausstellungen

  • Publikationen

  • wissenschaftliche Untersuchungen

  • Forschungsarbeiten

Verbraucherberatung    

  • Aufklärung der Verbraucher

 

Weitere Informationen:

Ikea Stiftung - Förderung

Ansprechpartner:    
Engagement Global gGmbH
Tulpenfeld 7
D- 53113 Bonn
Tel.:  0800 – 188 7 188
E-Mail: feb@engagement-global.de

www.engagement-global.de/feb-foerderprogramm.html

 

Fördermittelgeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


Antragsberechtigt:        

  • gemeinnützige Organisationen mit entwicklungspolitischer Zielsetzung und Sitz in Deutschland

  • bspw.: gemeinnützige Vereine oder Organisationen, Stiftungen, Museen, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen

 

Was ist förderfähig?        

Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit, unter anderem

  • Seminare, Workshops, Tagungen, Konferenzen

  • Projekttage, Unterrichtseinheiten

  • Vorträge, Lesungen, Podiumsdiskussionen

  • Kampagnen, Aktionen, Broschüren, Flyer, Dokumentationen

  • Ausstellungen mit Begleitprogramm

  • Theaterarbeit, Radio-, Foto- und Filmprojekte und –feste

 

Weitere Informationen:

Leitfaden Projektantrag FEB

Ansprechpartner:    
Postcode Lotterie DT gGmbH
Martin-Luther-Platz 28
40212 Düsseldorf
Tel.: 0211 - 942838 -22
E-Mail: projekt@postcode-lotterie.de
www.postcode-lotterie.de

 

Antragsberechtigt:

  • freie, gemeinnützige und mildtätige Organisationen, mit Sitz in Deutschland

 

Was ist förderfähig?   

Projekte, die in den Bereichen Mensch und Natur wirken:

  • Chancengleichheit, sozialer Zusammenhalt, Natur- und Umweltschutz

  • öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege

  • Jugend- und Altenhilfe

  • Kunst und Kultur

  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe

  • Naturschutz und Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes

  • Wohlfahrtswesen

  • Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste

  • internationale Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens

  • Tierschutz

  • Entwicklungszusammenarbeit

  • Gleichberechtigung von Frauen und Männern

  • Ehe und Familie

  • Sport

  • Heimatpflege und Heimatkunde

  • Tierzucht, Pflanzenzucht, Kleingärtnerei, traditionelles Brauchtums

  • bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke

 

Weitere Informationen:

Deutsche Postcode Lotterie

Die insgesamt sechs Stiftungen der Erzgebirgssparkasse fördern Sport, Kunst, Kultur und Soziales im gesamten Landkreis und gestalten damit maßgeblich Lebensqualität in der Region mit.

Ansprechpartner:    
Stiftungen der Erzgebirgssparkasse


Region Aue-Schwarzenberg
Region Marienberg-Zschopau
Frau Angela Wabnitz
Tel.: 03733-139-1774
E-Mail: Stiftungen@erzgebirgssparkasse.de 

Region Annaberg
Region Stollberg
Herr Jens Römling 
Tel.: 03733-139-1029
E-Mail: Stiftungen@erzgebirgssparkasse.de 

 

Antragsberechtigt:

  • gemeinnützige Organisationen, mit Sitz im Erzgebirgskreis

 

Was ist förderfähig?   

  • Sport

  • Kunst

  • Kultur

  • Soziales

 

Weitere Informationen:

Stiftungen der Erzgebirgssparkasse 

Ansprechpartner:    
Wüstenrot Stiftung – Gemeinschaft der Freunde Deutscher Eigenheimverein e.V.
Hohenzollernstraße 45 
71630 Ludwigsburg
Tel.: 07141 - 167565 00 
E-Mail: info@wuestenrot-stiftung.de
https://wuestenrot-stiftung.de/ 

 

Antragsberechtigt:

  • inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts

    • zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke 

 

Was ist förderfähig?   

