5. Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte gestartet

23. März 2022
News

Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement

Ein Drittel aller Bürgerinnen und Bürger in Sachsen engagiert sich ehrenamtlich. Alle Engagierten bringen sich mit Zeit und Energie zum Wohle anderer ein. In sehr vielfältigen Bereichen und in unterschiedlichem Umfang leisten Menschen ohne Vergütung wertvolle Beiträge für das Gemeinwesen.

Eine attraktive Möglichkeit der Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement ist die Sächsische Ehrenamtskarte, deren 5. Auflage nun gestartet ist.

Allgemeine Informationen?

  • Ehrenamtskarte gilt grundsätzlich für drei Jahre - die 5. Auflage gilt bis zum 31.12.2024

  • neues Layout zur Besseren Unterscheidung

  • Änderung der Rahmenbedingungen

  • Neugestaltung des Leitfadens, des Faltblattes mit Antrag sowie der Aufkleber für die Kooperationspartner

  • Sächsische Ehrenamtskarte ist kostenfrei

 

Beantragung der Sächsischen Ehrenamtskarte?

  • Kriterien:

    • Dauer des Engagements vor Antragstellung: mindestens zwei Jahre

    • durchschnittliches Engagement: mindestens drei Stunden wöchentlich

    • Mindestalter: 14 Jahre

    • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Einsatzort im Freistaat Sachsen

    • Bestätigung des Antrages durch die Trägerorganisation

    • Jugendleiter: Ausstellung parallel zur „Jugendleitercard“ möglich

  • Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde, insofern sich die jeweilige Kommune am Programm Sächsische Ehrenamtskarte beteiligt.

 

Wie können Engagierte von der Karte profitieren?

  • Zahlreiche Kooperationspartner beteiligen sich am Programm Sächsische Ehrenamtskarte und bieten den Inhabern der Karte verschiedene Vergünstigungen an, zum Beispiel beim Besuch von Schwimmbädern, Schlössern und Museen.

  • Wer sich als Kooperationsparter registrieren lassen möchte, kann sich unter folgendem Formular dafür anmelden.

  • Übersicht der Kooperationspartner im Erzgebirgskreis

 

Informationen für Kommunen

  • Alle sächsischen Städte und Gemeinden können sich alle am Programm „Sächsische Ehrenamtskarte“ beteiligen.

  • Für Kommunen die sich bereits beteiligen, die Anträge für die Karte entgegen nehmen und diese ausreichen, empfiehlt es sich deren Eintrag in der Übersicht der beteiligten Kommunen zu prüfen.

  • Die Gewinnung von Kooperationspartnern oder das Angebot eigener, kommunaler Vergünstigungen ist empfehlenswert, jedoch keine Voraussetzung.

  • Wappen bzw. Logo der jeweiligen Kommune kann auf der Ehrenamtskarte aufgedruckt werden. Alternativ erhält die Karte einheitlich einen QR-Code, der zur Internetseite der Sächsischen Ehrenamtskarte führt.

  • Die Karten werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.

  • Für die Bestellung der gewünschten Karten ist das entsprechende Formular zu verwenden. 

 

weitere Informationen

Video zur „Sächsischen Ehrenamtskarte"

Download Faltblatt

Antragsformular für Engagierte

Antragsformular für Kooperationspartner

Download Leitfaden für Kommunen

 

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt / wu