1. Halbjahr 2024 | Projektförderung für Kunst- und Kulturprojekte in Sachsen

12. Juli 2023
Förderung News

Antragsfrist endet am 1. September 2023

Im Rahmen der Projektförderung fördert die Kulturstiftung überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen, die sich durch herausragende Qualität und ein deutliches inhaltliches Profil auszeichnen. Zweimal jährlich können Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifend beantragt werden. Über die Vergabe entscheiden unabhängige Fachbeiräte. 

Was wird gefördert?

  • in erster Linie Projekte mit überregionaler, landesweiter und internationaler Wirksamkeit,

  • Formate, die herausragende Qualität und ein eigenständiges Profil nachweisen können

  • jedes Projekt einer Sparte zugeordnet

  • Fördergegenstand unterscheidet sich je nach Förderbereich (Sparte)

 

Welche Sparten werden gefördert?

  • Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Industriekultur, Literatur, Soziokultur, spartenübergreifende Vorhaben

 

Förderhöhe, Eigenanteil, Art der Zuwendung?

  • max. 50 % der Gesamtausgaben

  • höhere Fördersätze sind möglich für

    • Förderung des künstlerischen Nachwuchses

    • Herstellung von Dokumentar- und Kurzfilmen

    • soziokulturelle Projekte mit Modellcharakter

    • Kompositionsaufträgen und Projekten von Einzelkünstlern in den Bereichen der Bildenden Kunst und Literatur

    • ggf. in der Sparte Industriekultur

  • Eigenanteil mind. 5 % der Gesamtausgaben

  • nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen

  • Vorhaben sind i.d.R. im Freistaat Sachsen zu realisieren

 

Antragsfristen?

  • 1. September: Projekte, zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni des Folgejahres sowie für Projekte, im zweiten Halbjahr des Folgejahres, mit nachweislich längerer Vorbereitungszeit (z.B. Festivals, Großveranstaltungen, Filmproduktionen) bzw. ganzjährig stattfinden

  • 1. März: Projekte, zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember des laufenden Jahres

  • Online-Formular wird ca. sechs Wochen vor Antragsfrist freigeschaltet

  • Durchführung der Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben

 

Welche Ausgaben werden gefördert?

  • Sach- und Honorarausgaben in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben

  • Fahrt- und Übernachtungskosten gemäß Sächsischem Reisekostengesetz

  • Ausgaben für Versicherungen und Gebühren (GEMA/KSK), wenn gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erreichung des Zuwendungszwecks zwingend erforderlich

  • Ausgaben für den Erwerb oder die Herstellung von Gegenständen, wenn für die Durchführung der Maßnahme die wirtschaftlichste Lösung

 

Welche Ausgaben werden NICHT gefördert?

  • investive Maßnahmen

  • Projekte mit überwiegend kommerziellen Absichten

  • Benefizveranstaltungen

  • Vorhaben der Heimat- und Brauchtumspflege

  • Projekte, die bereits durch den Vorstand der Kulturstiftung abgelehnt worden

 

Weitere Informationen:

KDFS: Projektförderung

 

Quelle: Kulturstiftung des Freistaates Sachsen / 12.07.2023 re