  • Wissenschaft und Forschung

  • Lehre, Bildung und Erziehung

  • Kunst

  • Denkmalpflege

  • Pflege / Erhaltung von Kulturwerten

 

Weitere Informationen:

Wüstenrot Stiftung

Ansprechpartner:                     

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Woldegker Chaussee 35
17235 Neustrelitz

 

Tel.: 03981 - 45 69-600
Mo – Fr: 8 – 12 Uhr und 15 – 17 Uhr
Di, Do: zusätzlich bis 18 Uhr

E-Mail: hallo@d-s-e-e.de

 

Förderprogramm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken“
Ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen können bis zu 2.500,00 EUR niedrigschwellig beantragen. Das Programm unterstützt Maßnahmen, die Engagementstrukturen stärken, Ehrenamtliche binden und gewinnen und deren Leistung anerkennen.
Anträge sind fortlaufend möglich.

 

Weitere Informationen::

https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/ 

Mikroförderprogramm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken“

 

Ansprechpartner:                     

E-Mail: alliance4ukraine@projecttogether.org 
Tel.: 030 - 60 98 77 68 0

Der Alliance4Ukraine Fund bündelt finanzielle Mittel von Stiftungen, Unternehmen und Einzelpersonen, um akute Bedarfe von stark beanspruchten Organisationen, die Unterstützung für Schutzsuchende aus der Ukraine leisten, schnell und flexibel mit bis zu 50.000 Euro zu decken.

 

Antragsberechtigt:                  

  • Die Empfängerorganisation muss gemeinnützig sein.

  • Falls Einzelpersonen ohne Organisation agieren, kann ProjectTogether in Einzelfällen Stipendien für Lebenshaltungskosten auszahlen.

 

Was ist förderfähig / Kriterien?                

  • a) Unterstützung von Geflüchteten in Deutschland: Empfängerorganisation leistet eine wichtige Unterstützung (Unterkunft, Dolmetschen, Rechtsberatung, Kinderbetreuung, psychosoziale Beratung, Integration in Bildungsalltag etc.) für Schutzsuchende Menschen, die in Deutschland ankommen. Darunter fallen auch Maßnahmen, die auf den Aufbau oder die Befähigung staatlicher Strukturen fallen. 

  • b) Humanitäre Unterstützung in der Ukraine bzw. direkten Nachbarländern: Empfängerorganisation leistet humanitäre Unterstützung vor Ort.

  • Relevanz: Die Unterstützungsleistung der Empfängerorganisation bietet einen verifizierten Mehrwert und ergänzt bzw. unterstützt die Angebote des Staates bzw. der Wohlfahrtsorganisationen / Hilfsorganisationen.

  • Bestehende Strukturen und langfristige Tätigkeit der Empfängerorganisation: Die Empfängerorganisation ist bereits seit mind. 12 Monaten operativ tätig oder ist nachhaltig aufgesetzt, sodass sie mind. für die nächsten 12 Monate bestehen wird.

  • Kooperation im Handlungsfeld: Organisation kooperiert mit anderen Organisationen im gleichen Handlungsfeld und übernimmt koordinierende Tätigkeiten zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung im jeweiligen Handlungsfeld.

  • Team: Es gibt ein Team aus min. 2 Personen, die einen signifikanten Teil ihrer Zeit (~30 Stunden) pro Woche in der Empfängerorganisation arbeiten. Ein Commitment der handelnden Personen für min. die nächsten 12 Monate ist gegeben.

  • Verwendung der Mittel: Die Mittel werden für eine Anschubfinanzierung oder Überbrückungsfinanzierung gebraucht.

  • Code of Conduct: Die Organisation bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und handelt diskriminierungsbewusst.

