Soziales Engagement durch die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung

Eintrag vom 21.10.2021

Gesuch 09456 Annaberg-Buchholz

Die Aufgabe dieses Ehrenamtes besteht darin, eine rechtliche Betreuung für eine hilfebedürftige Person zu übernehmen, welche krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, verschiedene Angelegenheiten eigenständig wahrzunehmen. Jeder kann davon betroffen werden – sei es durch eine angeborene/erworbene Erkrankung, Behinderung oder nach einem Unfall. Wurde für diese Fälle keine Vorsorge durch eine Vollmacht getroffen, ist eine gesetzliche Vertretung (Betreuung) notwendig.

 

Das Rechtsinstitut der Betreuung kann für diesen Personenkreis ab dem 18. Lebensjahr mittels richterlichem Beschluss angeordnet werden. Viele Angehörige üben dieses verantwortungsvolle Ehrenamt aus. Jedoch besitzen hierfür nicht alle Bürgerinnen und Bürger ein Familienmitglied, welches für eine derartige Aufgabenübernahme in der Lage ist.

 

Für diese Menschen sucht das Landratsamt des Erzgebirgskreises/Referat Soziale Hilfen verantwortungsvolle Personen, die ein solches Ehrenamt übernehmen und ausüben möchten. Die Betreuungsbehörde des Landratsamtes sowie die Betreuungsvereine in Annaberg, Aue-Bad Schlema und Stollberg beraten Sie hierzu gern.

 

Interessierte wenden sich bitte an:

Referat Soziale Hilfen

BTHG/Betreuungsbehörde

Telefon: 03771 277-3105

E-Mail: betreuungsbehoerde@kreis-erz.de

 

 

Suchender
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Landratsamt Erzgebirgskreis

Sonstige

Paulus-Jenisius-Straße
09456 Annaberg-Buchholz

Telefon: 03733-831-0
E-Mail: info(at)kreis-erz.de