Ansprechpartner:
Fachstelle Ehrenamt, Landratsamt Erzgebirgskreis
Hinweis: Je nach zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln erfolgt der Aufruf im 1. Quartal eines jeden Jahres. Gefördert werden 20 Projekte á 2.000 EUR. Die Entscheidung über die Förderung obliegt einer Jury.
Antragsberechtigt:
Bürgerinnen und Bürger des Erzgebirgskreises, die das 16. Lebensjahr vollendet haben,
Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, örtliche Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchengemeinden, Stiftungen und andere Verbände und Vereine, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind (Bitte Nachweis des Finanzamtes als Anlage beifügen!).
Was ist förderfähig?
Über das Bürgerbudget können gemeinwohlorientierte Projekte mit einem unmittelbaren Bezug zum eigenen Wohnort bzw. der eigenen Gemeinde umgesetzt werden, die das lokale Gemeinwesen stärken.
Förderbeispiele:
Anlegen von Streuobstwiesen / Blumenwiesen/ Kräutergarten,
Bänke / Wanderwege,
Beschilderung historischer Gebäude und Stadtgeschichtliches,
Spielplatzgestaltung,
Naturschutzprojekte,
Kostüme für Umzüge,
Nachbarschaftsprojekte,
Mitfahrbank,
Büchertauschtelefonzelle,
Unterstellmöglichkeit für den Skatepark / Fahrräder,
Zuschuss Dorf-, Gemeinde- oder Stadtteilfest,
Grillstellen / Feuerstellen / Orts-Pyramide.
Die Projekte müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Das Projekt kommt vielen Bürgerinnen und Bürgern zugute.
Das Projekt ist realisierbar (rechtlich, technisch und zeitlich).
Die Fördermittel stehen in einem realistischen Verhältnis zu den Gesamtkosten des Projektes (Die Gesamtausgaben des Projektes liegen ≤ 10.000,00 EUR).
Es besteht ein unmittelbarer Bezug zum Wohnort.
Das Projekt dient der Stärkung des lokalen Gemeinwesens.
Weitere Informationen::
Antragstellung: Fördermittel SächsKomPauschVO - Bürgerbudget 2025 | Beteiligungsportal Erzgebirgskreis
Ansprechpartner:
Aktion Mensch e.V.
Heinemannstr. 36
53175 Bonn
Tel.: 0228 - 20 92 – 5555
E-Mail: foerderung@aktion-mensch.de oder info@aktion-mensch.de
www.aktion-mensch.de
Antragsberechtigt:
freie, gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland: Vereine, Stiftungen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH), Unternehmergesellschaften, Kirchen, Genossenschaften
Was ist förderfähig?
Projekte, die Teilhabe und Inklusion vor Ort in einem der folgenden Bereiche ermöglichen
Arbeit
Freizeit
Bildung und Persönlichkeitsentwicklung
Wohnen
Barrierefreiheit und Mobilität
und sich an eine der folgenden Zielgruppen richten:
Menschen mit Behinderung
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 27 Jahre)
Menschen in sozialen Schwierigkeiten, dies umfasst insbesondere Menschen mit fehlender Wohnung, in gewaltgeprägten Lebensumständen oder bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
Weitere Informationen:
Aktion Mensch - Förderfinder
Ansprechpartner:
Software AG – Stiftung
Am Eichwäldchen 6
D- 64297 Darmstadt
Tel.: 06151 - 916 65-0
E-Mail: anfragen@sagst.de
www.sagst.de
Antragsberechtigt:
gemeinnützige Organisationen und Initiativen
Was ist förderfähig?