 

Weitere Informationen:           

Alliance4Ukraine Fund 

Bewerbung Finanzmittel (typeform.com)

Ansprechpartner                   

UNO-Flüchtlingshilfe

Tel.: 0228 - 90 90 86-53
E-Mail: projektfoerderung@uno-fluechtlingshilfe.de
Ukraine Flüchtlinge (uno-fluechtlingshilfe.de) 

 

Die UNO-Flüchtlingshilfe Deutschland für den UNHCR fördert anteilig gemeinnützige Organisationen, die Beratung und Betreuung von Geflüchteten anbieten, z.B. in den Bereichen Gesundheitsförderung oder Rechts- und Asylverfahren.

 

Antragsberechtigt:                  

  • Förderanträge können von als gemeinnützig anerkannten Organisationen, Institutionen, Vereinen oder Wohlfahrtsverbänden gestellt werden, die im Bereich der Flüchtlingsarbeit bereits über Projekterfahrung verfügen und deren inhaltliche Projektausrichtung sich innerhalb der geförderten Kernbereiche der UNO-Flüchtlingshilfe befindet.

 

Antragsfristen:

  • 29.07.2022

  • 07.10.2022

 

Was ist förderfähig?                  

  • Rechtsberatung und Verfahrensbegleitung

  • Psychosoziale Beratung und Begleitung

  • Bildung und Integration

  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

 

Weitere Informationen:

Link zum Programm

Antragsformular

Leitfaden zur Projektbeantragung

Ansprechpartner:                    

GLS Treuhand e.V.
Fonds „Auf Augenhöhe“
Antragsmanagement
44774 Bochum
E-Mail: astrid.schroeter@gls-treuhand.de

Bürgerstiftungen und Houses of Resources, die geflüchteten Menschen aus der Ukraine helfen, unterstützt der Fonds „Auf Augenhöhe“ (u. a. Software AG und Bündnis der Bürgerstiftungen) mit jeweils bis zu 5.000 Euro 

 

Antragsberechtigt:                  

  • Die Empfängerorganisation muss gemeinnützig sein.

 

Was ist förderfähig?                

  • Unterschiedlichste Hilfsmaßnahmen.

 

Weitere Informationen:

Ukraine | Fonds auf Augenhöhe

Antrag_Formular-Ukraine (fonds-auf-augenhoehe.de) 

Ansprechpartner:                    

Deutsche Bundesstiftung Umwelt
MOE Fellowship Programm
An der Bornau 2
49090 Osnabrück
 

Ansprechpartnerin: Dr. Nicole Freyer-Wille

Tel.: 0541 - 96 33 460
Mobil: 01511 - 72 32 665
E-Mail: n.freyer@dbu.de

 

Zielgruppe und Fördervoraussetzungen

  • in der Ukraine lebende oder geflüchtete Hochschulabsolvent:innen und Promovierende

  • ukrainische Staatsbürgerschaft

  • guter bis sehr guter Hochschulabschluss (Master)

  • gute Kenntnisse der englischen und/ oder der deutschen Sprache.

 

Bewerbungsverfahren

  • Online-Bewerbungsverfahren mit Registrierung (siehe hier)

  • Upload folgender Dokumente:

    • Lebenslauf

    • kurze Beschreibung des zu bearbeitenden Themas (1-2 Seiten)

    • Scan des Diploms (Master- oder Magisterzeugnis). Sollte es mit diesem Nachweis Probleme geben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

    • wenn vorhanden: Angabe einer gastgebenden Institution.

 

Termine

  • Bewerbungsstart: ab sofort

  • Bewerbungsfrist: Bewerbungen sind bis auf weiteres möglich.

  • Auswahlgespräche: online, nach persönlicher Rücksprache mit den Bewerbenden

  • Stipendienbeginn: individuell, nach persönlicher Rücksprache mit den Bewerbenden und den gastgebenden Institutionen.

