1. Halbjahr 2024 | Projektförderung für Kunst- und Kulturprojekte in Sachsen
Im Rahmen der Projektförderung fördert die Kulturstiftung überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen, die sich durch herausragende Qualität und ein deutliches inhaltliches Profil auszeichnen. Zweimal jährlich können Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifend beantragt werden. Über die Vergabe entscheiden unabhängige Fachbeiräte.
Was wird gefördert?
in erster Linie Projekte mit überregionaler, landesweiter und internationaler Wirksamkeit,
Formate, die herausragende Qualität und ein eigenständiges Profil nachweisen können
jedes Projekt einer Sparte zugeordnet
Fördergegenstand unterscheidet sich je nach Förderbereich (Sparte)
Welche Sparten werden gefördert?
Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Industriekultur, Literatur, Soziokultur, spartenübergreifende Vorhaben
Förderhöhe, Eigenanteil, Art der Zuwendung?
max. 50 % der Gesamtausgaben
höhere Fördersätze sind möglich für
Förderung des künstlerischen Nachwuchses
Herstellung von Dokumentar- und Kurzfilmen
soziokulturelle Projekte mit Modellcharakter
Kompositionsaufträgen und Projekten von Einzelkünstlern in den Bereichen der Bildenden Kunst und Literatur
ggf. in der Sparte Industriekultur
Eigenanteil mind. 5 % der Gesamtausgaben
nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung
Wer ist antragsberechtigt?
jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen
Vorhaben sind i.d.R. im Freistaat Sachsen zu realisieren
Antragsfristen?
1. September: Projekte, zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni des Folgejahres sowie für Projekte, im zweiten Halbjahr des Folgejahres, mit nachweislich längerer Vorbereitungszeit (z.B. Festivals, Großveranstaltungen, Filmproduktionen) bzw. ganzjährig stattfinden
1. März: Projekte, zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember des laufenden Jahres
Online-Formular wird ca. sechs Wochen vor Antragsfrist freigeschaltet
Durchführung der Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben
Welche Ausgaben werden gefördert?
Sach- und Honorarausgaben in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben
Fahrt- und Übernachtungskosten gemäß Sächsischem Reisekostengesetz
Ausgaben für Versicherungen und Gebühren (GEMA/KSK), wenn gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erreichung des Zuwendungszwecks zwingend erforderlich
Ausgaben für den Erwerb oder die Herstellung von Gegenständen, wenn für die Durchführung der Maßnahme die wirtschaftlichste Lösung
Welche Ausgaben werden NICHT gefördert?
investive Maßnahmen
Projekte mit überwiegend kommerziellen Absichten
Benefizveranstaltungen
Vorhaben der Heimat- und Brauchtumspflege
Projekte, die bereits durch den Vorstand der Kulturstiftung abgelehnt worden
Quelle: Kulturstiftung des Freistaates Sachsen / 12.07.2023 re