Projekte, die Menschen in ihrer gesamten Entwicklung fördern
Anthroposophische Medizin
Elementarpädagogik
Hilfe für Menschen im Alter (generationsübergreifende Wohnprojekte)
Hilfe für Menschen mit Assistenzbedarf (Inklusionsprojekte)
Landwirtschaft und Naturhilfe
Kinder- und Jugendhilfe
Schulen (Schulgärten)
Weitere Informationen:
Software AG-Stiftung
Ansprechpartner:
Stiftung Deutsches Hilfswerk
Axel-Springer-Platz 3
20355 Hamburg
Tel.: 040 - 41 41 04-0
E-Mail: info@deutsches-hilfswerk.de
www.fernsehlotterie.de
Antragsberechtigt:
gemeinnützige Organisationen, die den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege angehören und freie Träger
Was ist förderfähig?
soziale, zeitgemäße Maßnahmen, insbesondere mit Modellcharakter
soziale Projekte: Personal-, Honorar- und Sachkosten,
Quartiersprojekte, digitale Innovationen
Bau: Errichtung von Einrichtungen für verschiedene Zielgruppen: Begegnungsstätten, Hospize, Mehrgenerationenhäuser, ambulante Wohngemeinschaften
Katastrophenhilfe (nach Ausruf des Notstandes oder vergleichbarer Situationen)
Seniorinnen und Senioren: Selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe
Kinder, Jugend, Familie: Abbau sozialer Benachteiligung, Kinderrechte, Prävention von sexualisierter Gewalt
Projekte für besondere Gruppen, bspw. Wohnungslose, Geflüchtete, Menschen mit Behinderung oder schwerer Erkrankung
Ausstattung: sachlich und langfristig (bspw. Sitzgelegenheiten)
Weitere Informationen:
Fernsehlotterie - Bewerbung um Fördermittel
Ansprechpartner:
IKEA Stiftung
Geschäftsstelle
Am Wandersmann 2–4
D-65719 Hofheim-Wallau
IKEA Stiftung (Sitz der Stiftung)
Wittelsbacherplatz 1
D- 80333 München, Deutschland
E-Mail: stiftung@ikea.com
www.ikeastiftung.de
Antragsberechtigt:
gemeinnützige Organisationen
Was ist förderfähig?
Kinder und Jugendliche
Wohn- und Lebenssituation
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Projekte für sozial benachteiligte Kinder
Wohnen und Wohnkultur
nachhaltiges Leben
Ausstellungen
Publikationen
wissenschaftliche Untersuchungen
Forschungsarbeiten
Verbraucherberatung
Aufklärung der Verbraucher
Weitere Informationen:
Ikea Stiftung - Förderung
Ansprechpartner:
Engagement Global gGmbH
Tulpenfeld 7
D- 53113 Bonn
Tel.: 0800 – 188 7 188
E-Mail: feb@engagement-global.de
www.engagement-global.de/feb-foerderprogramm.html
Fördermittelgeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Antragsberechtigt:
gemeinnützige Organisationen mit entwicklungspolitischer Zielsetzung und Sitz in Deutschland
bspw.: gemeinnützige Vereine oder Organisationen, Stiftungen, Museen, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen
Was ist förderfähig?
Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit, unter anderem
Seminare, Workshops, Tagungen, Konferenzen
Projekttage, Unterrichtseinheiten
Vorträge, Lesungen, Podiumsdiskussionen
Kampagnen, Aktionen, Broschüren, Flyer, Dokumentationen
Ausstellungen mit Begleitprogramm
Theaterarbeit, Radio-, Foto- und Filmprojekte und –feste
Weitere Informationen:
Leitfaden Projektantrag FEB
Ansprechpartner:
Postcode Lotterie DT gGmbH
Martin-Luther-Platz 28
40212 Düsseldorf
Tel.: 0211 - 942838 -22
E-Mail: projekt@postcode-lotterie.de
www.postcode-lotterie.de
Antragsberechtigt:
freie, gemeinnützige und mildtätige Organisationen, mit Sitz in Deutschland
Was ist förderfähig?
Projekte, die in den Bereichen Mensch und Natur wirken:
Chancengleichheit, sozialer Zusammenhalt, Natur- und Umweltschutz
öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege
Jugend- und Altenhilfe
Kunst und Kultur
Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
Naturschutz und Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes
Wohlfahrtswesen
Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste
internationale Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
Tierschutz
Entwicklungszusammenarbeit
Gleichberechtigung von Frauen und Männern
Ehe und Familie
Sport
Heimatpflege und Heimatkunde
Tierzucht, Pflanzenzucht, Kleingärtnerei, traditionelles Brauchtums
bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke
Weitere Informationen:
Deutsche Postcode Lotterie
Die insgesamt sechs Stiftungen der Erzgebirgssparkasse fördern Sport, Kunst, Kultur und Soziales im gesamten Landkreis und gestalten damit maßgeblich Lebensqualität in der Region mit.