 

Leistungen

  • monatlich 1.250,00 EUR

  • Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung

  • Reisekosten nach Deutschland

  • Deutschkurse

  • Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen

 

Weitere Informationen zur Bewerbung

Flyer

FAQ

Leitlinien

Ansprechpartner:                    

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Referat 63: Demokratieförderung
Bautzner Str. 19a
01099 Dresden 

Tel.: 0351 - 56 45 49-50
E-Mail: demokratie@sms.sachsen.de 

 

Die Anträge für Kleinprojekte können flexibel bis vier Wochen vor Projektbeginn bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank – eingereicht werden. Die Projekte sind bis zum 31. Dezember 2022 abzuschließen und müssen den Fördergegenständen sowie Förderzielen der Richtlinie Weltoffenes Sachsen entsprechen.

Genauere Informationen zum Förderaufruf entnehmen Sie bitte dem Faktencheck.

 

Auf Grundlage der Förderrichtlinie »Weltoffenes Sachsen« fördert der Freistaat Sachsen

  • Projekte, die die demokratische Kultur und die freiheitlich demokratische Grundordnung in unserem Bundesland stärken, sowie

  • Projekte, die Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit abbauen helfen.

 

Die Förderung erfolgt grundsätzlich in den Bereichen:

  • Landesweite Fachnetzwerke,

  • Regionale Netzwerke,

  • Projekte zur Demokratieförderung,

  • Kleinprojekte und

  • Bildungsfahrten.

 

Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen – FRL WOS 

Antragsformular der SAB 

 

Ansprechpartner:              

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
90461 Nürnberg


dezentrales Bewilligungszentrum (BZ) Berlin
Fördergebiete: Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen

E-Mail: BZ-BER.Posteingang@bamf.bund.de 

 

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist ein europäischer Fonds, der die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer Asyl- und Migrationspolitik unterstützt. Mit dem Fonds werden Projekte in den Bereichen Asyl, (legale) Migration, Integration, europäische Solidarität sowie Rückkehr und Bekämpfung irregulärer Migration gefördert.

 

Es gibt vier spezifische Ziele, die sich in Durchführungsmaßahmen ausdifferenzieren.

  • Gemeinsames europäisches Asylsystem,

  • legale Migration und Integration.

  • Bekämpfung irregulärer Migration und Förderung effektiver Rückkehr sowie

  • europäische Solidarität.

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften,

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts,

  • internationale Organisationen und 

  • Kooperationspartnerschaften.

 

Flyer-AMIF21.pdf (bamf.de) 

Entwurf der Förderrichtline des AMIF 2021-2027 

 

Ansprechpartner:              

Die Umsetzung erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Bürgertelefon zum ESF 
Tel.: 030 - 221 911 007 

 

Ziel ist die Förderung der Integration in Arbeit, Ausbildung und der (Wieder-)Aufnahme des Schulbesuchs mit dem Ziel des Nachholens eines Schulabschlusses sowie der Begleitung des Übergangs Schule-Beruf.

 

Zielgruppe des Programms:

  • Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis,

  • Personen mit einer Aufenthaltsgestattung sowie

  • Personen mit einer Duldung, die keinem absoluten Arbeitsverbot unterliegen - temporäre Arbeitsverbote sind unschädlich. 

 

Was ist förderfähig?

Projekte zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter in zwei Einzelzielen gefördert:

  • Einzelziel 1: Passgenaue teilnehmendenbezogene Maßnahmen

    • zur Arbeitsmarktintegration der Zielgruppe mit dem Ziel der stufenweisen und nachhaltigen Aufnahme einer Beschäftigung und/oder Ausbildung; (Wieder-) Aufnahme des Schulbesuchs mit dem Ziel des Nachholens eines Schulabschlusses; Begleitung des Übergangs Schule-Beruf.

    • zum frühzeitigen Erhalt, zur Erhöhung und zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppe.

