Aktions-Förderangebot „Internet für alle“
Mit dem Programm „Internet für alle“ fördert die Aktion Mensch in zwei Modulen die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am digitalen Fortschritt für Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche sowie Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Wer ist antragsberechtigt?
freie, gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland (Vereine, Stiftungen, gGmbH's, Unternehmergesellschaften, Kirchen, Genossenschaften)
Antragsfrist und Förderzeitraum?
Anträge noch bis 31.12.2022
Laufzeit bis zu 1 Jahr
Was wird nicht gefördert?
Endgeräte (z.B: Smartphones, Computer oder Tablets) für Einzelpersonen
Kosten für den laufenden Betrieb (z.B. Betriebs- und Wartungskosten für Endgeräte oder den Internetzugang)
nachträgliche Antragstellung für Honorar- und Sachkosten nach Bewilligung von Investitionskosten und umgekehrt
Modul „Internet für alle“
Investitionskosten für Hardware z.B. Router, Computer, Tablets oder spezielle Ein- und Ausgabegeräte sowie Software zur Herstellung von Barrierefreiheit
Erstinstallation sowie Service-/Supportleistungen die damit in Verbindung stehen
max. Zuschuss 5.000 Euro
bis 5.000 Euro kein Eigenanteil notwendig
in Kombination mit dem Modul Honorar-/ Selbstkosten max. Zuschuss i.H.v. 10.000 Euro auf die förderfähigen Kosten
Modul „Honorar- und Sachkosten“
Bildungsangebote in den Bereichen Medienkompetenz, Bedienung und Handhabung der Technik sowie zu Möglichkeiten und Risiken der Internetnutzung
max. Zuschuss 5.000 Euro
bis 5.000 Euro kein Eigenanteil notwendig
in Kombination mit dem Modul Investitionskosten max. Zuschuss i.H.v. 10.000 Euro auf die förderfähigen Kosten
Quelle: Aktion Mensch e.V. / wu