Ansprechpartner:
Stiftungen der Erzgebirgssparkasse
Region Aue-Schwarzenberg
Region Marienberg-Zschopau
Frau Angela Wabnitz
Tel.: 03733-139-1774
E-Mail: Stiftungen@erzgebirgssparkasse.de
Region Annaberg
Region Stollberg
Herr Jens Römling
Tel.: 03733-139-1029
E-Mail: Stiftungen@erzgebirgssparkasse.de
Antragsberechtigt:
gemeinnützige Organisationen, mit Sitz im Erzgebirgskreis
Was ist förderfähig?
Weitere Informationen:
Stiftungen der Erzgebirgssparkasse
Ansprechpartner:
Wüstenrot Stiftung – Gemeinschaft der Freunde Deutscher Eigenheimverein e.V.
Hohenzollernstraße 45
71630 Ludwigsburg
Tel.: 07141 - 167565 00
E-Mail: info@wuestenrot-stiftung.de
https://wuestenrot-stiftung.de/
Antragsberechtigt:
inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts
zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke
Was ist förderfähig?
Wissenschaft und Forschung
Lehre, Bildung und Erziehung
Kunst
Denkmalpflege
Pflege / Erhaltung von Kulturwerten
Weitere Informationen:
Wüstenrot Stiftung
Gemeinnützige Organisationen haben die Möglichkeit, finanzielle Mittel aus Geldauflagen zu erhalten, die im Rahmen von Strafverfahren verhängt werden. Diese sogenannten Bußgelder oder Geldauflagen können nicht frei gespendet werden, sondern müssen auf gerichtlicher Anordnung an gemeinnützige Einrichtungen gezahlt werden. Um für solche Zuweisungen berücksichtigt zu werden, müssen sich Organisationen in eine sogenannte Bußgeldliste eintragen lassen. Diese Liste dient Gerichten und Staatsanwaltschaften als Orientierung bei der Auswahl möglicher Empfänger.
Ansprechpartner:
Zuständige Stelle:
Oberlandesgericht Dresden
Schlossplatz 1
01067 Dresden
E-Mail: ReferatI.3@olg.justiz.sachsen.de
Antragsberechtigt:
Eintragungsfähig sind gemeinnützige Organisationen, die in einem der folgenden Bereiche tätig sind:
Opferhilfe
Kinder- und Jugendhilfe
Straffälligen- und Bewährungshilfe
Gesundheits- und Suchthilfe
Förderung von Sanktionsalternativen oder der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen
Die Organisation muss als gemeinnützig anerkannt sein und ihren Sitz in Sachsen haben, um in die Liste des Oberlandesgerichts Dresden aufgenommen zu werden.
Voraussetzungen für den Eintrag:
Für eine Aufnahme in die Bußgeldliste müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
Satzung des Vereins oder der Organisation
Vereinsregisterauszug
aktueller Freistellungsbescheid vom Finanzamt
Darüber hinaus ist eine Verpflichtungserklärung auszufüllen, die nach der ersten Kontaktaufnahme zur Verfügung gestellt wird.
Eintragungsmodalitäten und Fristen
Die Bewerbung erfolgt formlos per E-Mail an das Oberlandesgericht Dresden. Nach Eingang der Anfrage erhalten die Organisationen eine Checkliste mit allen einzureichenden Dokumenten. Die Aufnahme in die Liste erfolgt zweimal jährlich:
zum 1. Mai
zum 1. November
Einmal eingetragen, erscheint die Organisation in der Liste, auf die Gerichte und Staatsanwaltschaften bei der Zuweisung von Geldauflagen zugreifen können. Eine Aufnahme erhöht die Chance, berücksichtigt zu werden, stellt jedoch keine Garantie dar.
Weitere Informationen:
In die Bußgeldliste eintragen lassen - Geldauflage 2025
§ 56b StGB - Einzelnorm