  • Einzelziel 2: Strukturelle Maßnahmen für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Betriebe sowie für sonstige Stellen, die mit der Zielgruppe in Kontakt stehen, mit dem Ziel der strukturellen Verbesserung des Zugangs der Zielgruppe zu Arbeit oder (Aus-)Bildung.

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Projektträger können grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften sein, zum Beispiel

    • freie und öffentliche Einrichtungen,

    • Kommunen,

    • Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie

    • sonstige gemeinnützige Träger,

    • Unternehmen,

    • Forschungsinstitute oder

    • Verbände. 

Europäischer Sozialfonds für Deutschland - ESF Plus 2021 bis 2027 in Deutschland - Projektauswahlkriterien "WIR" 

Europäischer Sozialfonds für Deutschland - FAQ (esf.de) 

Z-EU-S (foerderportal-zeus.de)

Ansprechpartner:              

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Leipziger Straße 116-118
10117 Berlin
Tel.: 030 - 30 86 93 - 0
E-Mail: dkhw@dkhw.de

Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich für die Durchsetzung der Rechte von Kindern in Deutschland ein. In diesem Sinne richtet das Deutsche Kinderhilfswerk in seiner Arbeit einen besonderen Fokus auf die Herstellung von Chancengleichheit für alle Kinder in Deutschland. Eine besonders von den Verletzungen ihrer Rechte betroffene Gruppe sind geflüchtete Kinder und Jugendliche. Bei aus Krisengebieten geflüchteten Kindern handelt es sich um eine besonders vulnerable Gruppe, auf die besonderes Augenmerk gelegt werden muss. Das gilt insbesondere für unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Da das Deutsche Kinderhilfswerk satzungsgemäß nur im Inland tätig ist, widmen wir uns Kindern und Familien, die sich aus akuten Krisengebieten auf der Flucht befinden und in Deutschland ankommen.

 

Was ist förderfähig?

Gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familieneinrichtungen, die geflüchteten Kindern und ihren Familien in Deutschland helfen: 

  • Psychologische und medizinische Betreuung,

  • Übersetzungen,

  • Schulausstattungen,

  • kindgerechte Freizeit- und Bildungsmaßnahmen

  • und weitere Hilfen, um ein kindgerechtes Aufwachsen in Deutschland zu ermöglichen.

 

Wer ist antragsberechtigt?

Bewerben können sich:

  • Vereine,

  • operative Stiftungen,

  • gemeinnützige Gesellschaften,

  • öffentliche Träger,

  • Gebietskörperschaften sowie

  • andere Interessenvereinigungen.

 

Foerderrichtlinien_Fluechtlingskinder_2022-03-04.pdf (dkhw.de) 

Antrag stellen für Kinder- und Jugendprojekt | Deutsches Kinderhilfswerk (dkhw.de)

Ansprechpartner:              

Stiftung Nord-Süd-Brücken
Greifswalder Straße 33a
10405 Berlin

Tel: 030 - 42 85 13 85
E-Mail:  info@nord-sued-bruecken.de

 

Maßnahmen zur Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen benachteiligter Gruppen in Entwicklungsländern sowie zur Stärkung der Fähigkeiten, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Die Sächsische Staatskanzlei unterstützt bei der Durchführung von Entwicklungsprojekten und -initiativen im Ausland.

 

Was ist förderfähig?

  • Bildung,

  • Infrastruktur und medizinische Versorgung,

  • Stabilisierung der aktuellen Flüchtlingsherkunftsländer,

  • Umwelt- und Klimaschutz,

  • Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft einschließlich der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen,

  • humanitäre Maßnahmen,

  • Geschlechtergerechtigkeit sowie Selbstbestimmung für Mädchen und Frauen,

  • Digitalisierung sowie

  • Stärkung der Menschenrechte.

