5. Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte gestartet
Ein Drittel aller Bürgerinnen und Bürger in Sachsen engagiert sich ehrenamtlich. Alle Engagierten bringen sich mit Zeit und Energie zum Wohle anderer ein. In sehr vielfältigen Bereichen und in unterschiedlichem Umfang leisten Menschen ohne Vergütung wertvolle Beiträge für das Gemeinwesen.
Eine attraktive Möglichkeit der Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement ist die Sächsische Ehrenamtskarte, deren 5. Auflage nun gestartet ist.
Allgemeine Informationen?
Ehrenamtskarte gilt grundsätzlich für drei Jahre - die 5. Auflage gilt bis zum 31.12.2024
neues Layout zur Besseren Unterscheidung
Änderung der Rahmenbedingungen
Neugestaltung des Leitfadens, des Faltblattes mit Antrag sowie der Aufkleber für die Kooperationspartner
Sächsische Ehrenamtskarte ist kostenfrei
Beantragung der Sächsischen Ehrenamtskarte?
Kriterien:
Dauer des Engagements vor Antragstellung: mindestens zwei Jahre
durchschnittliches Engagement: mindestens drei Stunden wöchentlich
Mindestalter: 14 Jahre
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Einsatzort im Freistaat Sachsen
Bestätigung des Antrages durch die Trägerorganisation
Jugendleiter: Ausstellung parallel zur „Jugendleitercard“ möglich
Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde, insofern sich die jeweilige Kommune am Programm Sächsische Ehrenamtskarte beteiligt.
Hinweis: Im Zweifelsfall fragen Sie bei Ihrer Kommune nach, ob diese die Karte ausstellt.
Reicht die zuständige Kommune die Karte nicht aus, kann diese alternativ über die Ehrenamtsagentur Sachsen beantragt werden.
Wie können Engagierte von der Karte profitieren?
Zahlreiche Kooperationspartner beteiligen sich am Programm Sächsische Ehrenamtskarte und bieten den Inhabern der Karte verschiedene Vergünstigungen an, zum Beispiel beim Besuch von Schwimmbädern, Schlössern und Museen.
Wer sich als Kooperationsparter registrieren lassen möchte, kann sich unter folgendem Formular dafür anmelden.
Informationen für Kommunen
Alle sächsischen Städte und Gemeinden können sich alle am Programm „Sächsische Ehrenamtskarte“ beteiligen.
Für Kommunen die sich bereits beteiligen, die Anträge für die Karte entgegen nehmen und diese ausreichen, empfiehlt es sich deren Eintrag in der Übersicht der beteiligten Kommunen zu prüfen.
Die Gewinnung von Kooperationspartnern oder das Angebot eigener, kommunaler Vergünstigungen ist empfehlenswert, jedoch keine Voraussetzung.
Wappen bzw. Logo der jeweiligen Kommune kann auf der Ehrenamtskarte aufgedruckt werden. Alternativ erhält die Karte einheitlich einen QR-Code, der zur Internetseite der Sächsischen Ehrenamtskarte führt.
Die Karten werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Für die Bestellung der gewünschten Karten ist das entsprechende Formular zu verwenden.
Video zur „Sächsischen Ehrenamtskarte"
Antragsformular für Engagierte
Antragsformular für Kooperationspartner
Download Leitfaden für Kommunen
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt / wu