Aktions-Förderangebot „Internet für alle“

01. Dezember 2022
News

Noch bis zum 31. Dezember 2022 2x 5.000 Euro für gleichberechtigte Teilhabe beantragen

Mit dem Programm „Internet für alle“ fördert die Aktion Mensch in zwei Modulen die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am digitalen Fortschritt für Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche sowie Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.

 

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • freie, gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland (Vereine, Stiftungen, gGmbH's, Unternehmergesellschaften, Kirchen, Genossenschaften)

 

Antragsfrist und Förderzeitraum?

  • Anträge noch bis 31.12.2022

  • Laufzeit bis zu 1 Jahr

 

Was wird nicht gefördert?

  • Endgeräte (z.B: Smartphones, Computer oder Tablets) für Einzelpersonen

  • Kosten für den laufenden Betrieb (z.B. Betriebs- und Wartungskosten für Endgeräte oder den Internetzugang)

  • nachträgliche Antragstellung für Honorar- und Sachkosten nach Bewilligung von Investitionskosten und umgekehrt

 

Modul „Internet für alle“

  • Investitionskosten für Hardware z.B. Router, Computer, Tablets oder spezielle Ein- und Ausgabegeräte sowie Software zur Herstellung von Barrierefreiheit

  • Erstinstallation sowie Service-/Supportleistungen die damit in Verbindung stehen

  • max. Zuschuss 5.000 Euro

  • bis 5.000 Euro kein Eigenanteil notwendig

  • in Kombination mit dem Modul Honorar-/ Selbstkosten max. Zuschuss i.H.v. 10.000 Euro auf die förderfähigen Kosten

 

Modul „Honorar- und Sachkosten“

  • Bildungsangebote in den Bereichen Medienkompetenz, Bedienung und Handhabung der Technik sowie zu Möglichkeiten und Risiken der Internetnutzung

  • max. Zuschuss 5.000 Euro

  • bis 5.000 Euro kein Eigenanteil notwendig

  • in Kombination mit dem Modul Investitionskosten max. Zuschuss i.H.v. 10.000 Euro auf die förderfähigen Kosten

 

weitere Informationen

 

 

Quelle: Aktion Mensch e.V. / wu