 

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 Prozent, in priorisierten Ländern (Uganda, Tansania (außer Sansibar), Äthiopien, Kenia, Ukraine) bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, bis maximal 25.000 EUR. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Die Antragstellung ist bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken möglich. Anträge bis zu einer Fördersumme von 6.000 EUR können bis zum 20. eines Monats eingereicht werden. Bei höheren Fördersummen sind die Fristen der Stiftung Nord-Süd-Brücken zu beachten.

 

Förderdatenbank - Sächsischer Kleinprojektefonds (foerderdatenbank.de) 

https://nord-sued-bruecken.de/foerderung/foerderprogramme/

 

Freizeit und Ferien für Kinder und Jugendliche gestalten – egal ob sie schon länger hier leben oder gerade erst flüchten mussten: mit Musik, Kunst, Theater, Literatur, Medien, Spielkultur, Zirkus und Tanz. Das ist möglich mit der Förderung im „Aufholpaket Kulturelle Bildung“.

Gemeinsam mit ihren Mitgliedern fördert die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) Projekte, die Gemeinschaftserlebnisse ermöglichen, Freude bringen, Ankommen ermöglichen und kulturelle Teilhabe und Engagement unterstützen. Diese Förderung wird durch das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ der Bundesregierung aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes ermöglicht.

Gefördert werden Projekte der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit im Jahr 2022. Neu ab Mitte Juli 2022: Es sind Zusatzmittel für Projekte möglich, die gezielt ukrainische junge Menschen ansprechen. Für ukrainische Kinder und Jugendliche sind auch Mentoring-Angebote oder sonstige Projekte möglich, die ihnen kulturelle Teilhabe und Bildung ermöglichen.

 

Ansprechpartner:             

Alle Antragsteller ordnen sich einem der folgenden Verbände zu, der sowohl im Vorfeld bei Fragen zur Antragstellung berät als auch die fachliche Prüfung des Antrages verantwortet. Antragsteller, die Mitglied in einem der Verbände sind, wählen diesen Verband aus. Alle anderen wählen den zuständigen Verband anhand der spartenbezogenen Zuständigkeit aus. 

Sollten Sie sich bzgl. der Wahl des Verbandes unsicher sein, wenden Sie sich an: zentralstelle@bkj.de.

Verband

Zuständigkeit neben dem eigenen Verband

Förderhöhe

Informationen und Kontakt

Arbeitskreis Musik in der Jugend (AMJ)

Chöre; Kinder- und Jugendchöre, Gesang

max.
12.000 EUR

www.amj-musik.de/kontaktstelle-chor/

hannes.piening(at)amj-musik.de

 

Bundesarbeitsgemeinschaft Spiel und Theater

Darstellende Künste (Theater/Tanz/Zirkus)

max.
30.000 EUR

www.bag-online.de/projektfoerderung

info(at)bag-online.de

 

Bundesverband der Friedrich-Bödecker-Kreise (FBK)

Literatur; Leseförderung

max.
3.000 EUR

(03 91) 24 45 169

bgf.boedecker(at)gmail.com

 

Bundesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen (bjke)

Bildende Kunst

Antragstellung hier leider nicht mehr möglich.

max.
5.000 EUR

www.bjke.de/jugendkunstschulen-holen-auf.html

aufholen(at)bjke.de

 

 

Bundesverband Jugend und Film (BJF)

Medien (inkl. Film/Foto)

max.
8.000 EUR

www.bjf.info/projekte/aufholpaket

rtschoeffel(at)bjf.info

 

Jeunesses Musicales Deutschland (JMD)

Orchester; Ensembles

max.
5.000 EUR

www.jmd.info/aufholpaket

aufholen(at)jeunessesmusicales.de

 

Spielmobile e. V. 

Spielkultur

max.
30.000 EUR

www.spielmobile.de/

info(at)spielmobile.de

 

Verband deutscher Musikschulen (VdM)

(Elementare) Musikpädagogik; Musikschulensembles

max.
30.000 EUR

www.musikschulen.de/projekte/aufholpaket/

aufholen(at)musikschulen.de

 

Antragsfrist:

Anträge sollten schnellstmöglich gestellt werden, da die Fördermittel limitiert sind. Einige Verbände sammeln alle Anträge jeweils bis zu bestimmten Fristen – darüber informieren die Verbände direkt.

