Würdigung

Seit 2018 ehren der Landrat und der Kreistag des Erzgebirgskreises jährlich Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger für ihren vielschichtigen persönlichen Einsatz und ihr herausragendes Engagement für das Gemeinwohl, das gute Miteinander und die nachhaltige Entwicklung der Region mit dem großen Regionalpreis des Erzgebirgskreises.

 

Weitere Informationen zum ERZgeBÜRGER

Wer kann ausgezeichnet werden?

Menschen, mit langjährigen Verdiensten in den Bereichen "Helfen", "Pflegen" und "Fördern" können mit der "Annen-Medaille" geehrt werden.

 

Wer ist vorschlagsberechtigt?

  • alle im Freistaat Sachsen im sozialen Bereich tätigen Organisationen und Stellen

  • kommunale Gebietskörperschaften und Kirchen.

 

Frist für die Einreichung

  • jährlich 31. Mai 

 

Weitere Informationen:

Annen-Medaille, Vorschläge für die Verleihung einreichen - Amt24 (sachsen.de) 

REVOSax Landesrecht Sachsen - Bek. Verleihung Annen-Medaille 

 

Wer kann ausgezeichnet werden?

Anlässlich des Welttierschutztages können Menschen, mit besonderen Verdiensten auf dem Gebiet des Tierschutzes, die ihre Tätigkeit innerhalb des Freistaates Sachsen ausüben, ausgezeichnet werden.

 

Wer ist vorschlagsberechtigt?

  • alle im Freistaat Sachsen auf dem Gebiet des Tierschutzes ehrenamtlich tätigen Personen oder Personengruppen, Organisationen und Stellen, die kommunalen Gebietskörperschaften sowie sonstigen Einrichtungen mit tierschützerischen Aufgabe

 

Frist für die Einreichung

  • 30. Juni, die Verleihung findet in der Regel alle 2 Jahre statt (nächste Verleihung: 2022, 2024)

 

Weitere Informationen:

Der Tierschutzpreis des Freistaates Sachsen - sachsen.de

REVOSax Landesrecht Sachsen - Bek. Tierschutz-Medaille

Wer kann ausgezeichnet werden?

Menschen, die durch ihr soziales, kulturelles, wissenschaftliches oder geistliches Engagement erfolgreich zur Stärkung der Demokratie beigetragen und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.

 

Wer ist vorschlagsberechtigt?

  • Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Vertreter der Kirchen in Sachsen

  • können Vorschläge zur Nominierung bei den jeweiligen Landräten beziehungsweise Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte einreichen

  • der jeweilige Landrat beziehungsweise Oberbürgermeister*in nominiert entsprechend Projekte, Vereine, Initiativen, Institutionen oder Einzelpersonen

  • je Landkreis oder kreisfreier Stadt sind für jede Kategorie bis zu fünf Nominierungen möglich

 

Frist für die Einreichung

  • jährlich im Mai 

 

Weitere Informationen:

Sächsischer Bürgerpreis - sachsen.de

Sächsischer Bürgerpreis - Verfahren - sachsen.de

REVOSax Landesrecht Sachsen - Bek. Verleihung Annen-Medaille 

Sächsischer Bürgerpreis, Vorschläge einreichen - Amt24 (sachsen.de) 

Wer kann ausgezeichnet werden?

Menschen, die sich durch langjährige und besonders herausragende ehrenamtliche Tätigkeit, in der Sport- bzw. in der Sportjugendarbeit verdient gemacht haben und ihre Tätigkeit innerhalb des Freistaates Sachsen ausüben, können ausgezeichnet werden.

 

Wer ist vorschlagsberechtigt?

  • alle Sportvereine können Vorschläge für die Auszeichnung an den jeweiligen Kreissportbund bzw. an die jeweilige Kreissportjugend senden 

 

Frist für die Einreichung

  • die Frist wird mit der Auslobung bekannt gegeben 

 

Weitere Informationen:

Ehrungen - Landessportbund Sachsen (sport-fuer-sachsen.de) 

Kreissportbund Erzgebirge e.V. (ksberzgebirge.de) 

Wer kann ausgezeichnet werden?

