3. Förderaufruf für Projekte im Bereich Bürgerbeteiligung

16. Januar 2023
News

Antragstellung ab 18. Januar │ Online-Informationsveranstaltungen ab 30. Januar 2023

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) hat den dritten Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung veröffentlicht. Kommunen und zivilgesellschaftliche Trägerinnen und Träger erhalten damit erneut die Möglichkeit, Anträge zur Förderung von Beteiligungsvorhaben bei der SAB einzureichen. Das SMJusDEG möchte damit Bürgerbeteiligung dauerhaft in den sächsischen Kommunen verankern und die Qualität der umgesetzten Beteiligungsvorhaben steigern.

Antragsfrist?

  • Die Antragstellung ist vom 18. Januar bis zum 2. März 2023 möglich.

 

Wer ist zuwendungsberechtigt?

  • Gebietskörperschaften im Freistaat Sachsen (gemeinsame Antragstellung mehrerer Gebietskörperschaften möglich)

  • gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen oder gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, im Freistaat Sachsen (in begründeten Fällen Abweichung möglich)

 

Was wird gefördert?

  • Kommunen: Vorhaben und Projekte zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an politischen Willensbildungsprozessen, Einbindung in politische Entscheidungsprozesse, zum Erfahrungsaustausch mit anderen Akteurinnen und Akteuren im Bereich Bürgerbeteiligung

  • Zivilgesellschaft: Vorhaben und Projekte im Themenfeld der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Kindern und Jugendlichen an politischen Willensbildungsprozessen, zum Aufbau von Kompetenzen bei Beteiligungsprozessen sowie zum Erfahrungsaustausch mit anderen Akteurinnen und Akteuren im Bereich Bürgerbeteiligung

 

Wie wird gefördert?

  • Kommunen: Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses zur Deckung der projektbezogenen Personal- und Sachkosten von 10 TEuro bis max. 80 TEuro

  • Zivilgesellschaft: Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses zur Deckung der projektbezogenen Personal- und Sachkosten bis max. 80 TEuro

  • Höhe der Zuwendung soll 5 000 Euro nicht unterschreiten

 

Iniformationsveranstaltungen?

 

Zur Unterstützung der Antragstellenden bietet das SMJusDEG im Antragszeitraum Online-Informationsveranstaltungen an:

  • Montag, 30. Januar 2023, um 14:00 Uhr

  • Freitag, 03. Februar 2023, um 9:30 Uhr

  • Donnerstag, 09. Februar 2023, um 16:00 Uhr

  • Dienstag, 21. Februar 2023, um 11:00 Uhr

Um eine Anmeldung wird gebeten.

 

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Quelle: SMJusDEG / Sächsische Staatskanzlei / wu