 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind:

  • Einrichtungen von als gemeinnützig anerkannten Trägern (Vereine, Stiftungen, gGmbH etc.)

  • Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft mit Ausnahme des Bundes und der Länder (Gemeinden, Landkreise, kommunale Zweckverbände, Kirchengemeinden etc.)

Einzelpersonen können keinen Antrag stellen.

 

Welche Schwerpunkte sind förderfähig?

  • Frühe Bildung: Angebote im Elementarbereich durch außerschulische kulturelle Bildungseinrichtungen, -träger und Vereine, die eigenständig oder in Kooperation mit Kindertagesstätten, Eltern oder Grundschulen durchgeführt werden und beispielsweise im offenen und gebundenen Ganztag stattfinden.

  • Sozialraum: Angebote, in denen Stadtteile und ländliche Räume erkundet werden, kreativ der Sozialraum gestaltet wird, dazu zählen auch Angebote der Alltags- und Jugendkultur, offene und mobile Angebote der kulturellen Jugendarbeit oder Kooperationsprojekte mit weiteren Akteuren im Sozialraum.

  • Inklusion und Diversität: Angebote, die Zugänge und kulturelle Teilhabe für junge Menschen mit Barriereerfahrungen ermöglichen, die Empowermenträume schaffen oder kulturelle Begegnungsprojekte sind.

  • Gesellschaft und Partizipation: Angebote der Mitbestimmung und Beteiligung sowie der Demokratiebildung, ebenso selbstorganisierte (Jugend-)Kulturprojekte junger Menschen.

  • Ehrenamtliches Engagement: Angebote, in denen sich junge Menschen für Kulturarbeit engagieren (z. B. Peer-Konzepte) oder in denen Ehrenamtliche v. a. durch Fortbildung in ihrem Engagement für Kulturelle Bildung und Jugendkulturarbeit unterstützt werden.

Die Projekte sollen sich an den Lebenswelten, Interessen und Themen der Kinder und Jugendlichen ausrichten und für interessierte junge Menschen leicht zugänglich sein. Sie sollen insbesondere ihre Bedürfnisse in und nach der Corona-Pandemie berücksichtigen.

Wichtig ist auch, dass die haupt-, ehrenamtlichen oder selbstständigen Akteur*innen, die die Angebote umsetzen, entsprechende Qualifikationen und Erfahrungen haben, um junge Menschen kultur-, medien- bzw. spielpädagogisch zu begleiten.

 

Welche Teilnehmer sind förderfähig?

  • Als Teilnehmer*innen zählen Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre sowie die Honorarkräfte. Sechs Kinder und Jugendliche müssen mindestens pro Projekt teilnehmen. Eltern oder andere Angehörige können in die Aktivitäten eingebunden werden, insofern dies pädagogisch begründet ist, zählen jedoch nicht als Teilnehmer*innen.

  • Ausnahme: Bei Aktivitäten, die sich an Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit richten, gelten alle Ehrenamtlichen als Teilnehmer*innen (z. B. Fortbildungsangebote für ihr Engagement in der Kulturellen Bildung).

 

Corona-Aufholpaket | Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) 

Aufholpaket Kulturelle Bildung 2022: Jetzt neue Anträge einreichen | Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ)

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat seine "MOVE Kampagne" in Zusammenarbeit mit der Deutschen Sportjugend (dsj) um das Projekt "MOVE4Peace" erweitert und damit auch die Fördermittel der Kampagne aufgestockt.

Das nun neugestaltete, zusätzliche Projekt „MOVE4Peace” ist zielgruppenspezifisch auf geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine ausgerichtet, sportartübergreifend gedacht und flächendeckend konzipiert.
 