Menschen, mit hervorragenden Verdiensten um den Freistaat Sachsen und seine Bevölkerung können mit dem Verdienstorden des Freistaates Sachsen geehrt werden. Insbesondere Leistungen im politischen, sozialen, kulturellen oder wirtschaftlichen Bereich sowie auf dem Gebiet der Umwelt und dem Wohl der Allgemeinheit sollen gewürdigt werden.

 

Wer ist vorschlagsberechtigt?

  • Anregungen zur Auszeichnung mit dem Verdienstorden können von jedermann an die Vorschlagsberechtigten gerichtet werden

 

Ihren Vorschlag mit Begründung senden Sie an folgende Adresse:

Sächsische Staatskanzlei
Protokoll
Archivstraße 1
01097 Dresden

 

Weitere Informationen:

Der Sächsische Verdienstorden

Sächsischer Verdienstorden - Rechtliche Grundlage

 

Wer kann ausgezeichnet werden?

Der Deutsche Engagementpreis ist der Dachpreis für freiwilliges Engagement. Um der Vielfalt des Engagements ein Gesicht zu geben, würdigt er engagierte Menschen, Initiativen, Unternehmen sowie öffentliche Verwaltungen in sechs Kategorien. Für den Deutschen Engagementpreis nominiert werden können ausschließlich die Preisträgerinnen und Preisträger der rund 700 Wettbewerbe und Preise für bürgerschaftliches Engagement, deren Auszeichnung den Kriterien des Deutschen Engagementpreises entspricht.

 

Wer ist vorschlagsberechtigt?

  • Die Nominierung erfolgt über den jeweiligen Preisausrichter.

  • Für den Deutschen Engagementpreis kann man sich nicht selbst bewerben. 

 

Frist für die Einreichung

  • Die Frist wird mit der Auslobung bekannt gegeben.

  • Für das Jahr 2021 ist der Einsendeschluss der 20. Juni 2021

 

Weitere Informationen:

Deutscher Engagementpreis - Informationen

Teilnahmebedingungen

 

Wer kann ausgezeichnet werden?

Menschen, mit herausragenden Verdiensten um die Bundesrepublik Deutschland und seine Bevölkerung können mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland - der höchsten Anerkennung in Deutschland - gewürdigt werden. Insbesondere Leistungen im politischen, wirtschaftlich-sozialen, karitativen und geistigen Bereich sollen geehrt werden.

 

Wer ist vorschlagsberechtigt?

  • Anregungen zur Auszeichnung mit dem Verdienstorden können von jedermann an das Bundespräsidialamt oder an die Staats- bzw. Senatskanzlei des Bundeslandes, in dem die zu ehrende Person wohnt, bei ausländischen Staatsangehörigen und bei Personen, die im Ausland wohnen an das Auswärtige Amt eingereicht werden. Formular Anregung für Verdienstorden

 

 

Weitere Informationen:

Bundespräsidialamt - Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Broschüre - Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Anerkennung

Weitere Informationen zu

Wir für Sachsen

Weitere Informationen zur

Sächsischen Ehrenamtskarte

110.000 Euro für bürgerschaftliches Engagement

Für die Förderung und Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements hat der Erzgebirgskreis auch in diesem Jahr wieder Fördermittel an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ausgereicht. Insgesamt standen dafür 110.000 Euro zur Verfügung. Die Gelder, die vom Freistaat Sachsen jährlich zur eigenständigen Verwendung bereitgestellt werden, sollen dazu dienen, die Vielfalt und Einzigartigkeit des Ehrenamts besonders zu unterstützen und anzuerkennen. In Abstimmung mit den Damen und Herren Oberbürgermeistern und Bürgermeistern wurde entschieden, dass die Zuwendung nach einem einwohnerbasierten Verteilerschlüssel erfolgen soll. Durch die Ausreichung in der Fläche ist es möglich, auch kleinere Vereine, Initiativen und Privatpersonen vor Ort zu unterstützen. Die Verantwortlichen in den Kommunen wissen am besten, wo das Geld am dringendsten benötigt wird.

 

Weitere Informationen zum Ehrenamtsbudget (Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung)