„Aller.Land – zusammen gestalten. Strukturen stärken“ ist ein Förderprogramm für Kultur, Beteiligung und Demokratie. Es richtet sich an ländliche, insbesondere strukturschwache ländliche Regionen in ganz Deutschland. Gefördert wird „Aller.Land“ durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie durch die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Programmpartner ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Der Bund stellt für das Förderprogramm von 2023 bis 2030 insgesamt 69,4 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) sowie aus Mitteln der bpb zur Verfügung. Umgesetzt wird es vom Programmbüro Aller.Land (Projekteure bakv gGmbH).
Aller.Land ist ein Förderprogramm für Kultur, Beteiligung und Demokratie.
Über einen Zeitraum von sechs Jahren sollen sich dort längerfristige und beteiligungsorientierte Kulturvorhaben entwickeln sowie neue Allianzen zwischen Kultur und Demokratiearbeit, politischer Bildung und Regionalentwicklung entstehen. Die Menschen und Institutionen in den Regionen erhalten die Gelegenheit, zusammen mit Partnerinnen und Partnern aus Kultur, Kommunen und Zivilgesellschaft Veränderungen in ihrer Nähe anzustoßen und stärker an den Entscheidungen teilzunehmen, die sie betreffen.
Ab 01.02.2024 bis Mitte 2025 erhalten 95 Regionen eine Entwicklungsförderung (Förderphase I). Die Regionen haben anderthalb Jahre Zeit und bekommen finanzielle und inhaltliche Unterstützung, um ein vielschichtiges Netzwerk und ein tragfähiges Konzept für ein beteiligungsorientiertes Kulturvorhaben zu entwickeln.
Den Regionen stehen dafür jeweils bis zu 40.000 Euro zur Verfügung. Eine Kofinanzierung muss hierfür in der Entwicklungsphase nicht eingebracht werden. Aller.Land unterstützt in dieser ersten Förderphase intensiv durch Prozessbegleitungen und bietet Gelegenheiten für den Erfahrungsaustausch durch bundesweite Entwicklungswerkstätten.
Förderung der Umsetzung für ausgewählte Regionen 2025 bis 2030 (Förderphase II)
Die Regionen haben bis Dezember 2024 die Möglichkeit, sich mit ihrem Konzept für die Umsetzungsphase zu bewerben.
In 2025 werden in einem Juryverfahren von den 95 Regionen der ersten Phase bis zu 30 Regionen ausgewählt, damit diese ihre regionalen Konzepte erproben und umsetzen können.
Den Regionen stehen dafür jeweils bis zu 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sollten die beteiligten Länder und/oder Kommunen 10% Kofinanzierung über den Zeitraum von 2025 bis 2030 erbringen.