Die Aufstockung der Kampagne durch das Projekt „MOVE4Peace“ erlaubt es Sportvereinen, weitere Aktionstage durchzuführen, in deren Mittelpunkt Begegnung durch Bewegung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine mit anderen Kindern und Jugendlichen stehen. Die dezentralen, von Sportvereinen gestalteten Aktionstage erhalten eine finanzielle Förderung sowie Bewegungsmaterialien, die auf diese Zielgruppe zugeschnitten sind.
 
Ein solcher Aktionstag ist beispielsweise förderfähig, wenn  

  • die Einladung für einen Aktionstag auf Deutsch und Ukrainisch erfolgt. Dazu werden den Sportvereinen zweisprachige Vorlagen für Kommunikationsmaterialien – digital und als Printvariante – zur Verfügung gestellt;

  • Kinder und Jugendliche aus Schwerpunktschulen und Erstaufnahmeeinrichtungen proaktiv eingeladen werden, sofern die Unterbringung und Beschulung regional nicht dezentral erfolgt;

  • Informationen über Hilfsorganisationen oder Behörden zur Weiterleitung an die Zielgruppe erfolgen oder eine entsprechende Kooperation vorliegt.

 

Fristen und Beantragung?

  • „MOVE4Peace”Aktionstage können ab sofort über die Webseite www.move-sport.de beantragt werden.

  • Die Projektlaufzeit endet mit dem ursprünglich vorgesehenen Kampagnenende am 31.12.2022.

 

Wie sieht eine beispielhafte Förderung eines "MOVE4Peace"-Aktionstages aus?

"MOVE4Peace"-Aktionstag: Förderung 1000 EUR 

  • Der Verein plant die Veranstaltung für mindestens 20 Kinder und Jugendliche. 

  • Der Verein plant eine Veranstaltung von mindestens 2 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45min).

  • Der Verein bezieht aktiv geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine ein.

Großer "MOVE4Peace"-Aktionstag: Förderung 10.000 EUR 

  • Der Verein plant die Veranstaltung für mindestens 500 Kinder und Jugendliche. 

  • Der Verein plant eine Veranstaltung von mindestens 6 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45min).

  • Der Verein bezieht aktiv geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine ein.

 

Weitere Informationen:

Zur Beantragung

Merkblatt zur Abrechnung 

Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund e.V.
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt am Main

Tel.: Denise Stäudle: 069-6700-283
Tel.: Dennis Hügl: 069-67 00-411
E_Mail: bewegung@dsj.de 
www.dsj.de 
www.move-sport.de 

 

 

Ukraine-Hilfe – Erzgebirgskreis

  • Informationen der Landkreisverwaltung für geflüchtete Menschen aus der Ukraine und Unterstützer

    • Aktuelle Lage im Erzgebirgskreis 

    • Aufenthalt in Deutschland für ukrainische Staatsbürger 

    • Anmeldung des dauerhaften Aufenthalts und Beantragung von Sozialleistungen 

    • Rechtskreiswechsel ins Jobcenter Erzgebirgskreis bzw. Sachgebiet SGB XII Soziale Hilfen 

    • Meldung von Wohnraum / Unterkünften 

    • Arbeit, Kinder, Schule, Ausbildung 

    • Sprache & Sprachkurse 

    • Straßenverkehr 

    • Unterstützung & Spenden 

    • Haustiere 

    • Weiterführende Informationen anderer Behörden 

    • Sonstige Informationen 

 

Ukraine-Hilfe - Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt 

  • Mit folgenden Themen:

    • Allgemeine Informationen

    • Engagement und Ehrenamt finden

    • Finanzielle Förderung

    • Qualifizierung für Ehrenamtliche

    • Werkzeugkoffer für Initiativen

    • Ankommen

    • Spenden & Teilen

    • Psychologische Hilfe und Seelsorge